TNr. 21: Bayerische Landesbank

Die Bayerische Landesbank (BayernLB) hat für das Jahr 2007 nur mithilfe bilanztechnischer Maßnahmen einen Jahresüberschuss ausgewiesen. Obwohl die enormen Belastungen aus der Finanzmarktkrise bereits absehbar waren, wurden je 57 Mio. € an den Freistaat Bayern und den Sparkassenverband ausgeschüttet.Der Sparkassenverband als Miteigentümer hat sich an den Stützungsmaßnahmen zur Sicherung der BayernLB nicht beteiligt. Der Staat trägt die Lasten allein. Dies ist im Zukunftskonzept und bei den entsprechenden vertraglichen Regelungen zu berücksichtigen.
Aufgrund der dramatischen finanziellen Entwicklungen bei der BayernLB hat der ORH beim Finanzministerium und Innenministerium in der ersten Jahreshälfte 2009 örtliche Erhebungen durchgeführt. Diese konzentrierten sich in erster Linie auf die haushaltsmäßigen Auswirkungen der geplanten bzw. bereits getroffenen Maßnahmen der Anteilseigner zur Bewältigung der Folgen der Finanzmarktkrise bei der BayernLB. Mit der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit der Information des Parlaments über Verluste, Abschreibungen und Wertberichtigungsbedarf der BayernLB aufgrund der internationalen Finanzmarktkrise befasste sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags. Seinen Schlussbericht legte der Ausschuss am 26. Juni 2008 vor.[59]
21.1 Finanzmarktkrise
Nach ersten Zahlungsstörungen im Februar 2007 ‑ ausgelöst durch die Entwicklungen auf dem US-Immobilienmarkt ‑ kam es im August 2007 zum Ausbruch der Finanzmarktkrise. Erstmals in der Geschichte des ABS-Marktes (Asset Backed Securities) waren nun strukturierte Wertpapiere unabhängig von ihrer Qualität praktisch unverkäuflich. Die BayernLB war davon durch ihr hohes Engagement bei der Finanzierung solcher Immobilien und anderer Anlagen mit strukturierten Wertpapieren betroffen. Das ABS-Portfolio erreichte per 31. Dezember 2001 einen Höchststand von 36,4 Mrd. € und betrug zum Jahreswechsel 2006/2007 34 Mrd. €.
21.2 Rechtliche Verhältnisse
Die BayernLB ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Sie entstand 1972 durch Vereinigung der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mit der Bayerischen Gemeindebank Girozentrale.
Die BayernLB hat seit ihrer Gründung insbesondere die Aufgaben einer Staatsbank sowie einer Kommunal- und Sparkassenzentralbank. Sie hat durch ihre Geschäftstätigkeit den Freistaat und seine kommunalen Körperschaften einschließlich der Sparkassen in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu unterstützen. Darüber hinaus kann die Bank alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Bank dienen (Art. 2 BayLBG[60]).
Sämtliche Anteile werden seit September 2002 von der BayernLB Holding AG gehalten. Zweck dieser Konstruktion ist es u. a., dass sich auch private Dritte über die Holding an der BayernLB beteiligen können. Anteilseigner waren der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern zu je 50%. Nach den Kapitalzuführungen zwischen Dezember 2008 und März 2009 haben sich die Beteiligungsverhältnisse grundlegend geändert. Der Anteil des Freistaats am Grundkapital der Holding beläuft sich nunmehr auf vorläufig 94%, der Anteil des Sparkassenverbands Bayern auf vorläufig 6%. Die genauen Beteiligungsquoten werden dann festgesetzt, wenn die endgültige Unternehmensbewertung vorliegt.
Organe der BayernLB sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Generalversammlung. Die Generalversammlung entspricht der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.
21.3 Feststellungen des ORH
21.3.1 Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2007
Der Untersuchungsausschuss hat in seinem Bericht vom 26. Juni 2008 ausgeführt, dass sich für die BayernLB bereits aus einem Zwischenbericht zum 31. März 2008 beträchtliche Belastungen aus der Finanzmarktkrise ergaben. Seit April 2008 befassten sich die Anteilseigner mit Abschirmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem ABS-Portfolio der BayernLB.
