TNr. 15: Regierungen und Gewerbeaufsichtsämter

Die vom Ministerrat vorgegebenen Aufgaben wurden zwar abgebaut, größere Aufgabenfelder jedoch kaum zur Disposition gestellt. Das Ziel "Stellenabbau durch Aufgabenabbau" wurde bisher nicht erreicht. Die Reform bei den Regierungen kann nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Der Aufgabenabbau muss konsequent fortgesetzt und auch die Aufbauorganisation weiter optimiert werden.
15.1 Aufgaben
15.1.1 Regierungen
Die Regierungen sind im Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung die zentralen Behörden der Mittelstufe. Sie stehen zwischen den Leitungsbehörden der Oberstufe (den Ministerien) und den Vollzugsbehörden der Unterstufe (den Landratsämtern und kreisfreien Städten, den Bauämtern, Wasserwirtschaftsämtern, Staatlichen Schulämtern).
Auf der Ebene der Regierungen mit ihren unterschiedlichen Fachbereichen sind Aufgaben aus den Geschäftsbereichen vieler Ministerien unter einem Dach zusammengefasst (Bündelungs- und Koordinierungsfunktion).
Sie sind insbesondere für die Rechts- und Fachaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften sowie die allgemeine Behördenaufsicht über die nachgeordneten staatlichen Behörden zuständig. Die Regierungen haben auch einzelne zentrale Aufgaben, die sie regierungsbezirksübergreifend wahrnehmen. Zusätzlich sind sie auch für operative Aufgaben erstinstanzlich zuständig, z. B. für die Erteilung von Approbationen für Apotheker bis hin zu Wirtschaftsförderungsmaßnahmen.
15.1.2 Gewerbeaufsichtsämter
Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für den Vollzug von Schutzvorschriften (z. B. Arbeitsschutz, Chemikaliensicherheit). Sie sind auch Ansprechpartner für Hersteller und Importeure sowie Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmer.
Bei den 8 Gewerbeaufsichtsämtern gab es rd. 730 Stellen.
15.2 Festlegungen des Ministerrats
15.2.1 Aufgabenabbau
Der Ministerrat hat für die Regierungen neben allgemeinen Vorgaben konkret Folgendes festgelegt:
- 70 bestimmte Aufgaben sind abzubauen (z. B. Wegfall der Erteilung von Berechtigungen oder Genehmigungen nach der Handwerksordnung; teilweiser Verzicht auf Preisprüfung).
- Die Aufgaben der Landwirtschaftsabteilungen sind in den Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriumszu verlagern.
- Die Aufgaben der Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter gehen auf das Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) über (Sozialministerium).
Bei den Gewerbeaufsichtsämtern müssen zwei Aufgaben auf die Polizei verlagert werden. Das Aufgabenspektrum Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften ist aufeinander abzustimmen. Doppelkontrollen bei Gewerbetreibenden sind zu vermeiden.
15.2.2 Organisation
Die Anzahl der Abteilungen (nun Bereiche) und der Sachgebiete ist zu reduzieren. Zentrale übergreifende Zuständigkeiten (z. B. Recht, Personal, IuK, Projektmanagement, Controlling) sind in zwei Organisationseinheiten Service und Lenkung zu bündeln.
Die Landwirtschaftsabteilungen sind aufzulösen.
Die Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter sind in das ZBFS zu integrieren (Sozialministerium).
Die Organisation bei den Asylbewerbern ist zu straffen.[31]
Die Gewerbeaufsichtsämter sind den Regierungen als fachlich selbstständige Einheiten anzugliedern. Die Gewerbeaufsichtsämter München-Land und München-Stadt sind zusammenzuführen. Die Zahl der Dezernate ist zu vermindern. Die Verwaltungen der Gewerbeaufsichtsämter gehen in den Regierungen auf.
15.2.3 Stellenabbau
Nach dem Eckpunktebeschluss des Ministerrats vom 7. September 2004 sind die rd. 3.930 Stellen der Regierungen um 1.000 Stellen (25 %) zu reduzieren. Davon sind bis zum Jahr 2019 insgesamt 771 Stellen abzubauen.[32] Die weiteren 229 Stellen sind zusammen mit den Aufgaben in den Geschäftsbereich des Sozialministeriums und des Landwirtschaftsministeriums zu verlagern.
