Medieninformation vom 11.04.2018
Landesstelle Glücksspielsucht: Debatte über ORH-Prüfungsrecht
Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) unterstrich im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags am 11.04.2018 sein besonderes Interesse an einer in seiner Aufgabe liegenden lückenlosen Finanzkontrolle. Anlass der Sitzung war die Behandlung der Fälle aus früheren ORH-Berichten. Rechnungshofpräsident Christoph Hillenbrand machte das am Beispiel der Rechnungsprüfung bei der Landesstelle Glücksspielsucht deutlich: „Obwohl diese zu 100 Prozent staatlich finanziert ist, unterliegt sie aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Gestaltung bisher nicht der externen Finanzkontrolle. Dies widerspricht dem Gedanken der umfassenden Rechnungsprüfung.“ Bereits im Jahr 2017 hatte deshalb das Plenum des Landtags beschlossen, die Staatsregierung zu ersuchen, für den Rechnungshof ein vertragliches Prüfungsrecht bei der Landesstelle vorzusehen. Dazu soll es laut Beschluss des Haushaltsausschusses nun in diesem Sonderfall kommen (siehe auch: ORH-Bericht 2017 TNr. 42: Landesstelle Glücksspielsucht).
Am Ball bleiben die Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung auch bei weiteren Themen, wie etwa einer Verbesserung der Barrierefreiheit der S-Bahn München. Der letzte Meter von der Bahnsteigkante in den Zug darf kein unüberwindliches Hindernis sein. Die Parlamentarier verlangten bei der S-Bahn weitere Anstrengungen, um dieses Ziel zu erreichen. In seinem Bericht hatte der ORH moniert, dass der Abstand zum Fahrzeug bei einer Reihe von Bahnhöfen zu groß ist (ORH-Bericht 2017 TNr. 27: Barrierefreie S-Bahn).
Die Bayerische Polizei nimmt für den Bund auf 705 Kilometern von Main, Main-Donau-Kanal und Donau schifffahrtspolizeiliche Aufgaben wahr (siehe: ORH-Bericht 2011 TNr. 13: Bayerische Polizei auf Bundeswasserstraßen). Der Freistaat trägt hierfür die Kosten; diese betragen allein für das Personal 4,2 Millionen Euro jährlich. Nach dem Grundgesetz müsste diese der Bund tragen. Der Haushaltsausschuss forderte von der Staatsregierung das Hinwirken auf eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund, denn der Aufgabenkompetenz folgt die Ausgabenverantwortung. Diesen Grundsatz sehen die Abgeordneten wie auch der ORH bisher nicht gewahrt.
Letztlich genügten bei sechs Altfällen die Berichte und Maßnahmen der Staatsministerien dem Haushaltsausschuss nicht, weshalb er zu weiteren Berichten aufforderte. Alle übrigen 20 „Altfälle“ aus Jahresberichten des ORH schlossen die Abgeordneten hingegen ab und folgten insoweit den entsprechenden Beschlussanregungen des Rechnungshofs.
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Pressesprecher