Nur mithilfe geschäftspolitischer Maßnahmen und der Ausschöpfung von Bilanzierungswahlrechten (insbesondere Umwidmung von Wertpapieren des Umlaufvermögens in das Anlagevermögen zur Vermeidung von hohen Abschreibungen) konnte die BayernLB im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 ein positives Ergebnis von 126 Mio. € ausweisen. Der Bericht des Untersuchungsausschusses führt hierzu Folgendes aus: "Die Wirtschaftsprüfer testierten im Teilprüfungsbericht das Ergebnis der Bilanzakrobatik: ‚Die unterbliebenen Niederstwertabschreibungen für ABS-Investments belaufen sich zum Bilanzstichtag (Anm.: 31. Dezember 2007) auf 877,2 Mio. €.’ Dies bedeutet, die Bank hätte ohne bilanzielle Umwidmung der Wertpapierbestände bereits 2007 einen Verlust in Höhe von mindestens 700 Mio. € eingefahren, weit weg von einem dividendenfähigen Ergebnis."[61]
Trotz der sich bereits abzeichnenden notwendigen Abschirmungsmaßnahmen hat die Generalversammlung der BayernLB am 25. April 2008 eine Ausschüttung von 126 Mio. € (= 7% auf das zu diesem Zeitpunkt eingezahlte Grundkapital von 1,8 Mrd. €) an die BayernLB Holding AG beschlossen. Diese Ausschüttung, die der Höhe in den vergangenen Jahren entspricht, führte zu einem entsprechenden Bilanzgewinn im Jahresabschluss zum 30. Juni 2008 bei der BayernLB Holding AG. Die Aktionäre der BayernLB Holding AG (Freistaat und Sparkassenverband je 50%) haben am 9. September 2008 beschlossen, einen Betrag von 114 Mio. € aus dem Bilanzgewinn auszuschütten. Der Rest wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Am 10. September 2008 wurden an den Freistaat und den Sparkassenverband jeweils 57 Mio. € (brutto) ausgeschüttet.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2008 erhöhten sich die Belastungen aus der Finanzmarktkrise in immer kürzeren Abständen. Der Jahresabschluss 2008 der BayernLB weist einen Jahresfehlbetrag von 3,9 Mrd. € aus.[62]
21.3.2 Stabilisierungsmaßnahmen durch einseitige Kapitalzuführungen des Staates
Im Zuge der Finanzmarktkrise haben der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und die EU-Kommission die Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kernkapitalquote[63] erhöht. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Liquiditätsgarantien musste nun eine Kernkapitalquote von 8% vorliegen.
Diese Kernkapitalquote (ab 20. Februar 2009 mindestens 7%) konnte von der BayernLB nur mithilfe umfangreicher staatlicher Stabilisierungsmaßnahmen erreicht werden. Der Kapitalbedarf der BayernLB hatte sich zwischenzeitlich auf 10 Mrd. € erhöht.
Die Staatsregierung möchte die BayernLB konsolidieren und ein tragfähiges Zukunftskonzept entwickeln, das Fusionen, Teilprivatisierung oder Gesamtverkauf einschließt.
21.3.2.1 Geplante Stützungsmaßnahmen
Bereits seit April 2008 befassten sich die Anteilseigner mit Abschirmungsmaßnahmen für die BayernLB.
Zunächst wurde erwogen, einen "großen Rettungsschirm" einzurichten. Hierzu sollte das ABS-Portfolio vollständig in eine Zweckgesellschaft übertragen und durch Garantien der Anteilseigner von insgesamt 4,8 Mrd. € jeweils hälftig abgesichert werden. Der Selbstbehalt der BayernLB sollte bei diesem Rettungsschirm 1,2 Mrd. € betragen.
