TNr. 08 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Die sächlichen Verwaltungsausgaben stiegen um 487,5 auf 5.201,4 Mio.€ (+10,3 %) an. Hierzu zählen insbesondere die Ausgaben für den Geschäftsbedarf, die Bewirtschaftungskosten, die Ausgaben für Sachverständige und Gerichtskosten sowie für Mieten und Pachten. Auch die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wird als sächliche Verwaltungsausgabe bewertet. Der Anstieg ist insbesondere auf die Ausgaben im Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) für Verbrauchsmaterial sowie die Beschaffung von Schnelltests zurückzuführen.
Die Ausgaben für den Schuldendienst umfassen die Zins- und Tilgungsausgaben. Die Tilgungsausgaben für die Schulden am Kreditmarkt werden jedoch nicht hier nachgewiesen, sondern direkt bei der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abgesetzt (vgl. TNr. 6). Die Zinsausgaben am Kreditmarkt sind erneut um 79,3 Mio.€ (vgl. TNr. 13) gesunken. Dies ist insbesondere auf den - durch die Aufschiebung fälliger Anschlussfinanzierungen verursachten (vgl. TNr. 1.4) - Rückgang bei den Kreditmarktschulden für den allgemeinen Haushalt (Kap. 13 06) und den Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 13 60) zurückzuführen (vgl. TNr. 13). Die Ausgaben für Zinsen und sonstige Ausgaben zur Kreditbeschaffung beim Sonderfonds Corona-Pandemie beliefen sich 2021 auf 3,1 Mio.€ (Vorjahr: 3,3 Mio.€).