Jahresbericht 2017
Nachfolgend sind die einzelnen Prüfungsergebnisse aus dem ORH-Bericht 2017 dargestellt:
TNr. 27: Barrierefreie S-Bahn
Mobilitätseingeschränkte Menschen haben es schwer an manchen S-Bahnhöfen im Raum München: Der Abstand zwischen Bahnsteigkante und Schienenfahrzeug ist viel zu groß. Die durchgängige Barrierefreiheit bis 2023 bleibt deshalb ein ehrgeiziges Ziel.
Und dann fördert der Freistaat in Freiham auch noch Bahnsteigrampen, die für Rollstuhlfahrer nicht geeignet sind.
TNr. 28: Zahnmedizin am Universitätsklinikum Regensburg
Die vier Zahnkliniken in Regensburg erzielen auch nach Sanierung in den Jahren 2008 - 2011 weiter Fehlbeträge, obwohl das Ministerium bereits im Jahr 2009 Einsparungen zugesagt hatte. Zudem haben drei von vier Zahnkliniken ihre Budgets nicht nur deutlich angehoben, sondern regelmäßig überschritten.
Die Wirtschaftlichkeit muss endlich verbessert werden.
TNr. 29: Festsetzung der Versorgungsbezüge
Der Rechnungshof überprüft seit Jahren, ob pensionierte Beamte korrekt festgesetzte Versorgungsbezüge erhalten. Dank dessen lassen sich Bearbeitungsfehler korrigieren, bevor es zu fehlerhaften Auszahlungen kommt.
Diese Qualitätssicherung muss endlich das Landesamt für Finanzen selbst leisten.
TNr. 30: Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge
Pensionierten Beamten, die zusätzlich Renten erhalten, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Pension gekürzt. In vielen Fällen ist dem Landesamt für Finanzen aber der Rentenbezug nicht bekannt.
Der ORH empfiehlt deshalb einen regelmäßigen Datenabgleich mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen.
TNr. 31: Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen
Personen, die nicht in Deutschland wohnen, hier aber Einkünfte erzielen, sind beschränkt steuerpflichtig. Hierfür gelten spezielle Regelungen. Häufige Bearbeitungsfehler sind die Folge.
Um aber Steuerausfälle zu vermeiden, empfiehlt der ORH, Bearbeitung und nötiges Spezialwissen bei wenigen Finanzämtern zu bündeln.
TNr. 32: Besteuerung bei dauerhaften Verlusten und möglicher Liebhaberei
Liebhaberei ist steuerrechtlich eine Tätigkeit, die aus privaten Gründen ausgeführt wird und mit der dauerhaft keine Gewinne erzielt werden sollen. Verluste aus dieser Tätigkeit dürfen die Steuer nicht mindern. Um dies zutreffend zu beurteilen, muss das Finanzamt über Jahre sorgfältig Einkünfte ermitteln und prüfen, ob die Absicht besteht, positive Einkünfte zu erzielen.
zum BeitragTNr. 33: Körperschaftsteuer-Zerlegung
85 Millionen Euro zusätzliches Steueraufkommen für den Freistaat sind das Ergebnis der Prüfung des ORH im Bereich Körperschaftsteuer-Zerlegung. "Zerlegt", also aufgeteilt, wird die Körperschaftsteuer immer dann, wenn die Gesellschaft, meist eine GmbH, Betriebsstätten in mehreren Bundesländern hat. Hier gibt es bei der Bearbeitung vielfach Defizite.
zum BeitragTNr. 34: Auswertung der Selbstanzeigen zu ausländischen Kapitalerträgen
Bis 2015 hat die Zahl der Steuersünder erheblich zugenommen, die sich bei den Finanzämtern selbst anzeigen. Die Finanzverwaltung kann jedoch keine eindeutigen Aussagen zur Anzahl und zum Volumen der Selbstanzeigen treffen. Die Erkenntnisse wurden meist auch nicht für künftige Steuerfestsetzungen vorgemerkt. Diese Mängel sollten im Interesse einer gerechten Besteuerung beseitigt werden.