Die Einrichtung eines "großen Rettungsschirms" wurde allerdings nicht mehr weiter verfolgt. Die BayernLB und ihre Anteilseigner konzentrierten sich nun stattdessen auf die Möglichkeit eines "kleinen Rettungsschirms". Dafür sollten nur Teile des ABS-Portfolios (7 Mrd. €) in eine Zweckgesellschaft transferiert und ‑ bei einem Selbstbehalt der BayernLB von 0,7 Mrd. € ‑ nicht mehr allein durch die Anteilseigner, sondern auch durch andere Investoren gesichert werden. Zur Errichtung des „kleinen Rettungsschirms“ kam es schließlich auch nicht.
Das Kabinett hat kurz nach Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) am 23. Oktober 2008 über die aktuellen Auswirkungen der internationalen Finanzmarktkrise auf die BayernLB beraten. Gegenstand der Kabinettssitzung war der zu diesem Zeitpunkt prognostizierte Eigenkapitalbedarf der BayernLB von 6,4 Mrd. € für die Jahre 2008 bis 2011. Dabei wurde insbesondere Folgendes beschlossen:
- Kapitalzuführung des Freistaats zur BayernLB von 300 Mio. € und Leistung einer stillen Einlage von 400 Mio. € unter der Voraussetzung, dass der Sparkassenverband seinerseits eine Kapitalzuführung von 300 Mio. € vornimmt.
- Der Vorstand der BayernLB solle unverzüglich Verhandlungen mit dem Bund zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen nach dem FMStG sowie mit der EU-Kommission aufnehmen.
Der Grund für die Disparität der vorgesehenen Kapitalzuführung war, dass sich der Sparkassenverband außerstande sah, eine Kapitalzuführung im selben Umfang wie der Freistaat zu leisten.
Am 10. November 2008 beantragte die BayernLB unabhängig von den geplanten Kapitalzuführungen beim SoFFin die Übernahme von Garantien in Höhe von 15 Mrd. € für neu begebene Schuldtitel und Emissionen der Bank.
Bis Ende November 2008 hatte sich der Kapitalbedarf der BayernLB aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen weiter auf 10 Mrd. € erhöht. Der Freistaat war inzwischen bereit, die Kapitalbasis der Bank ohne jegliche Beteiligung der Sparkassen um 7 Mrd. € zu stärken. Die verbleibenden 3 Mrd. € sollten gemäß dem bisher schon vorgesehenen Zeitplan vom Bund (SoFFin) bereitgestellt werden. Gleichzeitig war der Freistaat bereit, ein ABS-Teilportfolio mittels einer Garantie von 4,8 Mrd. € abzuschirmen.
21.3.2.2 Endgültige Stabilisierungsmaßnahmen
Am 2. Dezember 2008 hat der Ministerrat auf Empfehlung des Finanzministers das Konzept für folgende Stützungsmaßnahmen für die BayernLB beschlossen:
- Alleinige Kapitalzufuhr durch den Freistaat in Höhe von 10 Mrd. €, davon
- 7 Mrd. € Eigenkapital,
- 3 Mrd. € in Form einer stillen Einlage.
- Abschirmungsmaßnahme des Freistaats
- Übernahme einer Garantie in Höhe von bis zu 4,8 Mrd. €.
- Stabilisierungsmaßnahme durch den SoFFin
- Übernahme von Garantien in Höhe von 15 Mrd. € für neu begebene Schuldtitel und Emissionen der Bank.
Am 3. Dezember 2008 unterzeichnete der Vorstand der BayernLB den Vertrag zur Übernahme von Garantien von 15 Mrd. € durch den SoFFin. Darin verpflichtete sich die BayernLB insbesondere, dass die "Eckpunkte der Restrukturierung der BayernLB-Gruppe" dem SoFFin vorzulegen sind und das Unternehmen bis spätestens 31. März 2009 nach Durchführung der Rekapitalisierung durch den Freistaat von 10 Mrd. € angemessen kapitalisiert ist. Auf die ursprünglich vorgesehene Beteiligung des SoFFin an der Rekapitalisierung in Höhe von 3 Mrd. € wurde verzichtet.
21.3.2.3 Umsetzung der staatlichen Kapitalzuführungen
Die Rekapitalisierung der BayernLB wurde in drei Tranchen durchgeführt.
