Medieninformation vom 20.03.2018


Schuldenabbau weiter wichtig

In seinem Bericht bestätigt der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) der Staatsregierung, wie schon in den letzten Jahren, auch für das Haushaltsjahr 2016 eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. „Zuletzt hat Bayern aus hohen Kapitalrückzahlungen der BayernLB jährlich 0,5 Milliarden Euro an Schulden getilgt. Erfreulich ist nun die erstmals im Nachtragshaushalt 2018 vorgesehene erhöhte Schuldentilgung von 1,5 Milliarden Euro. Schuldenfreiheit bis 2030 erscheint so neben starken Investitionen möglich“, führt Rechnungshofpräsident Christoph Hillenbrand bei der Vorstellung des ORH-Jahresberichts 2018 aus.

Der ORH begrüßt deckungsgleiche Aussagen des ehemaligen und des neu gewählten Ministerpräsidenten zum Ziel „Bayern 2030 schuldenfrei“. Bayerns Steuereinnahmen sprudeln aktuell stärker denn je und der neue Bund-Länder-Finanzausgleich fordert dem Freistaat ab 2020 deutlich weniger ab. „In solchen Zeiten leichten Geldes haben moderates Ausgabenwachstum und Sparsamkeit erfahrungsgemäß kaum Hochkonjunktur. Ein Tilgungsplan könnte dazu nun konkret darlegen, wie Bayern dieses generationengerechte Ziel erreichen will“, führt Hillenbrand aus.

Mehr Investitionen für zukunftsweisende Infrastruktur wären neben der Schuldentilgung eine nachhaltige Verwendung zusätzlicher Einnahmen. „Seit Jahren bleibt die tatsächliche Investitionsquote hinter der Planung zurück“, ruft Hillenbrand in Erinnerung. Der Freistaat peilte in der jüngeren Vergangenheit jeweils eine Investitionsquote von rund 12 % an. 2016 und in den beiden vorangegangenen Jahren lagen die tatsächlichen Werte mit 10,2 bis 10,6 % aber deutlich unter Plan (vgl. TNr. 17.4).

In einem umfangreichen allgemeinen Teil und 24 Einzelbeiträgen führt der ORH Aspekte auf, die für den Landtag bei seiner Entscheidung über die Entlastung der Staatsregierung von Bedeutung sein können. Zahlreiche dieser Beiträge - Kurzfassungen finden sich im Anhang - empfehlen der Staatsregierung Steuerung und Controlling haushaltsbedeutsamen Verwaltungshandelns sowie Evaluation von Förderprogrammen mehr Beachtung zu schenken. Regelmäßige Überprüfung gerade kostenintensiver Verfahren und Programme hin auf ihre Effektivität und Effizienz ist Voraussetzung für den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln. Dies wird in folgenden Beiträgen näher beleuchtet:

Der ORH prüft auch die Steuerverwaltung. Unter dem Aspekt verbesserbarer Einnahmen fanden aus diesem Bereich folgende Einzelbeiträge Aufnahme in den Jahresbericht:

Informationstechnologie (IT) und Digitalisierung erfordern erhebliche Aufwendungen, bringen aber bei zielgenauer Anwendung deutliche Vorteile für Bürger und Verwaltung. Unbefriedigenden IT-Einsatz fand der ORH in folgenden Bereichen vor:

Weitere Einzelbeiträge aus dem ORH-Bericht 2018 sind:

Der 242 Seiten umfassende Jahresbericht 2018 ist ab 20.03.2018, 09:30 Uhr, im Internet unter www.orh.bayern.de abrufbar; dort stehen auch die Jahresberichte der vergangenen Jahre und deren Umsetzung sowie weitere Informationen bereit.

Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind und, ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.


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Pressesprecher