Medieninformation vom 30.09.2005
Nicht noch mehr Bürokratie in der Europäischen Finanzkontrolle
- Unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom 26. bis 28.09.2005 zu ihrer halbjährlich stattfindenden Konferenz in Bamberg getroffen. Teilgenommen haben auch das Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, Dr. Hedda von Wedel, und der Präsident des Rechnungshofs von Österreich, Dr. Josef Moser.
- Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Europäischen Finanzkontrolle
Die Rechnungshöfe stellen übereinstimmend fest, dass die Verwendung und Verwaltung der EU-Mittel in den Mitgliedsstaaten einer wirksamen Finanzkontrolle unterliegen müssen. Die EU-Mittel werden derzeit bereits von den nationalen Rechnungshöfen nach ihren Standards geprüft (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, effiziente Verwendung der Mittel). Nach Auffassung der Präsidentenkonferenz können jedoch nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, die externen Rechnungskontrollbehörden in das interne Kontrollsystem der Verwaltungs-, Zahl- und Kontrolleinrichtungen einbezogen und damit den Mitgliedsstaaten weitere Kontrollen aufgebürdet werden. Auch der Bundesrat fordert, dass zwischen externer und interner Finanzkontrolle "randscharf" unterschieden und die Unabhängigkeit der Rechnungskontrollorgane gewahrt werden muss.
Die Vorschläge der Kommission würden im bestehenden System nur eine zusätzliche Kontrollebene mit noch mehr Bürokratie ohne erkennbaren Mehrwert bringen.
- Weiterhin fordern die Rechnungshöfe bei den Rundfunkanstalten und insbesondere bei ihren Tochtergesellschaften einheitliche und umfassendere Prüfungsrechte.
Notwendig sind entsprechende Regelungen in den Staatsverträgen und in den Satzungen der Gesellschaften. Nur hierdurch wird eine wirkungsvolle Finanzkontrolle möglich und für den Gebührenzahler transparent, was mit seinen Gebühren geschieht.
Die Landesmedienanstalten, die u.a. ebenfalls aus Gebühren finanziert werden, müssen sich selbst einer Aufgabenkritik unterziehen. Auch hier werden die Rechnungshöfe künftig vermehrt den Aufwand der Landesmedienanstalten prüfen.
- Für die Umsetzung der HARTZ IV-Reformen wurden Arbeitsgemeinschaften errichtet, in denen die Agenturen für Arbeit, die Landkreise und kreisfreien Städte vertreten sind. Die Arbeitsgemeinschaften erbringen alle Leistungen für die Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger. Hierfür stellen Bund, Länder, Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit erhebliche Mittel bereit.
Die Rechnungshöfe werden auf der Grundlage ihrer unterschiedlich gestalteten Prüfungsrechte diese neuen Einrichtungen und deren Effizienz prüfen.
Das Treffen der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder dient dem Austausch der Erfahrungen auf dem Gebiet des Prüfungswesens und der gemeinsamen Willensbildung zu Fragen der Finanzkontrolle. So hat sich z.B. die Präsidentenkonferenz im Mai 2004 sehr kritisch zur Staatsverschuldung geäußert.
Die nächste Konferenz der Rechnungshofpräsidenten wird im Mai 2006 in München stattfinden.
Joachim George
Ministerialrat