TNr. 35: Personalverwaltung im Schulbereich
Der ORH greift erneut die Personalverwaltung im Schulbereich auf. Er empfiehlt, die Zuständigkeiten des Kultusministeriums für beamtete Lehrer an Gymnasien und Realschulen auf nachgeordnete Stellen zu verlagern. Dabei stützt er sich auf die Organisationsrichtlinien der Staatsregierung.
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