Medieninformation vom 15.05.2009
Präsidentenkonferenz Lübeck
Präsident Dr. Heinz Fischer-Heidlberger: "Die Haushalte werden immer undurchsichtiger. Die Risiken werden häufig nicht ausreichend offen gelegt. Die Finanzkrise darf kein Trittbrett sein für Ausgaben, die bisher auch nicht finanzierbar waren."
Die Präsidentenkonferenz der deutschen Rechnungshöfe tagte vom 13. bis 15.05.2009 in Lübeck. Sie hat folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss der Präsidentin und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder auf der Konferenz vom 13. bis 15. Mai 2009 in Lübeck
Finanzmarktkrise bewältigen, Haushalte konsolidieren
Die außergewöhnlich tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen sowie die Maßnahmen zur Bewältigung der Krise führen zu einer erheblichen Neuverschuldung. Sie erklärt sich aus der aktuellen Situation. Die Präsidentin und Präsidenten der Rechnungshöfe fordern allerdings von Bund, Ländern und Kommunen, möglichst schnell zu einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik zurückzukehren.
Insbesondere müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Die Spirale der immer höheren Verschuldung muss beendet werden; der Staat muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Die Weichen hierfür müssen jetzt gestellt werden.
- Bei der Bekämpfung der Folgen der Finanzmarktkrise muss die Haushaltsdisziplin oberstes Gebot bleiben. Ausgabenwünsche, die schon in der Vergangenheit nicht finanzierbar waren, können auch in der Krise und angesichts sinkender Steuereinnahmen (Steuerschätzung Mai 2009) nicht erfüllt werden.
- Mit den Konjunkturprogrammen dürfen nur sinnvolle und nachhaltige Investitionen gefördert werden. Die gebotene zügige Umsetzung der Programme darf nicht dazu führen, dass die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vernachlässigt werden.
- Die Abgrenzung zwischen privatem Handeln und privater Verantwortung auf der einen Seite und staatlicher Aufgabenerfüllung auf der anderen Seite muss wieder hergestellt werden. Unternehmerische Fehlentscheidungen und deren finanzielle Auswirkungen dürfen nicht dauerhaft auf den Steuerzahler und die Allgemeinheit abgewälzt werden.
- Risiken durch Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen sind abzuschätzen und im Haushalt darzustellen.
- Ebenso sind Risiken aus der Finanzierung außerhalb der öffentlichen Haushalte, Neben- und „Schattenhaushalte“ offen zu legen.
- Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) sind realistisch auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu untersuchen. Projekte, die sich die öffentliche Hand konventionell finanziert nicht leisten kann, darf sie sich ebenso wenig alternativ finanziert leisten. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, nur Verträge abzuschließen, deren Auswirkungen man überblickt.
- Bei den Landesbanken müssen notwendige strukturelle Entscheidungen, wie z.B. eine Konzentration auf das Kerngeschäft, zügig getroffen werden.
- Trotz der vorübergehenden Lockerung des Vergabeverfahrens gelten die Grundsätze des Haushaltsrechts. Fairer, effektiver Wettbewerb und Korruptionsbekämpfung müssen gewährleistet sein
Die Präsidentenkonferenz ist eine von den Rechnungshöfen selbst geschaffene Einrichtung. Dort werden aktuelle Themen der Finanzkontrolle behandelt.
Christiane Serini
Pressesprecherin