TNr. 13: Prüfung der Reform "Verwaltung 21"

Im Rahmen der Verwaltungsreform sind insgesamt 6.543 Stellen einzusparen. Die Reform hat im Verhältnis zum vorgesehenen Personal- und Stellenabbau bisher nur zu einem geringen Aufgabenabbau geführt. Es ist erforderlich, künftig größere Aufgabenfelder zur Disposition zu stellen. Hierzu sind vor allem entsprechende gesetzliche Initiativen der Staatsregierung erforderlich.Angesichts der bestehenden Finanzsituation, der Haushaltsrisiken und der beabsichtigten Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Beamte muss an dem Stellenabbauprogramm strikt festgehalten werden.Spätestens 2012 sollte eine "Halbzeitbilanz" gezogen werden, um festzustellen, wie sich die Verwaltungsreform ausgewirkt hat.
Vorrangiges Ziel der Reform „Verwaltung 21“ ist es, die Personalkosten nachhaltig zu senken. Der Aufgabenabbau steht dabei an zentraler Stelle. Der Staat soll nur dort tätig werden, wo dies unerlässlich ist. Alle Aufgaben, die der Staat nicht selbst erledigen muss, sollen abgebaut oder auf Private übertragen werden. Veränderungen der Verwaltungsstruktur sollen den Aufgabenabbau unterstützen.
Die Überprüfung der Aufgaben und der inneren Organisation war in erster Linie Sache der Ressorts; teilweise gab es auch weitere konkrete Vorgaben des Ministerrats.
Insgesamt sind 6.543 Stellen einzusparen, die im Rahmen des Art. 6 b HG bis 2019 abzubauen sind. Die Stelleneinsparungen sollen eng mit einem Aufgabenabbau verknüpft sein.
Der ORH hat in den Jahren 2007 und 2008 im Bereich des Landwirtschaftsministeriums, der Regierungen und der Landespolizei die Umsetzung der Verwaltungsreform geprüft und nachfolgende Feststellungen getroffen