Im Dezember 2008 nahm der Freistaat eine Kapitalzuführung bei der BayernLB Holding AG von 3 Mrd. € vor. Durch diese Zuführung erhöhte sich der Anteil des Freistaats an der BayernLB Holding AG auf rd. 88%, während der Anteil des Sparkassenverbands auf rd. 12% zurückging (basierend auf dem vorläufigen Unternehmenswert der BayernLB).
Ende Januar 2009 leistete der Freistaat eine stille Einlage bei der BayernLB von 3 Mrd. €. Hierzu wurde ein Vertrag mit der BayernLB (nicht der Holding AG) über eine stille Gesellschaft geschlossen. Die Einlage führt nicht zu einer Erhöhung der Beteiligungsquote des Freistaats an der BayernLB Holding AG. Der Vertrag ist unbefristet. Der BayernLB steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht zum 29. Januar 2014 bzw. zum 29. Januar 2019 zu.
Die stille Einlage wird, soweit kein Bilanzverlust vorliegt, mit 10% verzinst. Der Vergütungssatz musste sich an den Vorgaben der EU-Kommission vom 13. Oktober und vom 5. Dezember 2008 sowie der Genehmigung des deutschen Rettungspakets durch die EU-Kommission vom 12. Dezember 2008 orientieren.
Im März 2009 nahm der Freistaat eine weitere Kapitalzuführung bei der BayernLB Holding AG von 4 Mrd. € vor. Durch diese Zuführung erhöhte sich der Anteil des Freistaats an der BayernLB Holding AG auf rd. 94%, während der Anteil des Sparkassenverbands auf rd. 6% gesunken ist (basierend wiederum auf dem vorläufigen Unternehmenswert der BayernLB).
Mit der 3. Tranche erreichte die BayernLB eine Kernkapitalquote von gut 9%. Damit wurde die Verpflichtung gegenüber dem SoFFin erfüllt, bis spätestens 31. März 2009 über eine entsprechende Kernkapitalquote zu verfügen.
21.3.3 Abschirmung des ABS-Portfolios
Neben den Kapitalzuführungen hat der Freistaat auch Risiken aus dem ABS-Portfolio der Bank mit einem Nominalwert von rd. 21 Mrd. € (Stand: Dezember 2008) abgeschirmt. Die staatliche Garantie umfasst alle Verlustrisiken zwischen 1,2 und 6 Mrd. €. Die ersten Verluste bis zu 1,2 Mrd. € werden von der BayernLB selbst getragen (Selbstbehalt der Bank). Die Vergütung des Freistaats für die übernommene Garantie beträgt 0,5% jährlich auf den jeweils ausstehenden Garantiehöchstbetrag (zu Beginn 4,8 Mrd. €).
Ziel der Abschirmung ist es, weitere Abschreibungen auf das ABS-Portfolio zu verhindern und damit Verluste der BayernLB und eine Reduzierung des Eigenkapitals zu vermeiden. Nach den zum Zeitpunkt der Einbringung des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2008 vorliegenden Informationen betrug die tatsächliche Ausfallerwartung in einem mittleren Ausfallszenario (base case) 2,825 Mrd. €, in einem ungünstigen Ausfallszenario (worst case) 4,384 Mrd. €.
Etwaige Zahlungen aus der Garantie des Freistaats werden danach drei oder sechs Jahre nach Abgabe der Garantie fällig (7. November 2011 und 7. November 2014). Dieser Regelung liegt zugrunde, dass das ABS-Portfolio durch Tilgungen in sechs Jahren voraussichtlich auf rd. 5 Mrd. € abgeschmolzen sein und anschließend veräußert werden soll.
21.3.4 Verantwortung des Sparkassenverbands für die BayernLB
Nach dem BayLBG vom 27. Juni 1972 haften der Freistaat und der Sparkassenverband (früher: Bayerischer Sparkassen- und Giroverband) als Gewährträger für die Verbindlichkeiten der Bank. Die Gewährträgerhaftung wurde nach einem Verfahren der EU-Kommission mit gewissen Übergangsfristen abgeschafft (TNr. 11.1.4). Die durch die Gewährträgerhaftung gesicherten Verbindlichkeiten der BayernLB (ohne Landesbodenkreditanstalt und Landesbausparkasse) bauen sich nach einer Zusammenstellung der Bank in den nächsten Jahren ab; weitestgehend erloschen ist die Gewährträgerhaftung erst im Jahre 2020.
