Jahresbericht 2018

TNr. 49: Förderung der Bayerischen Akademie für Fernsehen e.V.

Filmklappe mit Studiolampe; Bild: Jag_cz - stock.adobe.com
Das Wirtschaftsministerium fördert die Bayerische Akademie für Fernsehen e. V. mit erheblichen Mitteln. Sie weiter zu fördern, erscheint aus Sicht des ORH nur vertretbar, wenn ein zeitgemäßes, von der privaten Medienwirtschaft nachgefragtes und von ihr adäquat mitfinanziertes Aus- und Fortbildungsangebot vorliegt.

Der ORH hat 2016 gemeinsam mit den Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern Augsburg und Bayreuth die Förderung der Bayerischen Akademie für Fernsehen e. V. (BAF) für den Zeitraum 2011 bis 2015 geprüft. Der ORH orientierte sich an der Aussage des Kultusministeriums aus 1998, dass die BAF einen wichtigen Beitrag für die Aus- und Fortbildung im Bereich der neuen Medien und damit einen Teil des staatlichen Bildungsauftrags übernehme, der vom Staat selbst in dieser kostengünstigen Form nicht geleistet werden könne.


49.1 Ausgangslage

Auf Initiative privater Fernsehanbieter und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien wurde die BAF 1993 gegründet. Zweck der Akademie ist die Aus- und Fortbildung des fachlichen Nachwuchses für Fernsehproduktionen. Sie bietet eine zehnmonatige Ausbildung für Tätigkeiten bei privaten Fernsehsendern an.

Nach der Gründung privater Fernsehsender wollte der Freistaat den Medienstandort Bayern stärken. Auch deshalb unterstützt er die BAF seit 1994 finanziell.[1] Seit 1999 erhält die BAF jährlich eine institutionelle Förderung zwischen 307.000 und 370.000 €. Darüber hinaus gewährt der Freistaat der BAF Projektförderungen in unterschiedlicher Größenordnung, insbesondere für die Modernisierung der technischen Ausstattung.

Mit den Veränderungen in der Medienlandschaft haben sich die Anforderungen an die Berufsbilder der Medienbranche stark verändert. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und der Komplexität der Technik verlangen auch private Medienunternehmen eine qualitativ hochwertige und fundierte Ausbildung, z. B. zum "Mediengestalter Bild/Ton“. So hat etwa ein privater Fernsehsender im Jahr 2010 hausintern eine eigene Akademie gegründet und bildet jetzt selbst Fachkräfte bedarfsgerecht aus.

Seit Gründung der BAF haben die Möglichkeiten, eine Ausbildung im Medienbereich zu absolvieren, deutlich zugenommen. So weist der Mediencampus Bayern e. V. allein auf 73 Bildungseinrichtungen der Medienbranche hin,[2] z. B. auch Angebote von Universitäten und Hochschulen. Der Abschluss der BAF ist im Gegensatz zu anderen Anbietern am Ausbildungsmarkt für Medienberufe nicht staatlich anerkannt.


49.2 Feststellungen


49.2.1 Finanzierungsmodell: Grundfinanzierung

Die Finanzierung der BAF beruht auf einem sog. Drei-Säulen-Modell (öffentliche Geldgeber, Sponsoring durch Medienfirmen und -institutionen sowie Einnahmen aus Studiengebühren). Die BAF hat erstmals im Jahr 1999 mit Medienunternehmen und der Landeszentrale für neue Medien sowie dem Freistaat Bayern einen Konsortialvertrag mit einer fünfjährigen Laufzeit geschlossen. Der Vertrag verpflichtet alle Konsortialpartner zu jährlichen Zahlungen. Zuletzt schloss die BAF mit den aktuellen Konsortialpartnern eine Vereinbarung zur Verlängerung für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 und über die konkrete Höhe der Zahlungen.

Im Zeitraum von 1999 bis 2015 halbierten sich die jährlichen Zahlungen privater Medienunternehmen von fast 450.000 auf knapp 200.000 €. Die Einnahmen aus den Studiengebühren entwickelten sich in diesem Zeitraum von 570.000 € (1999) auf 550.000 € (2011) bzw. 445.000 € (2015). Dies entspricht einem Rückgang um 22%.

Im selben Zeitraum wurden die öffentlichen Gelder (Staat, Kommunen, öffentlich-rechtliche Sendeanstalten) um knapp 41% erhöht. Aufgrund dieser Entwicklungen verlagerte sich der Schwerpunkt der Einnahmen von privaten hin zu öffentlichen Geldgebern.


