TNr. 40: Freiwilliges Soziales Jahr
Das „Freiwillige Soziale Jahr" wird sowohl aus Bundes- als auch aus Mitteln des Freistaates gefördert. 2011 hat der Bund seine Förderung zugunsten des FSJ deutlich erhöht.
Da die ergänzende bayerische Förderung erhalten blieb, hat der ORH in Einzelfällen Überfinanzierungen festgestellt. Dies widerspricht gesetzlichen Bestimmmungen und dem Sinn der Förderung.