TNr. 42: Staatliche Motorsägekurse

42.1 Ausgangslage
Zu den Aufgaben der Forstbehörden gehört nach dem Bayerischen Waldgesetz[1] auch die Waldpädagogik. Dieser Bildungsauftrag soll für Grundschulkinder flächendeckend durch die Revierleiter an den 47 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) erfüllt werden. Darüber hinaus betreibt die Forstverwaltung an ausgewählten ÄELF neun Walderlebniszentren und ein Jugendwaldheim, an denen weitere Zielgruppen angesprochen und besondere Programme angeboten werden sollen.[2] Die Mitarbeiter der Walderlebniszentren verfügen häufig über langjährige waldpädagogische Erfahrung und werden für diese Aufgabe speziell aus- und fortgebildet.42.2 Feststellungen
Die Prüfung durch den ORH ergab, dass die Walderlebniszentren ihr Angebot nur in geringem Umfang auf ihre eigentlichen Zielgruppen - Jugendliche an weiterführenden Schulen oder Lehrer und Erzieher - ausrichten. Vielmehr stellen sie auf die gleichen Zielgruppen ab wie die ÄELF, nämlich vor allem auf Grundschulkinder. Für anspruchsvollere Aufgaben fehlen den Walderlebniszentren nach Aussage ihrer Leiter häufig die personellen Kapazitäten. Die Mitarbeiter der Walderlebniszentren wenden nach ihrer eigenen Einschätzung nahezu die Hälfte ihrer Arbeitszeit für Tätigkeiten außerhalb der Waldpädagogik im engeren Sinn auf. Obwohl auch viele der dort beschäftigten Forstwirtschaftsmeister und Waldarbeiter spezielle waldpädagogische Qualifikationen erworben haben, werden sie kaum für waldpädagogische Führungen eingesetzt.Auf der anderen Seite führen die Walderlebniszentren nach den Feststellungen des ORH in erheblichem Umfang Motorsägekurse durch. Hierfür werden keine Teilnehmerentgelte erhoben. Dies nahm der ORH zum Anlass, sich über das generelle Angebot derartiger Kurse in der Forstverwaltung zu informieren. Dabei ergab sich, dass es an 19 der insgesamt 47 ÄELF Schulungsteams für sog. Wanderschulungen gibt, die auch an den benachbarten ÄELF eingesetzt werden. Diese Schulungen umfassen neben gemeinwohlorientieren Kursen zum Bildungsprogramm Wald oder Waldumbau im Klimawandel auch in großem Umfang entgeltfreie produktionstechnisch ausgerichtete Kurse zur Handhabung der Motorsäge.
In den Jahren 2011 bis 2013 hat die Forstverwaltung jährlich etwa 1.600 bis 1.750 Wanderschulungen für Waldbesitzer durchgeführt. Davon waren mehr als zwei Drittel Motorsägekurse.
Auf der Basis der Daten des Forstministeriums hat der ORH für die Motorsägekurse die Anzahl der eingesetzten Vollarbeitskräfte sowie die dabei entstandenen Personalkosten errechnet.
Zusätzlich hat die Forstverwaltung im untersuchten Zeitraum jährlich zwischen 110 und 140 Kurse mithilfe externer Kursleiter durchgeführt. Ungeachtet des damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Aufwands von 46.000 bis 72.000 € wurde auch dafür kein Teilnehmerentgelt erhoben.