Bereits im Frühjahr 2008, als die ersten Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die BayernLB erkennbar waren, hat der Sparkassenverband erstmals seine finanzielle Mitverantwortung für die Bank infrage gestellt. Materielle Zuwendungen der Sparkassen, insbesondere durch Inanspruchnahme aus einer möglichen Garantieübernahme, müssten faktisch ausgeschlossen sein. Lediglich eine geringe Kapitalzufuhr könne ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Im Gegensatz dazu war im Antrag vom 29. August 2008 zur Notifizierung der Abschirmungsmaßnahme bei der EU-Kommission eine paritätische Lastentragung von Freistaat und Sparkassenverband vorgesehen. Bis Ende 2008 wurden die für notwendig erachteten Stützungsmaßnahmen immer umfangreicher. Gleichwohl war der Sparkassenverband letztlich nicht bereit, sich daran zu beteiligen.
Bei der abschließenden Lesung des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes im Landtagsplenum am 16. Dezember 2008 wurde aufgezeigt, wie stark der Freistaat seine Gebietskörperschaften mit der Übernahme aller Stabilisierungsmaßnahmen bei der BayernLB entlastet. Dort wurde ausgeführt: Der Freistaat sei bereit, sowohl den 50%igen Anteil des Sparkassenverbands aus der Kapitalzufuhr (5 Mrd. €) wie auch den 50%igen Anteil für die Garantie (2,4 Mrd. €) zu übernehmen, also eine Entlastung von insgesamt 7,4 Mrd. €. Diese Summe liege sogar noch höher als der gesamte kommunale Finanzausgleich in Bayern mit seiner Rekordhöhe von 6,3 Mrd. € im Jahre 2009.
Der Rückzug des Sparkassenverbands aus der Landesbank sowie die künftige Zusammenarbeit der Sparkassenseite mit der Bank wurden Ende 2008 in einem Eckpunktepapier konkretisiert. Die Vereinbarung stellt ausdrücklich keine endgültige vertragliche Regelung dar. Zur Gewährträgerhaftung ist in Aussicht gestellt, dass Freistaat und Sparkassenverband weiterhin entsprechend der gesetzlichen Regelung als Gesamtschuldner haften; im Innenverhältnis gilt die Aufteilung zu gleichen Teilen fort. Ferner soll künftig vereinbart werden, dass keine Maßnahmen getroffen werden, die zur Auflösung der BayernLB und dadurch zu einer Inanspruchnahme des Sparkassenverbands aus der Gewährträgerhaftung führen können.
Bezüglich der Abschirmungsmaßnahme des Freistaates über 4,8 Mrd. € wurde im Eckpunktepapier vom 16. Dezember 2008 u. a. Folgendes festgehalten: Es bedürfe einer vertraglichen Festlegung über einen "Ausgleichsmechanismus im Zusammenhang mit der einseitig vom Freistaat gegenüber der BayernLB erfolgenden Risikoabschirmung zur Anpassung der Anteilsverhältnisse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Inanspruchnahme des Freistaates". Hierzu soll ‑ ggf. im Zusammenhang mit der derzeit laufenden endgültigen Unternehmensbewertung der BayernLB ‑ eine Lösung gemeinsam mit dem Sparkassenverband gefunden werden.
Damit ist derzeit völlig offen, wie die milliardenschwere Abschirmungsmaßnahme des Freistaates im Falle eines künftigen Verkaufs der Landesbank berücksichtigt wird.
21.4 Auffassung des ORH
21.4.1 Ausschüttung
Der ORH hält die Ausschüttung eines nur mithilfe bilanztechnischer Maßnahmen erzielten Jahresüberschusses angesichts der bereits eingetretenen Belastungen aus der Finanzkrise für verfehlt.
