Medieninformation vom 20.03.2018
Schuldenabbau weiter wichtig
Der ORH begrüßt deckungsgleiche Aussagen des ehemaligen und des neu gewählten Ministerpräsidenten zum Ziel „Bayern 2030 schuldenfrei“. Bayerns Steuereinnahmen sprudeln aktuell stärker denn je und der neue Bund-Länder-Finanzausgleich fordert dem Freistaat ab 2020 deutlich weniger ab. „In solchen Zeiten leichten Geldes haben moderates Ausgabenwachstum und Sparsamkeit erfahrungsgemäß kaum Hochkonjunktur. Ein Tilgungsplan könnte dazu nun konkret darlegen, wie Bayern dieses generationengerechte Ziel erreichen will“, führt Hillenbrand aus.
Mehr Investitionen für zukunftsweisende Infrastruktur wären neben der Schuldentilgung eine nachhaltige Verwendung zusätzlicher Einnahmen. „Seit Jahren bleibt die tatsächliche Investitionsquote hinter der Planung zurück“, ruft Hillenbrand in Erinnerung. Der Freistaat peilte in der jüngeren Vergangenheit jeweils eine Investitionsquote von rund 12 % an. 2016 und in den beiden vorangegangenen Jahren lagen die tatsächlichen Werte mit 10,2 bis 10,6 % aber deutlich unter Plan (vgl. TNr. 17.4).
In einem umfangreichen allgemeinen Teil und 24 Einzelbeiträgen führt der ORH Aspekte auf, die für den Landtag bei seiner Entscheidung über die Entlastung der Staatsregierung von Bedeutung sein können. Zahlreiche dieser Beiträge - Kurzfassungen finden sich im Anhang - empfehlen der Staatsregierung Steuerung und Controlling haushaltsbedeutsamen Verwaltungshandelns sowie Evaluation von Förderprogrammen mehr Beachtung zu schenken. Regelmäßige Überprüfung gerade kostenintensiver Verfahren und Programme hin auf ihre Effektivität und Effizienz ist Voraussetzung für den wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln. Dies wird in folgenden Beiträgen näher beleuchtet:
- Ausbaupläne für Staatsstraßen (TNr. 34);
- Zuwendungen für Veranstaltungen der künstlerischen Musikpflege (TNr. 38);
- Förderprogramme zur Energiewende (TNr. 48);
- Förderung der Bayerischen Akademie für Fernsehen e. V. (TNr. 49);
- Controlling an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (TNr. 50);
- Grüne Zentren (TNr. 51);
- Anerkennungskriterien und Fördervoraussetzungen für Umweltstationen (TNr. 54);
- Förderprogramm zur Steigerung der medizinischen Qualität in bayerischen Kurorten und Heilbädern (TNr. 56).
- Besteuerung der im Rotlichtmilieu tätigen Gewerbe (TNr. 42);
- Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG (TNr. 43);
- Elektronisches Risikomanagementsystem für Einnahmenüberschussrechnungen (TNr. 44);
- Zu- und Wegzug von Steuerpflichtigen (TNr. 45).
- Asservatenverwaltung bei Polizei und Justiz (TNr. 33);
- Aufgaben der Staatlichen Schulämter (TNr. 36);
- Universität Würzburg (TNr. 40);
- Staatliche Rechte an Grundstücken Dritter (TNr. 46);
- IT an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (TNr. 47).
- Personalverwaltung im Schulbereich (TNr. 35);
- Erstattung des Schulaufwandes an private Förderschulen (TNr. 37);
- Verwaltung der Studentenwerksbeiträge durch die staatlichen Hochschulen (TNr. 39);
- Erfüllung der Lehrverpflichtung an der Hochschule für Musik und Theater München (TNr. 41);
- Hochwasserschutz und Schadenspotenzial an Wildbächen (TNr. 52);
- Hochwasserschutz in Deggendorf (TNr. 53);
- Landessammelstelle Bayern für radioaktive Abfälle (TNr. 55).
Der 242 Seiten umfassende Jahresbericht 2018 ist ab 20.03.2018, 09:30 Uhr, im Internet unter www.orh.bayern.de abrufbar; dort stehen auch die Jahresberichte der vergangenen Jahre und deren Umsetzung sowie weitere Informationen bereit.
Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind und, ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.
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Pressesprecher