Medieninformation vom 12.10.2012
"Mit uns muss man rechnen! 200 Jahre ORH"
Das Königreich Bayern entstand 1806 und sah sich von Anfang an vor große Herausforderungen gestellt. Die Verwaltung war zersplittert und ineffizient, das Land von den Jahren der Napoleonischen Kriege ausgezehrt und der Staat nahezu bankrott. Grundlegende Reformen zur Neuorganisation des Staates waren notwendig – und König Max I. Joseph und sein Minister Maximilian Graf Montgelas erkannten das. Neben anderen Einrichtungen wurde damals der ORH ins Leben gerufen. Am 20.10.1812 wurde er durch königliche Verordnung „in der Absicht, dem gesamten Rechnungswesen der Finanzen unseres Königreichs eine gleichförmige, auf übereinstimmenden Grundsätzen beruhende feste Geschäftsleitung zu verschaffen“ gegründet.
Die Aufgabe des ORH bestand zu Beginn vor allem darin, einen Überblick über die Haushaltslage zu gewinnen und die ordnungsgemäße Kassen- und Rechnungsführung zu kontrollieren. In den vergangenen zweihundert Jahren haben sich seine Aufgaben aber beträchtlich erweitert. Auch seine Stellung wurde mehrfach gestärkt, seit 1910 berichtet er dem Bayerischen Landtag. Der ORH des Jahres 2012 ist eine in der Verfassung verankerte Institution der externen Finanzkontrolle, ausgestattet mit richterlicher Unabhängigkeit. Er prüft nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, sondern vor allem die Wirtschaftlichkeit des staatlichen Handelns. Mit seiner Arbeit steigert er die Effizienz der Verwaltung, schafft Transparenz und stärkt damit das Vertrauen der Bürger in ihren Staat.
In einer Feierstunde am Donnerstag, 18.10.2012, 16.00 Uhr, im Senatssaal des Maximilianeums, zu der der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung einladen, wird Prof. Dr. Reinhard Heydenreuter den Festvortrag halten.
Das Bayerische Hauptstaatsarchiv hat zum 200. Geburtstag des ORH eine Ausstellung über die Geschichte der staatlichen Rechnungsprüfung gestaltet. Unter dem Titel „Mit uns muss man rechnen! 200 Jahre Bayerischer Oberster Rechnungshof“ zeichnet die Ausstellung anhand zahlreicher Exponate den Weg eines junggebliebenen Zweihundertjährigen nach, der sich zum „Gewissen der Staatsverwaltung und Treuhänder des steuerzahlenden Bürgers“ (Ministerpräsident Hans Ehard) entwickelt hat. Auch die Vorgeschichte wird beleuchtet. Dazu gehört z.B. der „Falkensteiner Kodex“ von 1166, der älteste Beleg für Rechnungen in Bayern, die detaillierte Instruktion des Kurfürsten Maximilian I. zur Rechnungslegung von 1646 und die Einrichtung der Staatschuldentilgungskommission 1811.
Die Ausstellung ist bis 09.11.2012 im Bayerischen Landtag (Maximilianeum, Kreuzgang 2. Obergeschoss) zu sehen. Sie kann von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr besucht werden. Der Eintritt ist frei.
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Pressesprecher