Hinzu kommt, dass der Sparkassenverband bereits im Frühjahr 2008 erstmals seine finanzielle Mitverantwortung und eine Beteiligung an Stützungsmaßnahmen für die Bank infrage gestellt hat. Spätestens zum Zeitpunkt der Ausschüttung durch die BayernLB Holding AG im September 2008 waren die enormen Belastungen der BayernLB bekannt. Für den ORH ist es unverständlich, dass in dieser Situation noch eine Gewinnausschüttung erfolgte, anstatt die Mittel dem Eigenkapital der BayernLB wieder zuzuführen und damit letztlich auch haushaltsentlastend einzusetzen.
21.4.2 Freistellung des Sparkassenverbands von den Stabilisierungsmaßnahmen
Der Sparkassenverband hat sich bei der Sanierung der BayernLB weder an der Kapitalzuführung noch an der Risikoabschirmung beteiligt. Während der Freistaat zu Beginn der Finanzmarktkrise noch an die Verantwortung des Sparkassenverbands appelliert und paritätische Maßnahmen der Anteilseigner für notwendig erachtet hatte, trug er am Ende alle Stützungsmaßnahmen allein. Die Staatsregierung begründete dies insbesondere mit der bedeutsamen Funktion der Sparkassen bei der Kreditversorgung der Bürger und Unternehmen in Bayern, die nicht gefährdet werden dürfe.
Die einseitige Kapitalzuführung von 10 Mrd. € und die Übernahme einer Garantie von 4,8 Mrd. € durch den Freistaat haben den vorläufigen Unternehmenswert massiv erhöht. Ohne diese Maßnahmen würde die BayernLB heute nicht mehr existieren. Der Sparkassenverband hätte dadurch nicht nur seine Beteiligung vollständig verloren, sondern zudem als Gewährträger gehaftet. Nach Auffassung des ORH müssen die positiven Effekte aus den einseitig vorgenommenen Stützungsmaßnahmen des Staats bei der endgültigen Festsetzung seiner Beteiligungsquote im Rahmen der abschließenden Unternehmensbewertung zusätzlich berücksichtigt werden.
Der ORH hält es für nicht gerechtfertigt, die Sparkassen als Miteigentümer so weitgehend aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Der Sparkassenverband hat seit Gründung der BayernLB die Geschäftspolitik und damit auch das Geschäft mit den ABS-Wertpapieren maßgeblich mitbestimmt und mitgetragen. Schließlich hat der Sparkassenverband auch noch von einer Ausschüttung profitiert, obwohl die erheblichen Belastungen der BayernLB bereits bekannt waren.
Der ORH verkennt nicht, dass eine paritätische Beteiligung an den Stabilisierungskosten der Bank für die Sparkassen schwer tragbar gewesen wäre. Die endgültigen Vereinbarungen über die im Eckpunktepapier noch nicht geklärten Fragen sollten allerdings nach Ansicht des ORH dem Umstand Rechnung tragen, dass die Stabilisierungsmaßnahmen ausschließlich vom Staat getragen werden.
21.5 Stellungnahmen der Staatsministerien
21.5.1 Finanzministerium
21.5.1.1 Ausschüttung
Das Finanzministerium ist der Auffassung, dass zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung durch die BayernLB Holding AG (10. September 2008) die Auswirkungen der Finanzmarktkrise noch nicht so deutlich erkennbar gewesen seien. Die Lage auf den Finanzmärkten sei zu diesem Zeitpunkt zwar bereits schwierig gewesen; eine radikale Zäsur habe aber erst der Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008 gebracht. Dadurch hätten sich auch die Rahmenbedingungen bei der BayernLB von einem Tag auf den anderen grundlegend geändert. Die vom ORH kritisierte Ausschüttung sei jedoch einige Tage vor dem Zusammenbruch von Lehman Brothers erfolgt.
Bezüglich der in gleicher Höhe wie an den Staat erfolgten Ausschüttung für 2007 an den Sparkassenverband verweist das Finanzministerium auf das zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung bestehende Beteiligungsverhältnis, das nur eine gleich hohe Ausschüttung zugelassen habe. Zu diesem Zeitpunkt sei aber noch nicht absehbar gewesen, dass sich die Sparkassen an der Stabilisierung der BayernLB nicht beteiligen würden.
