Jahresbericht 2012

Inhalt

Ausgewählte Beiträge aus den allgemeinen Feststellungen, alle Beiträge zu den einzelnen Prüfungsergebnissen im Jahresbericht sowie die Unterrichtung nach Art. 99 BayHO zu den staatlichen Zuschüssen an die Fraktionen finden Sie auch auf nachfolgenden Seiten:

TNr. 02: Finanzierungssaldo

Die bereinigten Ausgaben des Freistaats waren um 1,2 Mrd. € höher als die bereinigten Einnahmen - und das trotz gut laufender Konjunktur. Fazit: Es gibt ein strukturelles Defizit!

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TNr. 09: Verschuldung

29,3 Mrd. €, so hoch waren die Schulden des Freistaats am Kreditmarkt Ende 2010. Für weitere 3,3 Mrd. € bestanden noch offene Kreditermächtigungen. Werden diese in Anspruch genommen, steigen die Kreditmarktschulden auf 32,6 Mrd. €. Der ORH fordert, den Umfang der Kreditermächtigungen zu begrenzen.

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TNr. 11: Umsetzung der Korruptionsrichtlinie

Eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption gibt es wohl, doch konsequent umgesetzt wird sie in Bayern nicht. Doch das wäre nötig, um der Korruption wirksam vorzubeugen.

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TNr. 12: Personalmangel in der Steuerverwaltung

In einer Disziplin liegt das erfolgsverwöhnte Bayern im Bundesvergleich nur auf den letzten Plätzen: bei der Personalausstattung der Steuerverwaltung. Hier wird an der falschen Stelle gespart, denn mit mehr Mitarbeitern würden auch mehr Steuern eingenommen.

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TNr. 13: Mangelhafte Besteuerung der landwirtschaftlichen Einkünfte

Schwierig sind die Verhältnisse bei der Besteuerung landwirtschaftlicher Einkünfte. Die Materie ist rechtlich komplex, die Sachverhalte diffizil, die Steuererklärungen oft unvollständig, und auf wichtige Informationen können die Finanzämter nicht zugreifen. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.

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TNr. 14: Mieten ist nicht immer günstiger als bauen

Um einen vorübergehenden Raumbedarf zu decken, gab der Staat "Bestellbauten" in Auftrag. Das sind Gebäude, die der Staat nach seinen Wünschen von einem Privaten errichten lässt und sie dann auf bestimmte Zeit anmietet. Ob dies wirklich wirtschaftlich ist, hat niemand geprüft. Der ORH aber hat nachgerechnet - mit unerwartetem Ergebnis.

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TNr. 15: Hohe Wertverluste im Stifungsvermögen

 

Ein Wertverlust von rd. 150 Mio. € entstand, weil die Stiftung Aktienverkäufe gestoppt hat. Auslöser des Verkaufsstopps war eine Intervention des Finanzministeriums, das nicht nur die Aufsicht über die Stiftung führt, sondern auch im Stiftungsrat vertreten ist.

 

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TNr. 16: Optimierungspotenziale beim Nationalpark Bayerischer Wald

Vielfältige Defizite erkannte der ORH bei der Verwaltung des Nationalparks Bayerischer Wald. Das Umweltministerium muss seine Aufsichts- und Steuerungsfunktionen verbessern. Was mit Mehreinnahmen aus dem Holzverkauf geschieht, sollte der Landtag entscheiden und nicht die Nationalparkverwaltung.

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TNr. 17: Akkreditierung von Studiengängen - Gütesiegel und Geschäftsmodell?

Ganz schön teuer, so eine Akkreditierung von Studiengängen. Der ORH rechnet allein für die Erstakkreditierung mit Gesamtkosten von 37 Mio. €. Die Kosten könnten reduziert werden, wenn die Selbstdokumentation beschränkt und auf die weniger aufwendigen Systemakkreditierungen umgestellt würde.

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TNr. 18: Apotheken der Universitätsklinika und Aspekte zur strukturellen Entwicklung am Standort München

Ein besseres Controlling und eine gemeinsame "Zentralapotheke". Das sind die Vorschläge des ORH für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit der Apotheken der Universitätsklinika am Standort München.

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TNr. 19: Institute für Rechtsmedizin an den Universitäten

Erhebliche Einnahmen gehen den Universitäten verloren, weil nahezu alle rechtsmedizinischen Leistungen für die Justiz und die Polizei von den Institutsleitern als Nebentätigkeit abgerechnet werden. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel der Universität Würzburg.

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TNr. 20: Staatliche Zuschüsse an Fraktionen

 

Enge Grenzen hat das BVerfG an die Zulässigkeit sog. Funktionszulagen an Abgeordnete gesetzt. Im Bayerischen Landtag gewähren die meisten Fraktionen dennoch weit darüber hinausgehende Zulagen für Mitglieder mit besonderen Funktionen. Der ORH fordert eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung.

 

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