Medieninformation vom 28.11.2020
KONSENS – Ziele konsequent verfolgen
ORH berät zu einzelnen Aspekten einer bundeseinheitlichen Steuer-IT
Um die Software für die Steuerverwaltung zu vereinheitlichen und zu modernisieren, arbeiten Bund und Länder beim Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software- Entwicklung der Steuerverwaltung) seit 2007 zusammen. 19 KONSENS-Verfahren sind bereits im Einsatz. Eine bundesweit einheitliche Software ist noch nicht in Sicht. Erst 2029, so die aktuelle Prognose, soll die Vereinheitlichung der zentralen Programme zur Berechnung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer abgeschlossen sein. In der Übergangszeit fällt durch die parallele Pflege und den parallelen Betrieb der KONSENS-Verfahren und Nicht-KONSENS-Anwendungen erheblicher Mehraufwand an. Diesen beziffert der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in seiner Beratenden Äußerung mit bundesweit derzeit jährlich mindestens 17 Millionen Euro.
Auch bei der Priorisierung der Vorhaben und dem Projektmanagement stellte der ORH Defizite fest. Der ORH empfiehlt der Staatsregierung, dem Landtag im zweijährigen Turnus zum Fortschritt von KONSENS zu berichten und sich für drei zentrale Aspekte in den Bund- Länder-Gremien einzusetzen:
- Das Ziel einheitlicher Software sollte stringent verfolgt werden.
- Die Priorisierung der KONSENS-Vorhaben sollte sich nach objektiven Kriterien richten, die die Wirtschaftlichkeit und den Nutzen stärker berücksichtigen.
- Projektmanagement-Standards sollten künftig konsequent angewendet werden, um die Projekte zeitgerecht und wirtschaftlich umzusetzen.
Bund und Länder finanzieren das Vorhaben KONSENS gemeinsam. Insgesamt kostete das Vorhaben seit 2007 rund 1,2 Milliarden Euro, wovon allein auf Bayern 160 Millionen Euro entfallen. Die bundesweiten Ausgaben werden sich bis zum Jahr 2024 voraussichtlich auf über 2 Milliarden Euro erhöhen.
Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann. Gemäß Art. 88 Abs. 2 der Bayerischen Haushaltsordnung kann der ORH aufgrund von Prüfungserfahrungen den Landtag, die Staatsregierung oder einzelne Staatsministerien beraten.