21.5.1.2 Freistellung des Sparkassenverbands von den Stabilisierungsmaßnahmen
Es sei zutreffend, dass die Kapitalerhöhung bei der BayernLB in einem beispiellosen Kraftakt vom Anteilseigner Freistaat allein übernommen worden sei, obwohl der in gleicher Höhe beteiligte Sparkassenverband dieselbe Verantwortung für die Entwicklung bei der BayernLB trage. Die Sparkassenseite habe nämlich erklärt, dass sie unter den derzeitigen, äußerst schwierigen Rahmenbedingungen nicht in der Lage sei, Stützungsleistungen für die BayernLB zu erbringen.
Die Erhöhung des Kapitals bei der BayernLB Holding AG in Höhe von 7 Mrd. € habe unmittelbar zu einer entsprechenden Verwässerung des Anteils des Sparkassenverbands auf (vorläufig) 6% geführt. Die neuen Anteilsverhältnisse seien selbstverständlich auch bei der Verteilung des Erlöses eines etwaigen Verkaufs der Landesbank zugrunde zu legen. Weiterer Vereinbarungen zwischen Freistaat und Sparkassenverband bedürfe es daher insoweit nicht.
Bezüglich der einseitig erfolgten Abschirmmaßnahme des Freistaates für die BayernLB sei nach dem Eckpunktepapier vom 16. Dezember 2008 ein Ausgleichsmechanismus vorgesehen. Hierzu solle ggf. im Zusammenhang mit der derzeit laufenden endgültigen Unternehmensbewertung der BayernLB gemeinsam eine Lösung mit dem Sparkassenverband gefunden werden. Im Übrigen bestehe über die Gewährträgerhaftung weiterhin zu gleichen Teilen eine Mitverantwortung des Sparkassenverbands für die Altverbindlichkeiten der BayernLB.
Das Finanzministerium teilt die Ansicht des ORH, dass der Sparkassenverband die Geschäftspolitik der BayernLB mitgetragen hat. Eine Ausnahme habe lediglich bei den Überlegungen zur Fusion der BayernLB mit der Landesbank Baden-Württemberg zu einer "Südbank" bestanden.
21.5.2 Innenministerium
Das Innenministerium ist der Auffassung, dass der Sparkassenverband bzw. die Sparkassen auch ohne Beteiligung an der Kapitalerhöhung bei der BayernLB und der Abschirmung bereits jetzt einen angemessenen und zumutbaren Beitrag zur Sanierung der BayernLB erbracht haben und erbringen werden. Dieser Sanierungsbeitrag zeige sich in der erheblichen Anteilsverschiebung zugunsten des Freistaates und in dem dadurch bedingten erheblichen Abschreibungsbedarf beim Sparkassenverband. Der Beteiligungsbuchwert des Sparkassenverbands an der BayernLB habe Ende 2007 über 1,3 Mrd. € betragen. Die Nichtteilnahme an der Kapitalerhöhung bei der BayernLB im Dezember 2008 habe bereits einen Abschreibungsbedarf im erhöhten dreistelligen Millionenbereich ausgelöst, der das Eigenkapital der Sparkassen beeinträchtige und damit ihre Geschäftstätigkeiten insbesondere in der Mittelstandsfinanzierung einschränke. Nur durch die Mobilisierung stiller Reserven hätten die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Sparkassen abgemildert werden können. Weiterer Abschreibungsbedarf drohe aus der Vereinbarung eines Ausgleichsmechanismus mit dem Freistaat wegen der einseitig vom Freistaat erfolgten Risikoabschirmung. Dabei seien die möglichen Auswirkungen aus der endgültigen Unternehmensbewertung der BayernLB noch nicht berücksichtigt. Umgekehrt lägen mit der Erhöhung der Anteilsquote die Chancen aus einem künftigen Verkaufserlös für die BayernLB fast vollständig beim Freistaat. Darüber hinaus habe sich der Sparkassenverband in der Vergangenheit stets paritätisch an Kapitalerhöhungen der BayernLB beteiligt, obgleich hierzu keine rechtliche Verpflichtung bestanden habe.
