Medieninformation vom 07.12.2010


Jahresbericht 2010

Die Verschuldung des Haushalts habe eine enorme Bedeutung für die Bonität der Staaten. Deshalb müsse der Begrenzung und Rückführung der Schulden auch in Bayern höchste Priorität eingeräumt werden. Fischer-Heidlberger bekräftigte seine bereits im Vorjahr erhobene Forderung, die Weichen zu stellen, um die Schulden für die Rettung der BayernLB zurückzuführen. Auch im Hinblick auf die Schuldenbremse des Grundgesetzes bestehe Handlungsbedarf, die Regelung zur Schuldentilgung zügig in das Landesrecht zu übertragen.

"Risiken für den bayerischen Haushalt ergeben sich auch aus dem inzwi­schen auf 12 Milliarden € erhöhten Haftungsbetrag für Bürgschaften und Garantien. Vor allem der Risiko-Schirm für die BayernLB kann die Steuer­zahler deutlich teurer kommen als die bisher angenommenen 1,6 Milliar­den €," mahnt der Rechnungshofpräsident.

Fischer-Heidlberger: "Darüber hinaus ist eine strikte Haushaltsdisziplin auch erforderlich, um Luft zu bekommen für anstehende wichtige Aufgaben. In unserem Jahresbericht zeigen wir auch diesmal wieder vielfältige Einsparpotenziale auf. Dabei geht es insbesondere darum, dass der Staat

  • Aufgaben abbaut und sich auf seine Kernbereiche konzentriert,
  • keine Belastungen in die Zukunft verlagert und
  • nur dort fördert, wo es wirklich notwendig ist."

Der ORH benenne auch Möglichkeiten, wie der Staat zu höheren Einnah­men kommen könne. Würden die Vorschläge des ORH aufgegriffen und umgesetzt, käme die Staatsregierung bei ihren Sparanstrengungen schon ein gutes Stück weiter.

Eine Kurzdarstellung aller Beiträge aus dem Jahresbericht 2010 fin­den Sie in der anliegenden Pressezusammenfassung.

Ein gesonderter Abschnitt des Jahresberichts enthält die Ergebnisse der Prüfung des ORH beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK). Das BRK erlitt in den Jahren 2000 bis 2007 große Verluste, das Eigenkapital hat sich um 85 Mio. € verringert. Damit das BRK seine im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben dauerhaft erfüllen kann, muss der Kostendeckungs­grad generell verbessert werden. Der ORH hat hierzu einige konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. (TNr. 32).

Der ORH prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaats Bayern. Er unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungs­gemäß belegt sind, und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich dabei nicht nur darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind, sondern auch, ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.

Vor 100 Jahren (1910) legte der ORH das erste Mal seinen Jahresbericht dem Landtag vor. Fischer-Heidlberger: "Seither hat sich vieles verändert - unser Grundanliegen ist jedoch im Wesentlichen gleich geblieben: Dass der Staat sorgsamer mit dem Geld der Steuerzahler umgeht."

 
Ernst Berchtold
Pressesprecher