Im Bereich der Gewerbeaufsicht sind 185 Stellen einzusparen.
15.3 Feststellungen des ORH
15.3.1 Aufgabenabbau
Die konkreten Festlegungen des Ministerrats für die Regierungen wurden überwiegend umgesetzt. Die Aufgaben bei den Gewerbeaufsichtsämtern wurden auf andere Verwaltungsstellen verlagert. Die konkret abzubauenden 70 Aufgaben führen zu einer Einsparung von 148 Stellen bei allen 7 Regierungen.
Im Übrigen wurde das Ziel "Stellenabbau durch Aufgabenabbau" bislang nicht erreicht. Soll dieses Ziel erreicht werden, muss der Aufgabenabbau vorangetrieben werden. Dies setzt voraus, dass auch größere Aufgabenblöcke zur Disposition gestellt werden. Daran fehlt es bislang. Gegebenenfalls sind dazu, insbesondere durch Gesetzesinitiativen der Staatsregierung, auch Vorschriften zu ändern (siehe hierzu auch TNr. 18.2.3.4).
Der Aufgabenabbau bei den Regierungen und im Bereich der Gewerbeaufsicht kann nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Weitere Abbaumöglichkeiten finden sich in früheren Untersuchungen, externen Gutachten und Aufgabenerhebungen. Auch die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung sollten dabei einbezogen werden.
15.3.2 Organisation
Bei den Regierungen und Gewerbeaufsichtsämtern wurden alle Vorgaben des Ministerrats umgesetzt.
Der ORH ist der Auffassung, dass die Aufbauorganisation der Regierungen weiter optimiert werden kann. Er regt an, z. B. die Leitungsspannen der Sachgebiete zu vergrößern und damit deren Zahl zu verringern.
15.3.3 Stellenabbau
Bis Ende 2008 sind bei den Regierungen rd. 240 Stellen abgebaut worden. Weitere 229 Stellen wurden in den Geschäftsbereich des Sozialministeriums und des Landwirtschaftsministeriums verlagert. Bei der Gewerbeaufsicht wurden bislang 108 der geforderten 185 Stellen abgebaut. Damit müssen noch rd. 600 Stellen (einschl. Gewerbeaufsicht) abgebaut werden.
15.4 Stellungnahme der Verwaltung
Das Innenministerium weist darauf hin, dass der Aufgabenabbau in den Regierungen konsequent fortgesetzt werde. Es sei sichergestellt, dass der Reformprozess nicht ins Stocken gerate. Auch die Kosten- und Leistungsrechnung werde eine wirkungsvolle Unterstützung sein. Den Regierungen und den angegliederten Gewerbeaufsichtsämtern seien seit 2005 zusätzliche Aufgaben übertragen worden, die Personalkapazitäten binden würden. Diese Aufgaben müssten mit den vorhandenen Ressourcen unter entsprechender Prioritätensetzung bewältigt werden.
Das Innenministerium teilt die Auffassung des ORH, dass die Reform der Organisation der Regierungen noch nicht abgeschlossen sei. Dies sei eine Daueraufgabe, die nur gemeinsam mit den fachlich zuständigen Ressorts bewältigt werden könne. Diese Daueraufgabe werde aktuell mit dem von der Staatsregierung in der laufenden Legislaturperiode initiierten Projekt "Arbeitsprogramm Moderne Verwaltung" verfolgt. Ein wesentlicher Schwerpunkt sei dabei die Prüfung der Aufgaben der Regierungen, wobei auch die Umsetzung früherer Untersuchungen, externer Gutachten und Aufgabenerhebungen einer Bestandsaufnahme unterzogen würden. Die Anregungen des ORH werde es in die Organisationsentscheidungen einbeziehen.
Das Innenministerium weist darauf hin, dass der Stellenabbau von der Fluktuation abhängig sei. Es hat jedoch zugesichert, die Einsparverpflichtungen vollständig und zeitnah zu realisieren.
15.5 Forderung des ORH
Der Aufgabenabbau muss vorangetrieben werden. Nur damit kann der Vorgabe "Stellenabbau durch Aufgabenabbau" Rechnung getragen werden. Der Aufgabenabbau muss konsequent fortgesetzt und auch die Aufbauorganisation weiter optimiert werden.
[31] ORH-Bericht 2005 TNr. 35.
[32] Art. 6 b HG 2005/2006.