Auszug aus dem Ausstellungsplakat
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Ausstellung 200 Jahre ORH

Am 20.10.2012 feierte der Bayerische Oberste Rechnungshof seinen 200. Geburtstag. Zu diesem Ereignis hat das Bayerische Hauptstaatsarchiv eine Ausstellung über die Geschichte der staatlichen Rechnungsprüfung konzipiert. Unter dem Titel „Mit uns muss man rechnen! 200 Jahre Bayerischer Oberster Rechnungshof“ zeichnet die Ausstellung anhand zahlreicher Exponate den Weg eines junggebliebenen Zweihundertjährigen nach, der sich zum „Gewissen der Staatsverwaltung und Treuhänder des steuerzahlenden Bürgers“ (Ministerpräsident Hans Ehard) entwickelt hat. Auch die Vorgeschichte wird beleuchtet: Dazu gehört z.B. der „Falkensteiner Kodex“ von 1166, der älteste Beleg für Rechnungen in Bayern, die detaillierte Instruktion des Kurfürsten Maximilian I. zur Rechnungslegung von 1646 und die Einrichtung der Staatschuldentilgungskommission 1811.

Das 1806 entstandene Königreich Bayern sah sich von Anfang an vor große Herausforderungen gestellt. Die Verwaltung war zersplittert und ineffizient, das Land von den Jahren der Napoleonischen Kriege ausgezehrt und der Staat nahezu bankrott. Grundlegende Reformen zur Neuorganisation des Staates waren notwendig – und König Max I. Joseph und sein Minister Maximilian Graf Montgelas erkannten das. Der ORH ist eine der Einrichtungen, die damals ins Leben gerufen wurden.

Die Aufgabe des ORH bestand zu Beginn vor allem darin, einen Überblick über die Haushaltslage zu gewinnen und die ordnungsgemäße Kassen- und Rechnungsführung zu kontrollieren. In den vergangenen zweihundert Jahren haben sich seine Aufgaben aber beträchtlich erweitert. Auch seine Stellung wurde mehrfach gestärkt; seit 1910 legt er seinen Bericht dem Bayerischen Landtag vor. Der ORH des Jahres 2012 ist eine in der Verfassung verankerte Institution der externen Finanzkontrolle, ausgestattet mit richterlicher Unabhängigkeit. Er prüft nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, sondern vor allem die Wirtschaftlichkeit des staatlichen Handelns. Mit seiner Arbeit steigert er die Effizienz der Verwaltung, schafft Transparenz und stärkt damit das Vertrauen der Bürger in ihren Staat.