Medieninformation vom 19.05.2011


Steter Tropfen höhlt den Stein

Bis zurück in das Jahr 1999 reichten die unerledigten Fälle aus früheren Jahresberichten des ORH, die heute imHaushaltsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt wurden. Häufig konnten die Themen "ad acta" gelegt werden, weil den Verbesserungsvorschlägen vollständig oder doch wenigstens weitgehend entsprochen wurde. Zu einigen Beiträgen gab es aber noch Handlungsbedarf. In der Regel muss hier die Staatsregierung nochmals ergänzend berichten, damit sich der Haushaltsausschuss der Fortschritte vergewissern kann.

Glasmuseum Frauenau (ORH-Bericht 2007 TNr. 38) und Neue Museen (ORH-Bericht 2008 TNr. 37)


Gequälte Mienen gab es im Haushaltsausschuss, als es um die Probleme mit dem Glasmuseum Frauenau und dem Buchheim-Museum in Bernried ging.

Die Gemeinde Frauenau wird aus eigener Kraft nicht in der Lage sein, das mit 6,4 Mio. € geförderte Glasmuseum auf dem bisherigen Niveau weiter zu betreiben. Der ORH sah die Gefahr, dass aufgrund des hohen Betriebsdefizits das museale Angebot in einen Zustand verfällt, der den hohen Investitionen nicht gerecht wird. Eine Lösung für dieses Problem konnte aber auch der Haushaltsausschuss nicht präsentieren. Er will aus diesem Fall aber die Lehren ziehen. Künftig soll bei kulturellen Förderungen nicht mehr offen bleiben, wer am Ende für die laufenden Kosten aufkommt.

Beim Museum in Bernried hatte der ORH vor dem Hintergrund dramatisch sinkender Besucherzahlen eine intensivere Zusammenarbeit mit den staatlichen Museen und Sammlungen angeregt. Die Museumsleitung ist dem bisher nicht gefolgt. Das Wissenschaftsministerium sah hier keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, obwohl der Freistaat den Betrieb des Buchheim-Museums jährlich mit 0,9 Mio. € fördert. Kritisch sah der ORH auch die Überfinanzierung des Museums. Weil die Eigeneinnahmen des Buchheim-Museums nicht auf den Betriebskostenzuschuss angerechnet werden, konnte dieses Rücklagen von bisher 1,7 Mio. € aufbauen. Diese Sonderbehandlung des Buchheim-Museums, die auch keine vertragliche Grundlage hat, hielt der ORH nicht für gerechtfertigt. Der Haushaltsausschuss wird sich Ende dieses Jahres erneut mit der Angelegenheit beschäftigen.

Finanzmarktkrise (ORH-Bericht 2009 TNr. 12)


An der Rettung der Bayerischen Landesbank führte im Jahr 2008 kein Weg vorbei. 10 Mrd. € musste der Freistaat dafür an neuen Schulden aufnehmen. Der ORH hatte von Anfang an einen Tilgungsplan gefordert, wie dieser Kredit, der den Haushalts erheblich belastet, wieder zurückgeführt werden kann. Allein darauf zu vertrauen, dass die BayernLB die Kapitalzuführung schon wieder zurückzahlen und dieser Betrag dann für die Schuldentilgung verwendet werde, hielt der ORH für keine tragbare Lösung. Weitere Unsicherheiten für die Geschäftsentwicklung der BayernLB ergeben sich zudem aus dem immer noch nicht abgeschlossenen Beihilfeverfahren der EU-Kommission. Der Haushaltsausschuss vermied zwar den Begriff "Tilgung", aber forderte die Staatsregierung allgemein auf, zur "Rückführung der staatlichen Kapitalmaßnahmen" bis Ende des Jahres zu berichten.

Spielbanken und Staatsbäder (ORH-Bericht 2009 TNr. 22 und 23)


Was haben Spielbanken und Staatsbäder gemeinsam? Beide werden vom Freistaat betrieben, beide gehören nicht zwingend zu seinen Kernaufgaben, beide befinden sich typischer Weise in kleineren Städten des ländlichen Raumes. Und bei beiden muss der Freistaat laufend hohe Defizite aus dem Staatshaushalt ausgleichen. Die Spielbanken verzeichnen in den letzten Jahren - bis auf wenige Ausnahmen - massive Ergebniseinbrüche, und der ORH hatte schon in seinem Bericht 2009 die Schließung der Spielbanken in Bad Kötzting und in Bad Steben angeregt. Die Reform der Staatsbäder hat gleichfalls bislang nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt - seit 1997 haben die Bäder den Staatshaushalt mit fast 200 Mio. € belastet. Hier hatte der ORH bereits Maßnahmen zur (Teil-)Privatisierung angeregt. Der Haushaltsausschuss hat heute beschlossen, diese beiden Themen weiter aufmerksam zu verfolgen. Zu den Spielbanken erwartet er konkrete Überlegungen für den jeweiligen Standort. Außerdem soll die Attraktivität des gewerblichen Automatenspiels, das viel zur Misere der Spielbanken beiträgt, eingeschränkt werden. Bei den Staatsbädern verlangt er Fortschritte bei der Umsetzung der Kommunalisierung bzw. Teilprivatisierung.

Schutz des Waldes (ORH-Bericht 2009 TNr. 28)


Um den Wald zu erhalten und zu verjüngen, gilt der gesetzliche Grundsatz „Wald vor Wild“. Der ORH hatte aber festgestellt, dass die Schäden an den Bäumen und Pflanzen, die durch zu großen Wildverbiss entstehen, unverändert hoch sind. Abhilfe kann hier nur geschaffen werden, wenn die Abschussempfehlungen der Forstbehörden endlich konsequent umgesetzt werden. Das fordert der ORH schon seit vielen Jahren - im Interesse des Waldes, aber auch im Interesse des Haushalts, um die hohen Kosten für den Schutz des Waldes zu begrenzen. Allerdings haben die vom Forstministerium ergriffenen Schritte die Praxis der Jagdbehörden bisher nicht wesentlich verändern können. Der Haushaltsausschuss beschloss deshalb, der Staatsregierung Maßnahmen aufzugeben, die konkret und belegbar zur Verbesserung der Situation im Wald führen.

Ernst Berchtold
Pressesprecher