Medieninformation vom 01.10.2009
Ein Sieg für mehr Transparenz: Der ORH hat auch bei den Industrie- und Handelskammern ein uneingeschränktes Prüfungsrecht!
ORH-Präsident Dr. Heinz Fischer-Heidlberger: "Damit ist eine lückenlose und umfassende Finanzkontrolle durch die Rechnungshöfe auch bei den Industrie- und Handelskammern gewährleistet. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kammern kann nun durchleuchtet werden. Aufgrund unserer übergreifenden Prüfungserfahrungen können wir Hinweise geben, wie bei den Industrie- und Handelskammern gespart und die Wirtschaftlichkeit verbessert werden kann."
Bereits im Jahr 2005 wollte der ORH die Haushalts- und Wirtschaftsführung der IHK Schwaben prüfen. Er stützte sich dabei auf eine Bestimmung in der Bayerischen Haushaltsordnung, wonach auch landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts durch den ORH geprüft werden können. Die IHK Schwaben bestritt allerdings diese Prüfungskompetenz, obwohl das Bundesverwaltungsgericht schon 1995 für den ähnlichen Fall der Handwerkskammern das Prüfungsrecht des Rechnungshofs bestätigt hatte. Der Rechtsstreit mit der IHK Schwaben zog sich durch alle Instanzen und endete nun mit dem gestrigen Urteil, das die Rechtsauffassung des ORH in vollem Umfang bestätigte.
Präsident Dr. Fischer-Heidlberger: "Ich erwarte, dass auch das Wirtschaftsministerium nun seine Blockadehaltung aufgibt." Das Wirtschaftsministerium hatte sich als Rechtsaufsichtsbehörde der IHK geweigert, dem ORH in dieser Sache Unterlagen vorzulegen und Akteneinsicht zu gewähren.
Ernst Berchtold
Stv. Pressesprecher
Bereits im Jahr 2005 wollte der ORH die Haushalts- und Wirtschaftsführung der IHK Schwaben prüfen. Er stützte sich dabei auf eine Bestimmung in der Bayerischen Haushaltsordnung, wonach auch landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts durch den ORH geprüft werden können. Die IHK Schwaben bestritt allerdings diese Prüfungskompetenz, obwohl das Bundesverwaltungsgericht schon 1995 für den ähnlichen Fall der Handwerkskammern das Prüfungsrecht des Rechnungshofs bestätigt hatte. Der Rechtsstreit mit der IHK Schwaben zog sich durch alle Instanzen und endete nun mit dem gestrigen Urteil, das die Rechtsauffassung des ORH in vollem Umfang bestätigte.
Präsident Dr. Fischer-Heidlberger: "Ich erwarte, dass auch das Wirtschaftsministerium nun seine Blockadehaltung aufgibt." Das Wirtschaftsministerium hatte sich als Rechtsaufsichtsbehörde der IHK geweigert, dem ORH in dieser Sache Unterlagen vorzulegen und Akteneinsicht zu gewähren.
Ernst Berchtold
Stv. Pressesprecher