Medieninformation vom 03.09.2020
Vermieten über Portale endlich konsequent besteuerbar
ORH begrüßt Übermittlungspflicht von Vermietungsdaten
Die Übermittlung von umfangreichen Vermieterdaten eines weltweit agierenden Vermieterportals sollte bald auch in Bayern die konsequente Besteuerung von Einnahmen aus kurzfristiger Wohnraumvermietung über das Internetportal ermöglichen. Diese Entwicklung begrüßt der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) ausdrücklich. Auch eine Überprüfung von erklärten Vermietungseinkünften wird so möglich. Wie das Handelsblatt heute berichtete, führte eine Gruppenanfrage des Bundeszentralamts für Steuern zu diesem Erfolg für die Steuergerechtigkeit. In seinem Jahresbericht 2019 hatte der ORH auf diese Thematik aufmerksam gemacht (Beitrag Nr. 43). Dem schloss sich dann auch der Bayerische Landtag an (LT-Drucksache 18/2885 Nr. 2k).
Die kurzfristige Vermietung von Immobilien als Ferienwohnungen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Internetportale bieten dafür anonyme Marktplätze und vernetzen weltweit Angebot und Nachfrage. Die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Fremden stellt aber grundsätzlich eine umsatzsteuerpflichtige Leistung dar. Entscheidend für die Besteuerung ist, dass die Finanzverwaltung die nötigen Informationen erhält. Zu selten legen die Vermieter aber so vereinnahmte Mieten in der Steuererklärung offen.
Mit der jetzt bekanntgewordenen Verpflichtung zur Datenübermittlung an die deutschen Behörden kann einer wesentlichen Anregung des ORH entsprochen werden. Im ORH-Bericht 2019, TNr. 43 hatte der ORH darauf aufmerksam gemacht, dass die vollständige Besteuerung von Einnahmen aus kurzfristiger Wohnraumvermietung über Internetportale derzeit nicht gesichert ist und empfahl, neben Gruppenauskunftsersuchen an die ausländischen Portalbetreiber bessere Erfassungs- und Kontrollmöglichkeiten umzusetzen. Diese Anregungen können mit den angekündigten Vermieterdaten nun umgesetzt werden.
Wie das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe berichtete, ist ein weltweit, darunter auch in Deutschland agierendes Vermietungsportal, das in Irland ansässig ist, nunmehr gerichtlich zur Übermittlung von Vermietungsdaten an deutsche Behörden verpflichtet worden.
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Stellvertretender Pressesprecher