Medieninformation vom 08.12.2011


ORH: Unsere Aufgabe ist prüfen und beraten

Der ORH prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates. Er ist nicht darauf beschränkt, nur abgeschlossene Vorgänge zu prüfen, sondern er kann aufgrund seines gesetzlichen Beratungsauftrags auch zu aktuellen Entwicklungen, die sich auf den Haushalt auswirken, Position beziehen. Deshalb sieht die Bayerische Haushaltsordnung z.B. auch vor, den ORH bereits bei Haushaltsentwürfen, die noch nicht dem Landtag vorgelegt sind, einzubinden und billigt ihm das Recht zu, dazu Stellung zu nehmen. Ob und wie die Anregungen des ORH aufgegriffen werden, ist natürlich allein Sache des Bayerischen Landtags als Haushaltsgesetzgeber.

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Pressesprecher