49.2.2 Finanzierung: Investitionsaufwand in die technische Ausstattung

Immer kürzer werdende Innovationszyklen bedingen einen hohen Investitionsaufwand in die technische Ausstattung. Die BAF erhält hierzu vom Wirtschaftsministerium jährlich Projektförderungen. In der Regel betrug der staatliche Zuschuss im Prüfungszeitraum zwischen 90 und 100% der förderfähigen Ausgaben. In der Summe waren dies 190.000 €.

Tabelle 56
Außerdem erhielt die BAF in den Jahren 2009 und 2010 1,23 Mio. € für die Errichtung eines digitalen TV-Lehrstudios, davon 370.000 € vom Freistaat, 0,86 Mio. € vom Bund im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes.

Nach Angaben der BAF seien im Jahr 2017 weitere Investitionen von 0,5 Mio. € notwendig, wofür keine Eigenmittel vorhanden seien.

Es fanden sich keine Unterlagen, dass die Akademie Untersuchungen beispielsweise zu Kooperationen mit Konsortialpartnern angestellt bzw. Alternativen zur Neuanschaffung geprüft hat.


49.2.3 Gesamtfinanzierung

Abb 28


49.2.4 Entwicklung der Studierendenzahlen

Die BAF bot im Prüfungszeitraum fünf berufsorientierte Studiengänge mit einer Dauer von jeweils zehn Monaten an.[3] Seit dem Studienjahr 2011/2012 (89 Studierende) sind die Teilnehmerzahlen tendenziell rückläufig, trotz deutlicher Steigerung des Etats zur Werbung für diese Studiengänge. Ein Studiengang kam mehrmals wegen geringer Nachfrage nicht zustande.[4] Insgesamt betrug der Rückgang in diesem Zeitraum 38%. Mit 53 Studierenden im Studienjahr 2016/2017 setzte sich dieser Trend fort.

Fortbildungsangebote der BAF gab es im Prüfungszeitraum mangels Nachfrage nicht. Seit 2015/2016 bot die BAF neben ihrer Ausbildung erstmals Volontärkurse in Kooperation mit Drittunternehmen an, die nicht Gegenstand der ORH-Prüfung waren.

Abb 29
Im Prüfungszeitraum erhöhten sich die Ausgaben je Studierendem von 15.000 auf über 22.000 € pro Jahr. Demgegenüber beliefen sich - die Vergleichbarkeit einmal dahingestellt - 2013 die Ausgaben je Studierendem über alle Studiengänge an bayerischen Universitäten auf durchschnittlich 9.400 € und an Fachhochschulen auf durchschnittlich 4.390 €.[5] Dabei wurden sowohl bei der BAF als auch bei den Hochschulen Investitionen nicht berücksichtigt.


49.2.5 Erfolgskontrollen

Die Akademie führt Übersichtslisten über die Teilnehmerzahlen der einzelnen Studienjahrgänge. Erfasst wird darin auch die Anzahl der Studienabgänger. Den Angaben zufolge seien immer 90% der dazu Auskunft gebenden Absolventen ein Jahr nach ihrem Abschluss beruflich tätig. Aus diesen Listen geht nicht hervor, ob die Absolventen eine ihrer Ausbildung entsprechende medienspezifische Beschäftigung aufgenommen haben.


49.3 Würdigung

Das Wirtschaftsministerium sollte - unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen - für eine Erfolgskontrolle Daten verlangen, ob und inwieweit die Absolventen entsprechend ihrer Ausbildung tätig sind. Daraus sollte nach Möglichkeit auch ersichtlich sein, ob und inwieweit das Angebot der Akademie die Aus- und Fortbildungssituation für die private Medienwirtschaft verbessert hat.

Dass die BAF eine Medienausbildung günstiger anbietet als der Staat, ist für den Prüfungszeitraum nicht belegt.

Die schwindende finanzielle Beteiligung Dritter und immer kürzere Innovationszyklen der technischen Ausstattung führen aktuell zu einem wachsenden Bedarf an Fördermitteln. Die gleichzeitig rückläufigen Ausbildungszahlen und das zurückgehende finanzielle Engagement der privaten Medienunternehmen sprechen dafür, dass sich das Angebot der BAF nicht (mehr) am tatsächlichen Bedarf der privaten Medienwirtschaft orientiert. Zweifelhaft ist auch, ob die zehnmonatige Ausbildung den qualitativ zunehmenden Anforderungen dieses Wirtschaftszweigs noch gerecht wird.

Aus Sicht des ORH ist eine Neuausrichtung und Neukonzeption der BAF erforderlich. Eine nennenswerte Beteiligung privater Dritter an der BAF ist unerlässlich.


49.4 Stellungnahme der Verwaltung und der BAF

Das Wirtschaftsministerium und die BAF sind der Meinung, dass die Akademie einen wichtigen Beitrag für den Medienstandort Bayern leiste.


