Medieninformation vom 18.05.2011
Jede Menge Hausaufgaben
Bereits letzte Woche, am 11.05.2011, hatten die Beratungen zum Jahresbericht 2010 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) im Haushaltsausschuss begonnen. Dabei standen die Situation des Staatshaushaltes insgesamt, aber auch einzelne besondere Prüfungsergebnisse im Blickfeld (siehe Pressemitteilung vom 11.05.2011). Heute hat der Haushaltsausschuss seine Beratungen zu den besonderen Prüfungsfeststellungen fortgesetzt und sich mit Steuern, Stiftungen, Subventionen, Wäldern und Kliniken befasst. Im Anschluss daran wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen die Entlastung der Bayerischen Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen.
Steuerverwaltung (ORH-Bericht 2010, TNrn. 19, 20, 21)
Das derzeit geltende Umsatzsteuersystem ist missbrauchsanfällig, das ist bekannt. Und das derzeit geltende Grundsteuersystem ist alt und schwerfällig. Beide müssen deshalb geändert werden, wie der ORH in seinem Jahresbericht gefordert hatte. Dafür ist zwar nicht der Freistaat Bayern alleine zuständig. Aber er kann hier mehr Initiativen ergreifen und auf EU- und Bundesebene entsprechende Vorschläge einbringen. Dazu hat der Haushaltsausschuss die Staatsregierung jetzt nachdrücklich aufgefordert.
Alleine zuständig ist die Staatsregierung für die Organisation in den bayerischen Finanzämtern. Dass auch hier Mängel bestehen, so bei den Veranlagungsstellen für Personengesellschaften oder bei der Festsetzung der Einkommensteuer, darauf hatte der ORH in seinem Jahresbericht 2010 gleichfalls hingewiesen und Veränderungen angemahnt. Der Haushaltsausschuss hat sich dem angeschlossen und geeignete Maßnahmen von der Staatsregierung eingefordert.
ABS-Portfolio der Bayerischen Landesbank (ORH Bericht 2010 TNr. 23)
Mit bis zu 4,8 Mrd. € sichert der Freistaat das sog. ABS-Portfolio der Bayerischen Landesbank ab. Allerdings rechnet das Finanzministerium damit, nur mit 1,6 Mrd. € tatsächlich haften zu müssen. Der ORH sieht hier große Risiken für zukünftige Haushalte, weil sich die Bonität der Wertpapiere nach Einschätzung von Rating-Agenturen markant verschlechtert habe. Der Haushaltsausschuss will an der Sache nahe dran bleiben und hat deshalb beschlossen, sich von der Staatsregierung jährlich über die Risikoeinschätzung und die Laufzeitstruktur des ABS-Portfolios berichten zu lassen.
Wirtschaftsförderung (ORH-Bericht 2010, TNrn. 24, 25 und 26)
In gleich drei Beiträgen seines Jahresberichts 2010 hatte sich der ORH mit der Vergabe von Fördermitteln an Unternehmen der bayerischen Industrie befasst. Dabei wurde festgestellt, dass die Verwaltung zu wenig auf die eigentlichen Ziele der jeweiligen Förderprogramme geachtet hatte und die Verwendung nur unzureichend überwacht worden war. Der Haushaltsausschuss hat der Staatsregierung daher aufgegeben, künftig stärker auf das staatliche Förderinteresse, auf den tatsächlichen Finanzbedarf der Unternehmen und auf die Mittelverwendung zu achten und dort, wo es nötig ist, auch Gelder zurückzufordern.
Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ (ORH-Bericht 2010 TNr. 29)
Vielfältige Defizite musste der ORH bei der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ diagnostizieren. So hatte sich die Stiftung auf waghalsige Finanzanlagen eingelassen und das Rechnungswesen war unvollständig und fehlerhaft. Das Sozialministerium beteuerte, es habe die erforderlichen Konsequenzen inzwischen gezogen. So sei die Satzung geändert und die Verwaltungs- und Aufsichtsfunktionen seien strikt voneinander getrennt worden. Auch habe die Stiftung eine kaufmännische Buchführung eingeführt und 6,2 Mio. € zu Unrecht erhaltene Zuwendungen samt Zinsen zurückgezahlt. Der Haushaltsausschuss stellte die unrechtmäßige Mittelverwendung fest und forderte, die noch unerledigten Mängel zu beseitigen.
Universitätsklinika (ORH-Bericht 2010 TNrn. 30 und 31)
Etwa 400 Mio. € erhalten die fünf bayerischen Universitätsklinika jedes Jahr vom Staat als Zuschuss. Der ORH hatte bemängelt, dass der leistungsbezogene Anteil dieses Zuschusses – rd. ein Viertel – zu niedrig bemessen sei. Außerdem werde er klinikumsintern falsch verteilt, so dass er das Ziel verfehle, den Wettbewerb zu stärken. Kritik hatte der ORH auch an der unzureichenden Kosten- und Leistungsrechnung der Universitätsklinika geübt. Speziell bei der Hautklinik des Klinikums der Universität München beanstandete er den nicht leistungsgerechten Kostenausgleich mit dem Städtischen Klinikum München. Der Haushaltsausschuss griff zwar die Anliegen des ORH auf, betonte jedoch, dass die Universitätsklinika als eigenständige Anstalten des öffentlichen Rechts nicht mehr operativ vom Wissenschaftsministerium gesteuert werden könnten. Die Staatsregierung wurde aber aufgefordert, über die Aufsichtsräte entsprechenden Einfluss auf die Klinika zu nehmen.
Am morgigen Donnerstag, 19.05.2011, 09.15 Uhr, werden die Beratungen im Haushaltsausschuss fortgesetzt. Gegenstand sind dann die noch offenen Fälle aus früheren Jahresberichten des ORH.
Ernst Berchtold
Pressesprecher