42.3 Würdigung
Nach Auffassung des ORH ist es nicht Aufgabe einer staatlichen Verwaltung, Privatpersonen in Theorie und Praxis der Handhabung technischer Geräte zu unterweisen. Es handelt sich nicht um eine gemeinwohlorientierte Beratung nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG), die einen entgeltfreien Kurs ermöglichen würde.[3] Motorsägekurse können mindestens ebenso gut von qualifizierten privaten Anbietern durchgeführt werden. Durch ihr unentgeltliches Kursangebot erschwert die Forstverwaltung jedoch den Marktzutritt für private Anbieter. Dies ist europarechtlich mit Risiken verbunden. Aus Sicht des ORH könnte das entgeltfreie Angebot von Motorsägekursen eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV[4] darstellen und müsste dann bei der EU-Kommission angemeldet werden. Das entgeltfreie Angebot sollte aus haushaltsrechtlichen Gründen[5] eingestellt und das Personal für seine ursprünglich vorgesehenen Aufgaben eingesetzt werden.42.4 Stellungnahme der Verwaltung
Das Forstministerium will Motorsägekurse weiterhin entgeltfrei durchführen und begründet dies mit der hohen Unfallgefahr im Umgang mit der Motorsäge. Die Schulungen würden i. d. R. in Kooperation mit der gesetzlichen Unfallversicherung abgehalten. Die Kurse "Sichere Waldarbeit mit der Motorsäge" dienten in vollem Umfang der Unfallverhütung und seien folglich gemeinwohlorientiert. Deshalb sei die Entgeltfreiheit nach BayAgrarwiG gegeben.Die Forstverwaltung stimmt dem ORH zu, dass eine Schulung technischer Fähigkeiten für betriebliche Arbeiten keine Aufgabe einer staatlichen Verwaltung sei. In den Schulungen der Forstverwaltung würden insofern keine praktischen Fähigkeiten erworben, als ein dafür erforderliches eigenständiges Üben nicht stattfände. Die Zeiten, die auf die Handhabung der Motorsägen entfielen, seien gegenüber den gemeinwohlorientierten Beratungszeiten untergeordnet. Um die Unfallverhütung als Ziel dieser Kurse noch deutlicher herauszustellen, würden sie künftig als "Grundkurs - Sichere Waldarbeit mit der Motorsäge" angeboten. Über Sicherheitsaspekte hinaus würden zudem wichtige Beratungsthemen zu Waldpflege und Durchforstung vermittelt. Im Übrigen erleichterten die Kurse den Zugang zu Privatwaldbesitzern für weiter reichende Beratungen.
Schon bei der Entscheidung über die Personalausstattung der Walderlebniszentren vor der Forstreform sei vorgesehen gewesen, die Forstwirtschaftsmeister und Forstwirte auch in erheblichem Umfang für waldpraktische Schulungen einzusetzen. Der Umfang des Einsatzes in Führungen variiere - je nach Personalausstattung - sowohl von Einrichtung zu Einrichtung als auch jahreszeitlich.
42.5 Schlussbemerkung
Motorsägekurse sind keine originäre Aufgabe des Staates. Sie fallen auch nicht unter den Begriff gemeinwohlorientierte Beratung oder die Aufgabe Waldpädagogik.Entgegen der Aussage der Forstverwaltung,[6] es würden mittlerweile kaum praktische Fähigkeiten vermittelt, konzentriert sich der zweitägige Grundkurs "Sichere Waldarbeit mit der Motorsäge" weiter auf die praktische Arbeit und Handhabung der Motorsäge: Den Teilnehmern wird bestätigt, dass sie im Grundkurs für Motorsägeführer u. a. "Grundfertigkeiten in der Handhabung von Motorsägen" sowie "Einblicke (mit Praxisteil) in die Schneide- und Fälltechnik" entsprechend den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erworben haben.[7] Dieser "Motorsägeführerschein" ist die Voraussetzung u. a. für die Aufarbeitung von Schwach- und Brennholz in zertifizierten Wäldern.[8]
Der ORH hält es daher für geboten, dass die Forstverwaltung ihre Motorsägekurse einstellt. Das Personal sollte für seine ursprünglich vorgesehenen Aufgaben eingesetzt werden.
[1] Art. 28 Abs. 1 Nr. 8 BayWaldG.
[2] Richtlinie für Waldpädagogik in der Bayerischen Forstverwaltung vom 27.06.2007 Nr. F5-NL 103-519.
[3] Art. 9 Abs. 1 Satz 3 BayAgrarWiG.
[4] Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
[5] Art. 6 i. V. m. Art. 7 BayHO.
[6] LMS vom 10.09.2015 Nr. F2-7751.1-1/97: Koordination der Wanderschulungen und Mindeststandard für den Grundkurs "Sichere Waldarbeit mit der Motorsäge".
[7] Inhalt der Teilnahmebestätigung: Die vermittelten Inhalte entsprechen dem Modul A der DGUV Information 214-059 (ehemals Module 1 und 2 der GUV-I8624).
[8] PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung D 1002-1:2014 und Deutscher FSCÒ-Standard, Merkblatt zum Einsatz privater Selbstwerber F000213.
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