Bayerische Verfassung (Auszug)
Erster Hauptteil. Aufbau und Aufgaben des Staates
7. Abschnitt. Die Verwaltung
Art. 80 BV: Rechnungslegung; Rechnungsprüfung; Wahl des Präsidenten des Obersten Rechnungshofs
Art. 80 BV: Rechnungslegung; Rechnungsprüfung; Wahl des Präsidenten des Obersten Rechnungshofs