Medieninformation vom 16.05.2018


ORH-Bericht 2018 im Bayerischen Landtag

Hillenbrand: Schuldentilgungsplan bleibt unser Mantra

Angesichts der im 2. Nachtragshaushalt vorgesehenen zusätzlichen Ausgaben von knapp 1 Milliarde Euro begrüßte Rechnungshofpräsident Christoph Hillenbrand, dass die Staatsregierung am Schuldenabbau bis 2030 festhält. Der Rechnungshof empfiehlt weiterhin einen konkreten Schuldentilgungsplan, um die Schuldenfreiheit bis 2030 zu erreichen. Hillenbrand: „Ein Schuldentilgungsplan bleibt unser Mantra.“ Neben der Schuldentilgung können mehr Investitionen in zukunftsweisende Infrastrukturen eine nachhaltige Verwendung zusätzlicher Einnahmen sein, betonte der Präsident.

Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat am 16.05.2018 über den Jahresbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) beraten. Wie schon in den letzten Jahren, attestiert er für das Haushaltsjahr 2016 eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Erfreulich sei nach Ansicht des ORH-Präsidenten auch die erstmals im 1. Nachtragshaushalt 2018 vorgesehene erhöhte Schuldentilgung von 1,5 Milliarden Euro. Er erinnerte jedoch auch an das von der Staatsregierung selbst gesteckte Ziel der Begrenzung des Ausgabenwachstums auf jährlich 3 Prozent. „Mit dem im 2. Nachtragshaushalt 2018 vorgesehenen zusätzlichen Ausgaben fällt die Ausgabensteigerung mit 5 Prozent gegenüber 2017 deutlich höher aus“, stellte der ORH-Präsident fest.

In 24 einzelnen Prüfungsergebnissen zeigte der ORH aber auf, wo Verbesserungen nötig sind. Ein Schwerpunkt bei den einzelnen Prüfungsergebnissen des Jahresberichts 2018 lag auf dem Themenfeld Evaluation. Die Bayerische Haushaltsordnung verpflichtet die Behörden Erfolgskontrollen durchzuführen, wenn diese Fördermittel verteilen. Der ORH hat erneut festgestellt, dass diese aber entweder gar nicht oder nur sehr oberflächlich vorgenommen werden. „Erfolgskontrollen sind keine Bürokratie, sondern sollten selbstverständlich sein, wenn öffentliche Mittel eingesetzt werden“, mahnte ORH-Präsident Christoph Hillenbrand.

Der Ausschuss formuliert zu allen 24 vom ORH aufgegriffenen Einzelfällen konkrete Forderungen gegenüber der Staatsregierung.

Zu einzelnen Prüfungsergebnissen des ORH-Berichts 2018:

TNr. 36: Aufgaben der Staatlichen Schulämter
Der ORH stellte fest, dass sich die Schulräte an 96 staatlichen Schulämtern mehr mit Personal- und Verwaltungsthemen als mit schulfachlichen Aufgaben für die rund 3.150 öffentlichen Grund- und Mittelschulen beschäftigen. Der Haushaltsausschuss sah dies genauso und forderte die Staatsregierung auf, Aufgaben und Geschäftsprozesse sowie die Organisationsstrukturen der Staatlichen Schulämter zu überprüfen und ein Gesamtkonzept zu entwickeln.

TNr. 37: Erstattung des Schulaufwandes an private Förderschulen
Mit der Abrechnung des Schulaufwandes für die 291 privaten Förderschulen sind die Regierungen durchschnittlich drei Jahre im Rückstand. Die Staatsregierung muss aus Sicht der Abgeordneten den Abrechnungsrückstand von 436 Millionen Euro möglichst zügig abbauen, um ein einfacheres Budgetierungsverfahren flächendeckend einführen zu können.

TNr. 41: Erfüllung der Lehrverpflichtung an der Hochschule für Musik und Theater München
Mit der Integration des Münchner Richard-Strauss-Konservatoriums in die Musikhochschule München vor 10 Jahren wurden dessen hauptberufliche Lehrkräfte übernommen. Diese erfüllen ihre Lehrverpflichtungen bis heute im Durchschnitt nur zu 82 Prozent, bei 100 Prozent Vergütung. Bezogen auf vier geprüfte Studienjahre wurden Vergütungen von rund 2,5 Millionen Euro ohne entsprechende Lehrleistungen ausgezahlt. Der Haushaltsausschuss ersuchte das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit der Musikhochschule die Auslastung dieser Lehrkräfte umgehend sicherzustellen.

TNr. 42: Besteuerung der im Rotlichtmilieu tätigen Gewerbe
Der ORH stellte in sieben Finanzämtern fest, dass bei 400 Prostitutionsgewerben insgesamt weniger als sieben Prüfungen jährlich erfolgten. Deutlich zu wenig fanden die Abgeordneten und forderten die Staatsregierung auf, das Risiko von Steuerausfällen in diesem Gewerbe einzudämmen.

TNr. 43: Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG
Die 2016 im Einkommensteuerrecht eingeführte Tarifglättung zu Gunsten von Landwirten hat für diese mit einer durchschnittlichen Einkommensminderung von 74 Euro nur geringe steuerliche Auswirkungen. Die Tarifglättung verursacht aber erhebliche Mehrarbeit in den Finanzämtern. Hoher Aufwand und zu wenig Nutzen fanden die Abgeordneten und ersuchten die Staatsregierung ggf. nach einer Entscheidung der EU zur Tarifglättung eine Bundesratsinitiative zu prüfen, mit dem Ziel diese zu überarbeiten oder gar abzuschaffen.

TNr. 55: Landessammelstelle Bayern für radioaktive Abfälle
Der Haushaltsausschuss folgte der Empfehlung des ORH und forderte die Staatsregierung auf, alle Ansprüche, die gegenüber dem Bund im Zusammenhang mit der Landessammelstelle Bayern für radioaktive Abfälle bestehen, endlich durchzusetzen. Allein bis zum Jahr 2014 belaufen sich die Ansprüche Bayerns auf über 3,7 Millionen Euro.


Der vollständige ORH-Bericht 2018 sowie Kurzfassungen zu den einzelnen Fällen sind hier abrufbar.


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Stellvertretende Pressesprecherin