49.4.1 Wirtschaftsministerium

Der Großteil der Absolventen fände sowohl in der privaten Medienwirtschaft als auch bei öffentlich-rechtlichen Sendern adäquate Anstellungen. In Anbetracht des ständigen Wandels der Medienbranche, der rückläufigen Beteiligung privater Medienunternehmen und der Zahl der Teilnehmer bei gleichzeitig steigendem technischen Aufwand sei eine stete Neukonzeption und Neuausrichtung der BAF dringend erforderlich. Es obliege der BAF, ein Angebot zu entwickeln, das dem tatsächlichen Bedarf entspricht, von der (Medien-)Branche nachgefragt wird und somit angemessene Erlöse generiert. Dies wolle das Wirtschaftsministerium auch auf der Grundlage einer vom MedienCampus Bayern e. V. zu erstellenden Standortanalyse begleiten. Es sei bereit, ein bedarfskonformes und flexibles Angebot in einem adäquaten Rahmen finanziell zu unterstützen. Die künftige finanzielle Beteiligung von Medieneinrichtungen und -unternehmen an der BAF solle bis Ende 2017 geklärt werden. Die Ergänzung des staatlichen Ausbildungsangebots durch privatrechtlich organisierte Aus- und Fortbildungsangebote am Medienstandort liege weiterhin im staatlichen Interesse.


49.4.2 BAF

Die BAF hat in einer eigenen Stellungnahme u. a. auf folgende Aspekte hingewiesen:

Die steigende Nachfrage nach Absolventen der BAF zeige, dass ihre Ausbildung nach zehnmonatigem Lehrgang den Wettbewerb mit akademischen Studiengängen und anderen Ausbildungskonzepten durchaus bestehe. Des Weiteren trage die BAF durch innovative Weiterentwicklungen ihres Lehrangebotes den Veränderungen im Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal permanent Rechnung. Dabei reagiere sie schnell und flexibel auf sich ändernde Anforderungen der Medienbranche. Dies beruhe auch darauf, dass keine staatlichen Genehmigungsverfahren in Hinblick auf die Lehr- und Studienpläne durchzuführen seien. Ein ganz entschiedener Schritt zur Bewältigung des Wandels in der Medienbranche sei 2017 die Umbenennung in "Bayerische Akademie für Fernsehen und Digitale Medien e. V. (BAF)“ gewesen. Im Übrigen hätten in die Betrachtung der Studierendenzahlen 2015/2016 und 2016/2017 auch die an der Akademie abgehaltenen Volontärkurse einbezogen werden müssen. Des Weiteren führt die BAF an, dass der Vergleich der Ausgaben je Studierendem an der BAF mit denen an bayerischen Hochschulen nicht aussagekräftig sei. Angesichts der technischen Ausrichtung der BAF-Ausbildungen hätten technisch orientierte Studiengänge zum Vergleich herangezogen werden müssen.


49.5 Schlussbemerkung

Weder die BAF noch das Wirtschaftsministerium können belegen, dass die Absolventen entsprechend ihrer Ausbildung beschäftigt sind. Auch den Nachweis, die Ausbildung wäre kostengünstiger, als wenn sie vom Staat erbracht würde, konnte die BAF nicht führen. An sich ist ein Vergleich der Ausgaben je Studierendem bei der BAF mit denen bei technischen Studiengängen an bayerischen Hochschulen nicht möglich. Aber selbst dann liegen die laufenden jährlichen Ausgaben je Studierendem in den Fächergruppen Mathematik, Naturwissenschaften mit 9.740 € bzw. in den Ingenieurwissenschaften mit 8.010 € deutlich unter denen für Studierende bei der BAF.[6]

Die neu eingeführten Angebote für Volontäre, die von Drittunternehmen kommen und keine Studierenden sind, nimmt der ORH zur Kenntnis. Sie sollten Teil der gebotenen Evaluierung werden.

Eine weitere staatliche Förderung der BAF ist aus Sicht des ORH nur dann vertretbar, wenn ein zeitgemäßes, von der privaten Medienwirtschaft nachgefragtes und von ihr adäquat mitfinanziertes Aus- und Fortbildungsangebot vorliegt.

 


[1] Zuständigkeit: ab 1994 Kultusministerium, Oktober 1998 bis September 2013: Staatskanzlei, anschließend Wirtschaftsministerium.
[2] Verweis des Mediencampus auf https://www.medienwiki.org/index.php/Kategorie:Bildungseinrichtungen, abgerufen am 01.12.2016.
[3] Fernsehjournalist, Kameramann, Cutter/Videoeditor, Visual Effects Artist, TV-Producer.
[4] TV-Producer.
[5] Statistisches Bundesamt: Hochschulen auf einen Blick, Ausgabe 2016, S. 38.
[6] Statistisches Bundesamt: Hochschulen auf einen Blick, Ausgabe 2016, S. 38.