TNr. 22 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage

Beitragsbild TNr. 01-24
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Aufgrund jahrelanger positiver Einnahmenentwicklung stieg die Rücklage entgegen den Haushaltsplanungen bis 2019 auf 10,3 Mrd. €. 2020 reduzierte sie sich um 1,7 Mrd. € und 2021 erneut um 0,7 auf 7,9 Mrd. €. 2022 stieg die Rücklage wieder um 1,1 auf 9,0 Mrd. €. Ende 2023 soll sie aufgrund geplanter Entnahmen voraussichtlich noch 6,0 Mrd. € betragen.[1]

Der ORH sieht eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftsrücklage zur dauerhaften Finanzierung laufender Verpflichtungen kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an geplanten Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.

Die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage soll Risiken künftiger Haushalte und Bürgschaften (vgl. TNr. 14) absichern.

Sie besteht aus Überschüssen vergangener Haushalte und hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

TNr 22 Abb 17 Entwicklung der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage (Mrd. €)
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Im Verlauf des Haushaltsvollzugs 2022 wurden der Rücklage einerseits planmäßig 2,9 Mrd. € entnommen. Insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen konnten ihr andererseits 4,0 Mrd. € zugeführt werden. Die Rücklage stieg somit per Saldo um 1,1 auf 9,0 Mrd. € (vgl. Tabelle 28). Darin enthalten waren Ende 2022 noch 200,0 Mio. € aus Kapitalrückzahlungen der BayernLB, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind.

TNr 22 Tab 46 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschafts- sicherungsrücklage: geplante Entnahmen und Zuführungen (Mio. €)
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Laut dem HG 2023 sind bis Ende 2023 Entnahmen von 3,1 Mrd. € geplant. Hiervon sind u.a. 1.313,6 Mio. € für den Haushaltsabgleich, 1.020,8 Mio. € für die Finanzierung des Härtefallfonds Bayern, 561,6 Mio. € für die teilweise Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds sowie 50,0 Mio. € zur Schuldentilgung beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB vorgesehen. Den Entnahmen stehen Zuführungen von 57,6 Mio. € gegenüber, wovon 50,1 Mio. € auf Zins- und Dividendeneinnahmen aus der Beteiligung an der BayernLB entfallen. Der Bestand der Rücklage soll somit Ende 2023 voraussichtlich 6,0 Mrd. € betragen, davon stammen 150,0 Mio. € aus den Kapitalrückzahlungen der BayernLB, die zur Schuldentilgung zu verwenden sind (vgl. TNr. 23).

Obwohl mit der Oktober-Steuerschätzung 2022 für das Jahr 2023 sogar Steuereinnahmen über dem Vor-Pandemie-Niveau prognostiziert wurden, konnte der Haushalt 2023 im Soll nur ausgeglichen werden, indem (per Saldo) erhebliche Entnahmen aus der Rücklage erfolgen. Auch 2023 wurde - wie durchgängig in den Vorjahren seit 2016 - eine Entnahme zur teilweisen Finanzierung des Zuwanderungs- und Integrationsfonds (561,6 Mio. €) eingeplant.

Der ORH sieht eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage zur dauerhaften Finanzierung laufender Verpflichtungen ‑ hierunter insbesondere die Ausgaben für den Asyl- und Integrationsfonds ‑ kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an geplanten Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.



[1]     Bestand der Rücklage zum 31.12.2022 (vgl. Tabelle 28) abzüglich der für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Entnahmen und Zuführungen, HG 2023, Epl. 13, Anlage B, Erläuterung zu Kap. 80 01. Die Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2023 - und damit der Ist-Bestand Ende 2023 - standen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht endgültig fest.