Jahresbericht 2016

TNr. 41: Alterssicherungskonzept Bayerische Staatsforsten

Mitarbeiter der Bayerischen Staatsforsten; Bild: Bayerische Staatsforsten / Stefan Hanke
Die Bayerische Staatsforsten AöR (BaySF) muss für die vom Freistaat übernommenen Beamten die bei ihr selbst erworbenen Versorgungsansprüche tragen. Sie sollte in Abhängigkeit von der Ertragslage auch über 2017 hinaus zusätzliche Mittel für die Aufstockung des Alterssicherungsfonds verwenden.

Der ORH und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter Regensburg und Ansbach haben im Zeitraum November 2014 bis Januar 2015 die Finanzierung der Altersversorgung der Beamten bei der BaySF geprüft.

41.1 Ausgangslage

41.1.1 Versorgungsverpflichtungen der BaySF

Die BaySF als Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates ging zum 01.07.2005 aus der Reform der Bayerischen Staatsforstverwaltung hervor. Sie hat den Auftrag, den Staatswald in vorbildlicher Weise zu bewirtschaften.

Die BaySF hat bei der Gründung 778 Forstbeamte des Freistaates übernommen und trägt ab diesem Zeitpunkt als Dienstherr grundsätzlich die Versorgungslasten für diese Beamten. Ansprüche aus früheren ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten werden nach wie vor vom Freistaat getragen.[1]

Die entsprechenden Grundsätze gelten ebenso für nach dem 01.07.2005 bis zum 31.12.2010 übernommene oder abgegebene Beamte im Verhältnis zu deren früheren Dienstherrn. Ab dem 01.01.2011 werden die Ausgleichsansprüche in Form einer einmaligen Abfindungszahlung abgegolten.[2]

Die Ausgleichsansprüche der BaySF gegen den früheren Dienstherrn der Beamten betreffen nur die Pensionsleistungen. Eine Teilung der künftigen Beihilfeleistungen erfolgt im Gegensatz zu den Pensionsleistungen nicht. Die BaySF trägt somit die Beihilfeverpflichtungen im vollen Umfang.

Bei den Versorgungsberechtigten handelt es sich um einen annähernd festen Personenkreis. Neueinstellungen von Mitarbeitern durch die BaySF erfolgen ab dem 01.07.2005 generell nicht mehr im Beamtenverhältnis. Lediglich in Einzelfällen sind noch Zugänge und Abgänge im Rahmen gegenseitiger Übernahmen zwischen der BaySF und dem Freistaat möglich.

Im Gegensatz zu den Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer werden Leistungen an die Versorgungsempfänger[3] teilweise erst Jahrzehnte nach der aktiven Dienstzeit fällig und enden voraussichtlich erst nach 2070 (vgl. Abbildung 16). Die BaySF muss für derartige Verbindlichkeiten in der Zukunft Rückstellungen in dem Geschäftsjahr bilden, in dem die Ansprüche begründet wurden.

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41.1.2 Alterssicherungskonzept

Das von der BaySF beschlossene Alterssicherungskonzept[4] sieht vor, etwa die Hälfte der künftig anfallenden Versorgungsleistungen durch laufende Einzahlungen in einen Alterssicherungsfonds in liquiden Mitteln vorzuhalten. Die andere Hälfte der künftigen Leistungen soll aus den laufenden Erträgen des jeweiligen Geschäftsjahres finanziert werden. Der Aufsichtsrat sieht diese Variante als beste Kombination aus Vorsorge und gleichmäßiger finanzieller Belastung für das Unternehmen.

Gemäß dem Alterssicherungskonzept sollen dem Fonds planmäßig, neben einer Erstanlage von rd. 30 Mio. € und den aus dem Fondsvermögen erwirtschafteten Zinsen, bis zum Jahr 2018 p. a. 6,6 Mio. € und danach bis 2036 p. a. 6,5 Mio. € zugeführt werden. Sofern es die wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, können die Zuführungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf bis zu 10 Mio. € p. a. erhöht werden. Dem Fonds würden somit planmäßig ohne Zinsen mindestens 199,6 Mio. € zufließen.

Die BaySF erwartet zwischen 2025 und 2065 Pensions- und Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger von jährlich 10 Mio. bis zu 28 Mio. € (siehe Abbildung 17).

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41.2 Feststellungen

Die zeitliche Verschiebung zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wird in der Handelsbilanz der BaySF durch die Bildung von "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" abgebildet.

Entsprechend des Alterssicherungskonzeptes zahlt das Unternehmen jedoch nur etwa die Hälfte der bilanziellen Rückstellungen für Pensions- und Beihilfezahlungen in den Alterssicherungsfonds ein. Die andere Hälfte sowie die planmäßige Einzahlung in den Alterssicherungsfonds sollen aus den künftigen laufenden Erträgen der BaySF gedeckt werden. Dafür sind nach den Berechnungen der BaySF im Zeitraum von 2024 bis 2055 Erträge von jährlich 10 Mio. bis zu 18 Mio. € zu erwirtschaften.