zum BeitragTNr. 35: Erwerb einer gebrauchten Immobilie
Die Unterbringung der Biotechnologie-Lehrstühle der Universität Erlangen in einer gebraucht gekauften Immobile mit mehreren Gebäuden hat 10 Millionen Euro mehr gekostet als ursprünglich kalkuliert. Der Flächenbedarf wurde nicht sorgfältig ermittelt. Die gebraucht gekaufte Immobilie war für die Labornutzung ungeeignet. Das größte Gebäude blieb über Jahre ungenutzt. Letztlich wurde ein Neubau errichtet.
zum BeitragTNr. 36: Olympiabewerbung München 2018
Im Wettbewerb um die olympischen Winterspiele 2018 unterlag München im Jahr 2011; gescheitert ist nicht nur die Bewerbung Münchens als Austragungsort, sondern auch das öffentlich erklärte Ziel, diese überwiegend privat zu finanzieren. Mehr als die Hälfte des Budgets von 33 Millionen Euro trugen aber letztlich Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist sowie der Freistaat und die bayerischen Kommunen.
zum BeitragTNr. 37: Fördermittelcontrolling
2,6 Milliarden Euro Fördermittel verwaltete das Wirtschaftministerium zwischen 2009 und 2013. Eine detaillierte Übersicht über die Förderprogramme existierte jedoch nicht. Genausowenig gab das Ministerium Förderziele vor. Eine Erfolgskontrolle, ob Fördermittel positiv greifen, ist so nicht möglich.
zum BeitragTNr. 38: „LEADER-Förderprogramm“: Zielerreichung bei nichtstaatlichen Museen
Das Förderprogramm LEADER für Museen im ländlichen Raum soll dessen Attraktivität fördern. Das gelingt nur teilweise.
Der ORH stellte etwa bei 14 geförderten Museen Öffnungszeiten von unter 100 Tagen oder weniger als 300 Besucher pro Jahr fest. Einige Museen öffneten nur wenige Tage pro Jahr. Der ORH empfiehlt, nur nachhaltige und dauerhafte Projekte zu fördern.
TNr. 39: Soforthilfe Wirbelsturmschäden
Das Landwirtschaftsministerium hat im Zuge der staatlichen Soforthilfen für vom Wirbelsturm geschädigte Landwirte Sturmschäden als nicht versicherbar definiert. Damit wurden Betroffene, die sich versichert und damit Risikovorsorge betrieben hatten, mittelbar benachteiligt. Das schwächt aber empfindlich das von der Staatsregierung verfolgte Ziel, präventive Eigenvorsorge zu betreiben.
zum BeitragTNr. 40: Freiwilliges Soziales Jahr
Das „Freiwillige Soziale Jahr" wird sowohl aus Bundes- als auch aus Mitteln des Freistaates gefördert. 2011 hat der Bund seine Förderung zugunsten des FSJ deutlich erhöht.
Da die ergänzende bayerische Förderung erhalten blieb, hat der ORH in Einzelfällen Überfinanzierungen festgestellt. Dies widerspricht gesetzlichen Bestimmmungen und dem Sinn der Förderung.
TNr. 41: Neubau „Haus der Berge“
Der Landtag deckelte das Budget für das „Haus der Berge" auf 19 Millionen Euro. Das galt für den Neubau des Umweltbildungs- und Informationszentrums der Nationalparkverwaltung Berchtesgaden einschließlich seiner Ausstattung. Bis Ende 2016 beliefen sich die Ausgaben auf 22,7 Millionen Euro. Die Schlussrechnung steht noch aus, weitere Ausgaben sind zu erwarten.
Die strikten Vorgaben des Landtags zu Kostencontrolling und Kostenüberschreitungen wurden nicht beachtet.
TNr. 42: Landesstelle Glücksspielsucht
Die Landesstelle Glücksspielsucht soll die Aufklärung der Öffentlichkeit, die Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht verbessern. Die Landesstelle ist keine staatliche Behörde, sondern wird von einer Gesellschaft aus drei Trägern betrieben. Eine Prüfung der Arbeitsergebnisse der Landesstelle durch das Ministerium ist kaum möglich. Auch der ORH hat keine Prüfungsrechte.
zum BeitragTNr. 43: LfA Förderbank Bayern
Ein von der LfA ausgereichter Zuschuss von 1,2 Millionen Euro war zur Rückzahlung fällig.
Der Bund, der ebenfalls einen Zuschuss an dasselbe Unternehmen gewährt hatte, forderte diesen rechtzeitig zurück. Die LfA forderte ihren Zuschuss erst zurück, als die Ansprüche verjährt waren.