TNr. 17 Entwicklung der Ausgabereste

Beitragsbild TNr. 01-24
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Die Ausgabereste haben sich in den letzten zehn Jahren verdreifacht und belaufen sich zum 31.12.2022 auf 14,1 Mrd. €, davon entfallen 3,6 Mrd. € auf den Sonderfonds Corona-Pandemie und das Corona-Investitionsprogramm. Nach Auffassung des ORH ist diese Entwicklung auch darauf zurückzuführen, dass seit Jahren dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht ausreichend entsprochen wird.

Der ORH empfiehlt, Ausgabereste abzubauen und künftig verstärkt Verpflichtungsermächtigungen zu nutzen. Daneben empfiehlt der ORH, für den Abschluss des Haushaltsjahres 2023 das Erfordernis des sachlichen Veranlassungszusammenhangs und die Grundsätze der Jährlichkeit und Jährigkeit bei der Übertragung der coronabedingten Ausgabereste verstärkt im Blick zu behalten.

Ausgabereste können gebildet werden, wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind als die im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Die Übertragung und Inanspruchnahme der übertragbaren Ausgabemittel bedürfen allein der Einwilligung des Finanzministeriums.[1]

Die Ressorts beantragen die Übertragung der Ausgabereste beim Finanzministerium mittels Resteplan. Dieser ist über die IHV-Verfahrenskomponente Restebearbeitung/Jahresabschluss zu erstellen. Hierbei können die Ressorts zunächst selbstständig nicht mehr benötigte übertragbare Ausgabemittel in Abgang stellen. Im Einwilligungsverfahren können vom Finanzministerium zusätzliche Ausgabereste eingezogen werden. Für 2022 ergibt sich folgendes Bild:

TNr 17 Tab 41 Ausgabereste je Ressort (Mio. €)
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Für die in den Vorjahren begonnenen und in 2023 fortzusetzenden Maßnahmen zur Bekämpfung und Bewältigung der Corona-Pandemie wurden im Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) Ausgabereste von 3,2 Mrd. € (Vorjahr: 5,2 Mrd. €) und für das Corona-Investitionsprogramm (Kap. 13 18) erstmals 0,4 Mrd. € übertragen:

TNr 17 Tab 42 Ausgabereste Corona-Investitionsprogramm (Kap. 13 18) und Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) (Mio. €)
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Durch die Übertragung der Ausgabereste fallen die Kreditaufnahme und die Mittelverausgabung zeitlich auseinander. Für den Abschluss des Haushaltsjahres 2023 empfiehlt der ORH diesbezüglich, das Erfordernis des sachlichen Veranlassungszusammenhangs und die Grundsätze der Jährlichkeit und Jährigkeit verstärkt im Blick zu behalten.

Ende 2022 betrugen die verbliebenen Ausgabereste außerhalb des Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) in folgenden Fällen mehr als 100 Mio. €:

  • „Große Baumaßnahmen“ der Anlage S     
993,4 Mio. €
  • Schienenpersonennahverkehr (Kap. 09 07)
885,0 Mio. €
  • Hightech Agenda Bayern (Plus) - ohne Anlage S
    (Kap. 03 20, 05 02, 06 02, 07 02, 15 02, 15 47 und 16 02)

731,5 Mio. €
  • Leistungen nach dem BayÖPNVG (Kap. 13 10 TG 81)
575,0 Mio. €
  • Allgemeine Wirtschaftsförderung (Kap. 07 03)
406,6 Mio. €
  • Technische Universität München - Sonstige Ausgaben zulasten
    Mittel Dritter (Kap. 15 12 Tit. 547 41)

292,0 Mio. €
  • Förderung von Plankrankenhäusern nach dem KHG
    i. V. m. dem BayKrG (Kap. 13 10 TG 71, 72 und 74 - 75)

231,3 Mio. €
  • Leistungen für den öffentlichen Personennahverkehr für den
    Ausgleich des 9 für 90-Tickets (Kap. 09 03 TG 98)

205,6 Mio. €
  • Städtebauförderung (Kap. 09 05)
203,7 Mio. €
  • Wohnraumförderung (Kap. 09 04)
167,9 Mio. €
  • Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr nach
    dem BayGVFG (Kap. 13 10 Tit. 883 09)

127,9 Mio. €
  • Zuweisungen an Landkreise und Gemeinden für den kommunalen Straßenbau (Kap. 13 10 Tit. 883 08)

123,5 Mio. €
  • Förderung von Maßnahmen im Energiebereich (Kap. 07 05 TG 75 - 78)

123,3 Mio. €
  • Ausgaben für Aufgaben im Bereich der Bildungsplanung und für BayernCloud Schule inkl. mebis - Landesmedienzentrum Bayern (Kap. 05 04 TG 76)


117,5 Mio. €
  • Leistungen nach dem SGB IX aus der Ausgleichsabgabe
    (Kap. 10 03 TG 86-87)

116,2 Mio. €
  • Förderung der Breitbanderschließung (Kap. 06 03 TG 72)         
115,0 Mio. €

Wesentlich erhöhten sich die Ausgabereste außerhalb des Sonderfonds Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2022 in folgenden Fällen:

  • Für die Technologieoffensive Hightech Agenda Bayern (Plus) standen 2022 neben den neu veranschlagten Ausgaben von 965,6 Mio. €, davon 100,0 Mio. € für „Große Baumaßnahmen“ in der Anlage S, noch Vorjahresreste von 764,6 Mio. € (davon 197,4 Mio. € in der Anlage S) zur Verfügung. Von den insgesamt 1,7 Mrd. € wurden tatsächlich 508,1 Mio. € verausgabt. Als Ausgabereste wurden 997,6 Mio. € (+ 233,0 Mio. €) nach 2023 übertragen, wovon 266,1 Mio. € auf „Große Baumaßnahmen“ in der Anlage S entfielen. Die Ausgabereste werden lt. Verwaltung zur Abwicklung der Hightech Agenda Bayern (Plus) benötigt.
  • Bei den „Großen Baumaßnahmen“ des Freistaates mit Gesamtkosten von jeweils über 3,0 Mio. €, die in der Anlage S enthalten sind, sind 2022 die Ausgabereste um 187,4 auf 993,4 Mio. € gestiegen. Diese werden lt. Verwaltung benötigt, um die einzelnen Bauvorhaben im Rahmen der festgesetzten und genehmigten Baukosten weiterführen zu
    können.

Die gesamten Ausgabereste machten 2022 einen Anteil von 19,8% (Vorjahr: 20,3%) am Gesamthaushalt bzw. von 16,4% (Vorjahr: 17,5%) am Gesamtsoll (vgl. TNr. 18) aus:

TNr 17 Abb 11 Entwicklung der Ausgabereste - Gesamthaushalt (Mrd. €)
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Die Ausgabereste sind in den letzten zehn Jahren um 191,2% angestiegen; ohne das Corona-Investitionsprogramm (Kap. 13 18) und den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) beträgt der Anstieg 117,2%. Nach Auffassung des ORH ist diese Entwicklung auch darauf zurückzuführen, dass dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung seit Jahren nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Der ORH empfiehlt, Ausgabereste abzubauen und künftig verstärkt Verpflichtungsermächtigungen zu nutzen.



[1]     Vgl. TNr. 1.3.1.