TNr. 06 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen

Beitragsbild TNr. 01-24
© ORH


Die Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen (HGr. 3) gingen 2022 insgesamt um 1.600,1 auf 3.985,8 Mio. € (- 28,6%) zurück.

TNr 06 Tab 15 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen (Mio. €)
© ORH

Die Ausgaben für die Tilgung von Krediten dürfen direkt von den Einnahmen aus der Schuldenaufnahme abgesetzt werden, sodass hier die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt abzüglich der Tilgungen ausgewiesen wird. Wie unter TNr. 1.4 dargestellt, können zudem nicht benötigte Anschlussfinanzierungen in die folgenden Haushaltsjahre aufgeschoben werden. 2022 wurden für den Sonderfonds Corona-Pandemie neue Kredite von 63,5 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mrd. €) aufgenommen. Unter Berücksichtigung der Tilgungen sowie der aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen (Kap. 13 06 und Kap. 13 60) beliefen sich die Einnahmen aus der Schuldenaufnahme am Kreditmarkt auf - 918,5 Mio. €.

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sind 2022 um 636,8 auf 1.941,9 Mio. € angestiegen. Diesen Einnahmen standen größtenteils entsprechende zweckgebundene Ausgaben (HGr. 7 und 8)[1] gegenüber, die oft an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung (z.B. Kommunen) weitergeleitet wurden.

Zu den besonderen Finanzierungseinnahmen zählen die Entnahmen aus Rücklagen und die haushaltstechnischen Verrechnungen. Der größte Posten entfiel mit 2.864,4 Mio. € (+ 711,5 Mio. €) auf planmäßige Entnahmen aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage (vgl. TNr. 12.1 und Tabelle 28).



[1]     Vgl. TNr. 10.