Medieninformation vom 06.12.2011


Jahresbericht 2011

"Zu einer soliden Finanzpolitik gehört auch, Schulden abzubauen, wann immer dies möglich ist", so Dr. Fischer-Heidlberger. Die Staatsregierung sei deshalb auf dem richtigen Weg, wenn sie nun mit der Rückzahlung von Krediten beginne. Angesichts des Geldregens von fast 3,5 Mrd. €, der in diesem und nächsten Jahr aufgrund der Steuermehreinnahmen auf Bayern niedergehe, seien die 250 Mio. € für die Schuldentilgung aber ein bescheidener Anfang. "Ich hätte mir doch etwas mehr Eifer beim Schuldenabbau gewünscht", so Dr. Fischer-Heidlberger.

Präsident Dr. Fischer-Heidlberger wies auch darauf hin, dass aufgrund der Finanz- und Staatschuldenkrise mit einer konjunkturellen Abschwächung und zukünftig eher rückläufigen Steuereinnahmen gerechnet werden müsse. "Das Zeitfenster, in dem Schulden getilgt werden können, wird deshalb möglicherweise nur kurz geöffnet bleiben," so der Rechnungshofpräsident. "Die Chance, ein wesentlich deutlicheres Signal der Stabilität und des Vertrauens zu setzen, sollte genutzt werden. Das exzellente AAA-Rating Bayerns gilt es für die Zukunft zu sichern!"

Dr. Fischer-Heidlberger erinnerte erneut daran, dass weiterhin ein Konzept fehle, wie die Schulden, die für die Rettung der BayernLB aufgenommen worden sind, zurückgeführt werden. Inzwischen seien das EU-Beihilfeverfahren weit fortgeschritten und Rückflüsse in den Staatshaushalt absehbar. "Dieses Geld muss sofort zur Tilgung der Schulden eingesetzt werden", forderte der Rechnungshofpräsident.

Das Anliegen des ORH sei unverändert, bekräftigte Dr. Fischer-Heidlberger: das Geld der Steuerzahler müsse so eingesetzt werden, dass es möglichst viel Nutzen erbringe. "Mit unserem heute vorgelegten Jahresbericht machen wir eine ganze Reihe von Vorschlägen, wie der Staat wirtschaftlicher und damit auch sparsamer handeln könnte." Umgekehrt müsse der Staat aber auch die ihm zustehenden Steuern vollständig erheben. Auch hierzu gebe der ORH erneut Hinweise für Verbesserungen.

Präsident Dr. Fischer-Heidlberger mahnte ferner, etwas sensibler mit dem Budgetrecht des Landtags umzugehen. Der Jahresbericht enthalte auch dazu einige kritische Bemerkungen, so

  • zum viel zu hohen Ermächtigungsrahmen für Bürgschaften (TNr. 10),
  • zur Übernahme von Aufgaben des Bundes durch die Wasserschutz­polizei (TNr. 13) und
  • bei der Inanspruchnahme des "Notbewilligungsrechts" bei überplan­mäßigen Ausgaben für die Erwachsenenbildung (TNr. 16).

Eine Kurzdarstellung aller Beiträge aus dem Jahresbericht 2011 finden Sie in der anliegenden Pressezusammenfassung.

Der ORH prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Er unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungs­gemäß belegt sind, und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich dabei nicht nur darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind, sondern auch, ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.

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Pressesprecher