Die BaySF führte nach dem Konzept von 2008 dem Alterssicherungsfonds deutlich weniger zu, als sie für vergleichbare Beschäftigte an die gesetzliche Rentenversicherung abführen müsste.[5]

41.3 Würdigung

Die BaySF muss ihren Aufwand, also auch die Versorgungslasten, aus ihren Erträgen decken.[6] Die lediglich hälftige finanzielle Abdeckung der Alterssicherung bedeutet eine Verlagerung von Lasten in die Zukunft. Dies ist mit Risiken behaftet. Die BaySF muss als Unternehmen am Markt agieren und erwirtschaftet ihre Erträge nahezu ausschließlich aus dem Holzverkauf. Allein ein Absinken des aktuellen durchschnittlichen Holzpreises um etwa 20% würde nach der derzeitigen Lage den Jahresüberschuss vollständig aufzehren.[7]

Der ORH hat folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Die Versorgungszahlungen sollten aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage, zumindest bis zum Jahr 2020, voll aus den laufenden Erträgen[8] und nicht zur Hälfte aus dem Alterssicherungsfonds finanziert werden.

  • Der vom Aufsichtsrat beschlossene Spielraum für Einzahlungen in den Alterssicherungsfonds sollte zumindest in den kommenden Jahren in Abhängigkeit von der Ertragslage ausgeschöpft werden.

    Nach Auffassung des ORH erlaubt es die wirtschaftliche Lage der BaySF derzeit, die künftigen Versorgungslasten stärker durch entsprechende Zuführungen zum Alterssicherungsfonds abzubilden. Dies sollte wenigstens in einem Umfang erfolgen, wie die BaySF aktuell Mittel für vergleichbare sozialver-sicherungspflichtige Arbeitnehmer abführen müsste. Auch aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht sollten Belastungen möglichst zeitnah durch Finanzmittel abgedeckt werden.

  • In ertragsstarken Jahren sollten Teile des Jahresüberschusses nicht ausgeschüttet, sondern zur generellen Absicherung von Zukunftsrisiken den Gewinnrücklagen zugeführt werden.

41.4 Umsetzung durch die BaySF

Der Aufsichtsrat der BaySF hat die Empfehlungen des ORH von Mai 2015 positiv aufgenommen und zeitnah entsprechende Beschlüsse gefasst:

  • Zunächst für drei Geschäftsjahre sollen keine Entnahmen aus dem Alters-sicherungsfonds erfolgen. Die Option zur Verlängerung dieser Maßnahme über 2018 hinaus besteht grundsätzlich und kann bei Bedarf mittels Überprüfung der jährlichen Rahmenbedingungen nach 2018 in die Wege geleitet werden.

  • Zusätzliche Zuführungen zum Alterssicherungsfonds von 20 Mio. € im Geschäftsjahr 2015 sowie von 15 Mio. € im Geschäftsjahr 2016 und weitere 10 Mio. € im Geschäftsjahr 2017 werden vorgenommen.

    Die BaySF befürwortet die Zuführung von Teilen des Jahresüberschusses zu den Gewinnrücklagen in ertragsstarken Jahren. Im Geschäftsjahr 2015 wird ein Betrag von 1,1 Mio. € sowie im Geschäftsjahr 2016 weitere 0,5 Mio. € den Gewinnrücklagen zugeführt.

41.5 Schlussbemerkung

Der ORH ist der Auffassung, dass die BaySF in Abhängigkeit von der Ertragslage auch über 2017 hinaus zusätzliche Mittel für die Aufstockung des Alterssicherungsfonds verwenden soll.

[1] Der Anteil ergibt sich gem. Art. 109 BayBeamtVG aus dem Verhältnis der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten, die beim abgebenden und beim aufnehmenden Dienstherrn geleistet wurden.
[2] Art. 96 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) vom 05.08.2010, GVBl. S. 410, 528.
[3] Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Beihilfeleistungen.
[4] Beschluss des Aufsichtsrats in der Aufsichtsratssitzung vom 28.03.2008.
[5] Geschäftsjahr 2013/2014: planmäßige Zuführung zum ASF 6,6 Mio. €; rechnerische Abführung für vergleichbare sozialversicherungspflichtige Beschäftigte 9,6 Mio. € (gem. Berechnung ORH).
[6] Art. 16 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten" (Staatsforstengesetz - StFoG) vom 09.05.2005, GVBl S. 138.
[7] Prämisse: Verkauf von 5 Mio. Festmeter (fm) Holz; durchschnittlicher Holzpreis 80 €/fm.
[8] Der durchschnittliche Jahresüberschuss der letzten 5 Geschäftsjahre betrug 72,1 Mio. €. Hiervon wurden im Durchschnitt 70,7 Mio. € pro Jahr (98%) an den Freistaat ausgeschüttet.

Bildnachweis: Bayerische Staatsforsten / Stefan Hanke