Am Ende wäre eine paritätische Beteiligung des Sparkassenverbands an der Kapitalerhöhung bei der BayernLB nur möglich gewesen, wenn die Sparkassen im eigenen Kreditgeschäft in erheblichem Umfang gebundenes Eigenkapital freigesetzt, d. h. in erheblichem Umfang eigenes regionales Kreditgeschäft aufgegeben hätten. Eine solche geschäftspolitische Entscheidung hätte in diametralem Widerspruch zur Aufgabenstellung der Sparkassen gestanden. Darüber hinaus hätte eine Umschichtung von einem verzinslichen Kreditgeschäft in eine (de facto unverzinsliche) Beteiligung an der BayernLB die Ertragslage der bayerischen Sparkassen untragbar beeinträchtigt.
Dies zeige, dass die These des angeblich fehlenden Beitrags des Sparkassenverbands zur Sanierung der BayernLB unzutreffend sei.
Nach Ansicht des ORH verkennt das Innenministerium, dass auch der Freistaat bei seiner Beteiligung den gleichen Wertverlust erlitten hat.
21.6 Abschließende Bemerkung des ORH
21.6.1 Ausschüttung
Der ORH ist weiterhin der Auffassung, dass die Ausschüttung des nur noch mit bilanztechnischen Mitteln erzielten Jahresüberschusses für 2007 angesichts der bereits erkennbaren hohen Belastungen aus der Finanzmarktkrise verfehlt war. Immerhin bezifferte die BayernLB bereits in einer Pressemitteilung vom 3. April 2008 die Marktwertminderungen aus der Finanzmarktkrise mit insgesamt 4,3 Mrd. €. Darüber hinaus hatte eine Ratingagentur im August 2008 den Ausblick für das Rating der BayernLB von „stabil“ auf „negativ“ gesenkt.
Für den Freistaat war die Ausschüttung seines Anteils im Ergebnis ein Nullsummenspiel. Der Sparkassenverband hat dagegen noch kurz vor Eintritt des Sanierungsfalles eine Gewinnausschüttung von 57 Mio. € (brutto) erhalten, obwohl er zum Ausschüttungszeitpunkt bereits deutlich zu verstehen gegeben hatte, dass sich die Sparkassenseite finanziell nicht an der Sanierung der BayernLB beteiligen wolle.
21.6.2 Auswirkungen der Stabilisierungsmaßnahmen auf den Sparkassenverband
Es ist auf Dauer nicht hinnehmbar, dass nur der Freistaat und damit die Steuerzahler die Lasten dieser Krise alleine tragen sollen. Schließlich hat der Sparkassenverband die Geschäftspolitik, die letztlich zu den hohen Verlusten geführt hat, voll mitgetragen. Auch der öffentliche Auftrag der Sparkassen steht einer Beteiligung an der Sanierung der BayernLB nicht entgegen. Dies zeigt das Beispiel der Sparkassen in Baden-Württemberg. Diese haben sich ihrer Verantwortung gestellt und 2009 ihrer Landesbank entsprechend ihrer Beteiligungsquote rd. 1,8 Mrd. € frisches Kapital zugeschossen.
Ohne die alleinigen Maßnahmen des Freistaats Bayern würde die BayernLB heute nicht mehr bestehen. Der ORH bleibt bei seiner Auffassung: Die positiven Effekte aus den einseitigen Stützungsmaßnahmen des Staates müssen bei der Umsetzung des Eckpunktepapiers und der endgültigen Festsetzung seiner Beteiligungsquote zusätzlich berücksichtigt werden.
[59] LT-Drucksache 15/10950
[60] Bayerisches Landesbank-Gesetz vom 9. Juni 2005 i. d. F. vom 1. Mai 2007.
[61] LT-Drucksache 15/10950, S. 42
[62] Jahresfehlbetrag im BayernLB-Konzern 5,1 Mrd. €.
[63] § 10 Abs. 2 a S. 1 KWG.