TNr. 42: Landesstelle Glücksspielsucht
Die Landesstelle Glücksspielsucht soll die Aufklärung der Öffentlichkeit, die Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht verbessern. Die Landesstelle ist keine staatliche Behörde, sondern wird von einer Gesellschaft aus drei Trägern betrieben. Eine Prüfung der Arbeitsergebnisse der Landesstelle durch das Ministerium ist kaum möglich. Auch der ORH hat keine Prüfungsrechte.
zum Beitrag