Jahresbericht 2017

TNr. 30: Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge

Taste DATENABGLEICH; Bild: LaCatrina - Fotolia.com
Der ORH hat in zahlreichen Fällen festgestellt, dass die vorgeschriebene Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge unterblieben war. Die Überzahlungen beliefen sich auf über 2,5 Mio. €. Die Berichtigungen bedeuten eine jährliche Ersparnis für den Haushalt von über 380.000 €.

Der ORH empfiehlt, die Anrechnung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Versorgungsbezüge zu überprüfen und dazu insbesondere einen regelmäßigen Datenabgleich durchzuführen.

Der ORH hat 2015 mit dem Staatlichen Rechnungsprüfungsamt Regensburg beim LfF[1] geprüft, ob Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zutreffend auf die Versorgungsbezüge angerechnet wurden.

30.1 Ausgangslage

Versorgungsbezüge für Beamte werden neben Renten nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze gezahlt.[2] Sofern die Summe aus der Beamtenversorgung und der Rente eine bestimmte Höchstgrenze[3] überschreitet, wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Versorgungsbezüge angerechnet und die Beamtenversorgung entsprechend gekürzt.

Versorgungsempfänger müssen dem LfF – Pensionsbehörde - anzeigen:[4] den Bezug, die Höhe und jede Änderung von Einkünften, die für die Gewährung von Versorgungsbezügen relevant sind. Hierunter fällt u.a. der Bezug einer gesetzlichen Rente. Hat die Pensionsbehörde keine Kenntnis davon, kann dies zur Überzahlung von Versorgungsbezügen führen.

30.2 Feststellungen

30.2.1 Datenabgleich

Die Rechnungsprüfung hat hinsichtlich der gesetzlichen Renten aus der Deutschen Rentenversicherung untersucht, ob die Versorgungsempfänger des Freistaates ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind. Dazu wurden die Daten der Versorgungsempfänger mit den bei der Deutschen Rentenversicherung gespeicherten Daten abgeglichen.[5] Das LfF hatte einen Datenabgleich bislang nicht durchgeführt.

30.2.2 Wesentliche Prüfungsergebnisse

Der ORH hat 965 Fälle geprüft, in denen Versorgungsempfänger auch eine gesetzliche Rente bezogen. In 492 Fällen wurde festgestellt, dass dem LfF der Rentenbezug nicht bekannt war. In 244 Fällen wurden Versorgungsbezüge ungekürzt ausgezahlt, obwohl sie wegen der Renteneinkünfte zu mindern gewesen wären. In Einzelfällen beliefen sich die insgesamt zurückforderbaren zu viel gezahlten Versorgungsbezüge auf bis zu 87.000 €. Für die Vergangenheit ergab sich insgesamt ein Rückforderungsbetrag von über 2,5 Mio. €.

Das LfF berücksichtigte in den 244 Fällen die Anrechnungen, sodass sich die Versorgungsausgaben um über 380.000 € jährlich verringern. In einzelnen Fällen reduzierten sich die Versorgungsbezüge um bis zu 800 € monatlich.

30.3 Würdigung

Der ORH hält es für erforderlich, dass das Verfahren für die Abrechnung der Versorgung im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen bei der Berücksichtigung von Renten verbessert wird. Hierzu sollte das LfF den Datenabgleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung in einem regelmäßigen Abstand von drei Jahren durchführen.

30.4 Stellungnahme der Verwaltung

Finanzministerium und LfF haben angekündigt, der Empfehlung künftig zu folgen.

30.5 Schlussbemerkung

Der ORH empfiehlt, dass das LfF die Anrechnung von Renten auf die Versorgungsbezüge überprüft und dazu den Datenabgleich mit der Deutschen Rentenversicherung in Zukunft regelmäßig durchführt. Zusätzlich bedarf es eines regelmäßigen Abgleichs von Daten auch mit den anderen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung.

 


[1] Dienststellen Ansbach, München und Regensburg.
[2] Art. 85 Abs. 1 BayBeamtVG.
[3] Art. 85 Abs. 2 BayBeamtVG.
[4] Art. 10 Abs. 2 BayBeamtVG.
[5] Vgl. § 69 Abs. 5 SGB X.