TNr. 19 Entwicklung des Finanzierungssaldos und Steuerschätzung

Beitragsbild TNr. 01-24
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Der Finanzierungssaldo (Ist) war in den Jahren 2013 bis 2022 mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 stets positiv. 2023 wird er voraussichtlich wieder negativ sein. Geplant wurden die Haushalte 2013 bis 2023, außer 2015, stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll).

Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen.

TNr 19 Abb 14 Gegenüberstellung der bereinigten Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben (Mrd. €)
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Diese Gegenüberstellung macht deutlich, dass sowohl die bereinigten Ist-Einnahmen als auch die bereinigten Ist-Ausgaben bis einschließlich 2019 erheblich gestiegen sind. Nachdem 2020 die bereinigten Ist-Einnahmen insbesondere aufgrund niedrigerer Steuereinnahmen infolge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und der Corona-Pandemie seit 2009 erstmals gesunken sind, stiegen diese 2021 wieder um 8,6 Mrd. € und 2022 um weitere 3,6 auf 74,3 Mrd. € an. Grund hierfür waren insbesondere die deutlich höheren Steuereinnahmen.

TNr 19 Abb 15 Finanzierungssaldo langfristig (Mrd. €)
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Die Entwicklung des Finanzierungssaldos zeigt, dass - bis auf 2015 - die Haushalte stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant wurden. Deshalb waren in den Haushaltsplänen zum Ausgleich des Haushalts u.a. Entnahmen aus Rücklagen und dem Grundstock vorgesehen.

Mit dem Haushalt 2022 wurde ebenfalls wieder mit einem negativen Finanzierungssaldo geplant (- 8.557,5 Mio. €). Nur durch die geplante Kreditfinanzierung der Corona-Maßnahmen einschließlich der Hightech Agenda Plus sowie die geplante Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage (vgl. TNr. 22) wurde der Haushalt 2022 im Soll ausgeglichen.

Auch das HG 2023 plante wieder mit einem negativen Finanzierungssaldo von 2.902,7 Mio. €. Zum Haushaltsausgleich war - wie in den Vorjahren - eine erhebliche Entnahme aus der Rücklage von 3,1 Mrd. € eingeplant (vgl. TNr. 22), davon allein 1,0 Mrd. € zur Finanzierung der Ausgaben des neuen Härtefallfonds Bayern (Kap. 13 23).

Im Haushaltsvollzug ist in den Jahren 2011 bis 2019 in jedem Jahr ein positiver Finanzierungssaldo (Ist) entstanden (vgl. Abbildung 15). Gründe für diese Überschüsse waren im Wesentlichen, dass die tatsächlichen Steuereinnahmen höher ausfielen, als noch bei der Haushaltsaufstellung prognostiziert wurde, sowie die Zahlungen der BayernLB an den Freistaat im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens. Die Jahresüberschüsse im Zeitraum 2011 bis 2019 wurden der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt und teilweise zur Schuldentilgung verwendet.

Nachdem die Finanzierungssalden 2020 (- 6.432,01 Mio. €) und 2021 (- 1.228,1 Mio. €) wegen der zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie im Ist negativ waren, schloss das Jahr 2022 wieder mit einem positiven Finanzierungssaldo (+ 2.775,5 Mio. €) im Ist ab. Beim Jahresabschluss 2022 wurden die Vollzugsverbesserungen 2022 zur Minderung des Kreditbedarfs im Kap. 13 19 sowie zu einer außerplanmäßigen Schuldentilgung in Höhe von 100,0 Mio. € beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 13 60) verwendet und der verbliebene Haushaltsüberschuss der Haushaltsicherungsrücklage zugeführt (vgl. Tabelle 28). Der Finanzierungssaldo 2023 (Ist) ist voraussichtlich wieder negativ.

Bei der Haushaltsaufstellung werden u.a. die Ergebnisse des bundesweiten Arbeitskreises „Steuerschätzung“ berücksichtigt. Bei sinkenden Steuereinnahmen sind zur Einhaltung der Schuldenbremse grundsätzlich entweder die Ausgaben anzupassen oder Mittel aus den Rücklagen zu entnehmen, um den Haushalt ausgleichen zu können.

Die nachfolgende Abbildung vergleicht die geschätzten Steuereinnahmen des Freistaates auf Basis der Steuerschätzungen vom November 2021 sowie vom Oktober 2022 und 2023.

TNr 19 Abb 16 Geschätzte Steuereinnahmen für Bayern - Vergleich: November 2021 - Oktober 2022 - Oktober 2023 (Mrd. €)
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Basis für das HG 2023 war das Ergebnis der Oktober-Steuerschätzung 2022 sowie die Anpassungen aufgrund des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefs vom 02.11.2022 und der Änderungen im Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes. Hiernach verbesserte sich die Prognose für 2023 gegenüber der November-Steuerschätzung 2021 deutlich. Für 2023 wurde mit Steuereinnahmen von 53,8 Mrd. € geplant und damit erneut deutlich über dem Niveau vor der Corona-Pandemie (Oktober-Steuerschätzung 2019: 52,2 Mrd. €). Nach der Oktober-Steuerschätzung 2023 wurde für 2023 erneut ein leichter Anstieg der Steuereinnahmen um 0,2 auf 54,0 Mrd. € erwartet. Tatsächlich beliefen sich die Steuereinnahmen 2023 auf 54,2 Mrd. €.