Jahresbericht 2009

TNr. 15: Regierungen und Gewerbeaufsichtsämter

Hand hält leeres Organigramm

Die vom Ministerrat vorgegebenen Aufgaben wurden zwar abge­baut, größere Aufgabenfelder jedoch kaum zur Disposition gestellt. Das Ziel "Stellenabbau durch Aufgabenabbau" wurde bisher nicht erreicht. Die Reform bei den Regierungen kann nicht als abgeschlos­sen betrachtet werden. Der Aufgabenabbau muss konsequent fort­gesetzt und auch die Aufbauorganisation weiter optimiert werden.

15.1             Aufgaben

15.1.1          Regierungen

Die Regierungen sind im Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung die zentralen Behörden der Mittelstufe. Sie stehen zwischen den Leitungsbehörden der Oberstufe (den Ministerien) und den Vollzugsbehörden der Unterstufe (den Landratsämtern und kreisfreien Städten, den Bauämtern, Wasserwirtschaftsämtern, Staatlichen Schul­ämtern).

Auf der Ebene der Regierungen mit ihren unterschiedlichen Fachbereichen sind Auf­gaben aus den Geschäftsbereichen vieler Ministerien unter einem Dach zusammen­gefasst (Bündelungs- und Koordinierungsfunktion).

Sie sind insbesondere für die Rechts- und Fachaufsicht über die kommunalen Ge­bietskörperschaften sowie die allgemeine Behördenaufsicht über die nachgeordneten staatlichen Behörden zuständig. Die Regierungen haben auch einzelne zentrale Auf­gaben, die sie regierungsbezirksübergreifend wahrnehmen. Zusätzlich sind sie auch für operative Aufgaben erstinstanzlich zuständig, z. B. für die Erteilung von Approba­tionen für Apotheker bis hin zu Wirtschaftsförderungsmaßnahmen.

15.1.2          Gewerbeaufsichtsämter

Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für den Vollzug von Schutzvorschriften (z. B. Arbeitsschutz, Chemikaliensicherheit). Sie sind auch Ansprechpartner für Her­steller und Importeure sowie Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmer.

Bei den 8 Gewerbeaufsichtsämtern gab es rd. 730 Stellen.

15.2             Festlegungen des Ministerrats

15.2.1          Aufgabenabbau

Der Ministerrat hat für die Regierungen neben allgemeinen Vorgaben konkret Folgen­des festgelegt:

  • 70 bestimmte Aufgaben sind abzubauen (z. B. Wegfall der Erteilung von Berechti­gungen oder Genehmigungen nach der Handwerksordnung; teilweiser Verzicht auf Preisprüfung).
  • Die Aufgaben der Landwirtschaftsabteilungen sind in den Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriumszu verlagern.
  • Die Aufgaben der Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter gehen auf das Zen­trum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) über (Sozialministerium).

Bei den Gewerbeaufsichtsämtern müssen zwei Aufgaben auf die Polizei verlagert werden. Das Aufgabenspektrum Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften ist aufeinander abzustimmen. Doppelkontrollen bei Gewerbetreibenden sind zu vermeiden.

15.2.2          Organisation

Die Anzahl der Abteilungen (nun Bereiche) und der Sachgebiete ist zu reduzieren. Zen­trale übergreifende Zuständigkeiten (z. B. Recht, Personal, IuK, Projektmanagement, Controlling) sind in zwei Organisationseinheiten Service und Lenkung zu bündeln.

Die Landwirtschaftsabteilungen sind aufzulösen.

Die Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter sind in das ZBFS zu integrieren (So­zialministerium).

Die Organisation bei den Asylbewerbern ist zu straffen.[31]

Die Gewerbeaufsichtsämter sind den Regierungen als fachlich selbstständige Einhei­ten anzugliedern. Die Gewerbeaufsichtsämter München-Land und München-Stadt sind zusammenzuführen. Die Zahl der Dezernate ist zu vermindern. Die Verwaltun­gen der Gewerbeaufsichtsämter gehen in den Regierungen auf.

15.2.3          Stellenabbau

Nach dem Eckpunktebeschluss des Ministerrats vom 7. September 2004 sind die rd. 3.930 Stellen der Regierungen um 1.000 Stellen (25 %) zu reduzieren. Davon sind bis zum Jahr 2019 insgesamt 771 Stellen abzubauen.[32] Die weiteren 229 Stellen sind zusammen mit den Aufgaben in den Geschäftsbereich des Sozialministeriums und des Landwirtschaftsministeriums zu verlagern.

