Großes Kollegium

Mitglieder des Großen Kollegiums des ORH; Bild: ORH / Robert Ilg

Das Große Kollegium besteht aus allen Mitgliedern des Obersten Rechnungshofs unter dem Vorsitz des Präsidenten. Es ist das oberste Entscheidungsgremium in allen Prüfungsangelegenheiten. Beschlüsse werden im Großen Kollegium mit Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Das Große Kollegium entscheidet insbesondere

  • über den ORH-Jahresbericht;
  • über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, über die der Landtag oder die Staatsregierung unterrichtet werden sollen;
  • über Vorschläge und Äußerungen zu Rechtsvorschriften, welche die Rechnungsprüfung und deren Organisation regeln;
  • über Angelegenheiten, die ein Kleines Kollegium oder ein Mitglied eines Kleines Kollegiums vorlegen;
  • in Fällen, in denen ein Kleines Kollegium in einer Rechtsfrage von dem Beschluss eines anderen Kleinen Kollegiums oder des Großen Kollegiums abweichen will;
  • über die jährliche Zuweisung der Prüfungsaufgaben an die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter.

Über den Hergang der Beratung und über die Abstimmung haben die Mitglieder des Obersten Rechnungshofs Verschwiegenheit zu wahren (Beratungsgeheimnis).