Medieninformation vom 05.04.2017
ORH-Präsident stellt Jahresbericht 2017 vor
„Dem Staatshaushalt in Bayern gilt auch bei guter konjunktureller Wetterlage und hohen Steuereinnahmen die volle Aufmerksamkeit des Rechnungshofs", unterstreicht Rechnungshofpräsident Christoph Hillenbrand bei der Vorstellung des Jahresberichts 2017. Darin bestätigt der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) der Staatsregierung, wie schon in den letzten Jahren, auch für das Haushaltsjahr 2015 eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Zudem greift er wieder eine Reihe von Fällen auf, die für den Landtag bei seiner Entscheidung über die Entlastung der Staatsregierung von Bedeutung sein können. Für den ORH bleibt die langfristige Schuldentilgung, zu der das von der Staatsregierung selbst gesetzte Ziel von maximal 3 % Mehrausgaben einen wichtigen Beitrag leisten kann, weiter im Blick.
Der ORH bestärkt den Landtag und die Staatsregierung, ihren seit 2012 eingeschlagenen Weg der Schuldentilgung konsequent weiterzuverfolgen. Das hat bis 2016 zu einem Schuldenabbau von 3,6 Milliarden Euro geführt. Laut Doppelhaushalt 2017/2018 sollen im laufenden und im kommenden Jahr jeweils 500 Millionen Euro aus Rückflüssen von der BayernLB getilgt werden. Der ORH empfiehlt, gerade in konjunkturell guten Zeiten mit hohen Steuereinnahmen, mehr Schulden zu tilgen. Jede jetzt aufgeschobene Tilgung erfordert erhebliche Anstrengungen in der Zukunft. Die Verschuldung des Freistaats am Kreditmarkt ist laut Gesetz bis 2030 vollständig abzubauen, wobei die konjunkturelle Ent-wicklung zu berücksichtigen ist. Ende 2016 belief sich diese Verschuldung auf 20,7 Milliarden Euro. Bei rechnerisch gleicher Aufteilung über die verbleibenden 14 Jahre wären ab heuer per anno rund 1,5 Milliarden Euro zurückzuzahlen.
2014 hat sich die Staatsregierung für künftige Haushalte mit einer 3-Prozent-Grenze beim Ausgabenwachstum ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Als die Steigerungsrate im Jahr 2016 9,2 % betrug, hat dies der ORH nicht kritisiert; diese war wesentlich durch die Mehrausgaben für Asylbewerber und Flüchtlinge mitverursacht. Die 3-Prozent-Grenze wird aber 2017 wieder überschritten, da der Haushalt im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 % wächst. Für 2018 ist eine Steigerung von 2,4 % vorgesehen.
Der 190 Seiten umfassende Jahresbericht 2017 ist ab 05.04.2017, 09.30 Uhr im Internet unter www.orh.bayern.de abrufbar; dort stehen auch die Jahresberichte der vergangenen Jahre und deren Umsetzung sowie weitere Informationen bereit.
Zahlreiche der insgesamt 17 Beiträge zu Einzelfällen – Kurzfassungen finden sich in der beigefügten Anlage – befassen sich im Jahresbericht 2017 mit Förderungen und Zuwendungsprogrammen. Beispielsweise werden folgende Themen behandelt:
- Barrierefreie S-Bahn (TNr. 27);
- Fördermittelcontrolling (TNr. 37);
- „LEADER-Förderprogramm": Zielerreichung bei nichtstaatlichen Museen (TNr. 38);
- Soforthilfe Wirbelsturmschäden (TNr. 39);
- Freiwilliges Soziales Jahr (TNr. 40);
- Landesstelle Glücksspielsucht (TNr. 42);
- LfA Förderbank Bayern (TNr. 43).
Ohne Einnahmen keine Ausgaben. Der Jahresbericht behandelt daher folgende Punkte aus dem Bereich der Steuerverwaltung:
- Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen (TNr. 31);
- Besteuerung bei dauerhaften Verlusten und möglicher Liebhaberei (TNr. 32);
- Körperschaftsteuer-Zerlegung (TNr. 33);
- Auswertung der Selbstanzeigen zu ausländischen Kapitalerträgen (TNr. 34).
Folgende Beiträge befassen sich mit dem Ausgabeverhalten des Staates bei Einzelprojekten:
- Zahnmedizin am Universitätsklinikum Regensburg (TNr. 28);
- Erwerb einer gebrauchten Immobilie (TNr. 35);
- Neubau „Haus der Berge" (TNr. 41).
Weitere Einzelbeiträge aus dem ORH-Bericht 2017 sind:
- Festsetzung der Versorgungsbezüge (TNr. 29);
- Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge (TNr. 30);
- Olympiabewerbung München 2018 (TNr. 36).
Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbständige, nur dem Gesetz unterwor-fene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Pressesprecher