Im Bereich der Gewerbeaufsicht sind 185 Stellen einzusparen.

15.3             Feststellungen des ORH

15.3.1          Aufgabenabbau

Die konkreten Festlegungen des Ministerrats für die Regierungen wurden überwie­gend umgesetzt. Die Aufgaben bei den Gewerbeaufsichtsämtern wurden auf andere Verwaltungsstellen verlagert. Die konkret abzubauenden 70 Aufgaben führen zu einer Einsparung von 148 Stellen bei allen 7 Regierungen.

Im Übrigen wurde das Ziel "Stellenabbau durch Aufgabenabbau" bislang nicht erreicht. Soll dieses Ziel erreicht werden, muss der Aufgabenabbau vorangetrieben werden. Dies setzt voraus, dass auch größere Aufgabenblöcke zur Disposition gestellt werden. Daran fehlt es bislang. Gegebenenfalls sind dazu, insbesondere durch Gesetzesinitiati­ven der Staatsregierung, auch Vorschriften zu ändern (siehe hierzu auch TNr. 18.2.3.4).

Der Aufgabenabbau bei den Regierungen und im Bereich der Gewerbeaufsicht kann nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Weitere Abbaumöglichkeiten finden sich in früheren Untersuchungen, externen Gutachten und Aufgabenerhebungen. Auch die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sollten dabei einbezogen werden.

15.3.2          Organisation

Bei den Regierungen und Gewerbeaufsichtsämtern wurden alle Vorgaben des Minis­terrats umgesetzt.

Der ORH ist der Auffassung, dass die Aufbauorganisation der Regierungen weiter optimiert werden kann. Er regt an, z. B. die Leitungsspannen der Sachgebiete zu ver­größern und damit deren Zahl zu verringern.

15.3.3          Stellenabbau

Bis Ende 2008 sind bei den Regierungen rd. 240 Stellen abgebaut worden. Weitere 229 Stellen wurden in den Geschäftsbereich des Sozialministeriums und des Land­wirtschaftsministeriums verlagert. Bei der Gewerbeaufsicht wurden bislang 108 der ge­forderten 185 Stellen abgebaut. Damit müssen noch rd. 600 Stellen (einschl. Gewerbe­aufsicht) abgebaut werden.

15.4             Stellungnahme der Verwaltung

Das Innenministerium weist darauf hin, dass der Aufgabenabbau in den Regierungen konsequent fortgesetzt werde. Es sei sichergestellt, dass der Reformprozess nicht ins Stocken gerate. Auch die Kosten- und Leistungsrechnung werde eine wirkungs­volle Unterstützung sein. Den Regierungen und den angegliederten Gewerbeaufsichts­ämtern seien seit 2005 zusätzliche Aufgaben übertragen worden, die Personalkapa­zitäten binden würden. Diese Aufgaben müssten mit den vorhandenen Ressourcen unter entsprechender Prioritätensetzung bewältigt werden.

Das Innenministerium teilt die Auffassung des ORH, dass die Reform der Organisa­tion der Regierungen noch nicht abgeschlossen sei. Dies sei eine Daueraufgabe, die nur gemeinsam mit den fachlich zuständigen Ressorts bewältigt werden könne. Diese Daueraufgabe werde aktuell mit dem von der Staatsregierung in der laufenden Legis­laturperiode initiierten Projekt "Arbeitsprogramm Moderne Verwaltung" verfolgt. Ein wesentlicher Schwerpunkt sei dabei die Prüfung der Aufgaben der Regierungen, wo­bei auch die Umsetzung früherer Untersuchungen, externer Gutachten und Aufga­benerhebungen einer Bestandsaufnahme unterzogen würden. Die Anregungen des ORH werde es in die Organisationsentscheidungen einbeziehen.

Das Innenministerium weist darauf hin, dass der Stellenabbau von der Fluktuation abhängig sei. Es hat jedoch zugesichert, die Einsparverpflichtungen vollständig und zeitnah zu realisieren.

15.5             Forderung des ORH

Der Aufgabenabbau muss vorangetrieben werden. Nur damit kann der Vorgabe "Stel­lenabbau durch Aufgabenabbau" Rechnung getragen werden. Der Aufgabenabbau muss konsequent fortgesetzt und auch die Aufbauorganisation weiter optimiert werden.


[31] ORH-Bericht 2005 TNr. 35.
[32] Art. 6 b HG 2005/2006.