TNr. 43 Steuerung des Deutschen Herzzentrums München

Arzt mit Tablet und Krankenhaushintergrund
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Trotz wirtschaftlich schwieriger Lage des Deutschen Herzzentrums München fand weder ein effektives Controlling noch eine wirtschaftliche Steuerung statt. In der Folge benötigte das Deutsche Herzzentrum München Liquiditätshilfen des Wissenschaftsministeriums in Millionenhöhe. Bewirtschaftung, Bestand und Verbrauch der Fördermittel für den akutstationären Bereich waren intransparent.

Das DHM sollte Controllinginstrumente und -prozesse einrichten, um notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation ergreifen zu können. Dabei sollte der geplante Zusammenschluss zum TUM Klinikum im Blick behalten werden.

Der ORH hat 2022/2023 die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Deutschen Herzzentrums München (DHM) sowie zusammen mit den Rechnungsprüfungsämtern Würzburg und Bayreuth die Verwendung der pauschalen Fördermittel nach Art. 12 BayKrG geprüft. Schwerpunkte der Prüfungen waren die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung und das Controlling des DHM, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der Fördermittelverwendung.

43.1 Ausgangslage

Das DHM ist deutschlandweit eines der modernsten Spezialzentren zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen. Es wurde 1974 als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in der Organisationsform eines Betriebs gewerblicher Art des Freistaates gegründet und umfasst u.a. vier Kliniken. Krankenhausträger ist das Wissenschaftsministerium. Die Wirtschaftsführung erfolgt nach den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften und der Verordnung über die Rechnungslegungs- und Buchführungsvorschriften von Krankenhäusern (Krankenhausbuch-führungsverordnung).[1] Das DHM nimmt unter den Krankenhäusern in Bayern hinsichtlich der Aufgaben und deren Finanzierung eine Sonderstellung ein:

  • Das DHM ist als Fachkrankenhaus für Herz- und Kreislauferkrankungen in den Krankenhausplan des Freistaates aufgenommen (Plankrankenhaus) und erhält nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Bayerischen Krankenhausgesetz vom Finanzministerium Fördermittel für Investitionen zur akutstationären Versorgung von Patienten wie jährlich die Mittel der pauschalen Förderung.[2] Über die Verwendung dieser pauschalen Fördermittel ist der Regierung von Oberbayern alle drei Jahre ein vereinfachter Verwendungsnachweis (VN) vorzulegen.[3]
     
  • Daneben erhält das DHM vom Wissenschaftsministerium jährlich Trägerzuschüsse[4]: Diese Zuschüsse gewährt das Wissenschaftsministerium u.a. für laufende Zwecke in Forschung und Lehre sowie Geräteinvestitionen hierfür. Das DHM führt eigene Forschung durch und ist im Rahmen einer Kooperation mit der Technischen Universität München (TUM) in Forschung und Lehre eingebunden. Die Chefärzte des DHM sind i.d.R. zugleich Lehrstuhlinhaber an der Medizinischen Fakultät der TUM.

Im November 2022 unterzeichneten das DHM, das Universitätsklinikum rechts der Isar (MRI) und die TUM eine Absichtserklärung zur Bildung des TUM Klinikums durch Zusammenschluss von MRI und DHM. Ende Februar 2023 hat sich der Ministerrat grundsätzlich dafür ausgesprochen, das DHM in ein TUM Klinikum zu integrieren. Dem DHM soll als Teil des TUM Klinikums der Status eines Universitätsklinikums mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten verliehen werden.

43.2 Feststellungen

Im Jahresbericht 2015[5] hatte der ORH über die schlechte wirtschaftliche Lage des DHM berichtet und angeregt, die Struktur des DHM weiterzuentwickeln. Nachdem sich das Jahresergebnis des DHM kurzzeitig verbesserte, erachtete das Wissenschaftsministerium eine Strukturveränderung nicht für notwendig. Seit 2017 verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage des DHM tendenziell.

2020 und 2021 musste das Wissenschaftsministerium zusätzlich zu den Trägerzuschüssen außerplanmäßige Mittel zur Sicherstellung der Liquidität bzw. zur Deckung des Betriebsverlusts (Liquiditätshilfen) von insgesamt 8,6 Mio. € leisten. Für den Doppelhaushalt 2024/2025 wurden lt. Wissenschaftsministerium Liquiditätshilfen von 12,0 Mio. € angemeldet.

TNr 43 Tab 68 Jahresergebnisse und Liquiditätshilfen (Mio. €)
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43.2.1 Controlling: Datenerfassung und -qualität

Nach den Feststellungen des ORH erfasste das DHM nicht alle für eine Steuerung notwendigen Daten vollständig bzw. korrekt.

Bei der Prüfung des Sachkosten-Controllings stellte der ORH fest, dass bei der Erfassung überwiegend keine Zuordnung von Implantaten und Sachkosten zum Fall bzw. Patienten erfolgte. Zwar wurden hierfür handschriftliche Aufzeichnungen geführt, jedoch nur für Zwecke des Wareneinkaufs. Außerdem war nach Angaben des DHM ein Personalkosten-Controlling mit der bestehenden Software nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Für das Erlös-Controlling wurden nicht alle notwendigen Leistungen des DHM erfasst. So wurden die Leistungen des Psychosozialen Teams und der kinderkardiologischen Funktionsdiagnostik nicht aufgezeichnet.

Zudem war die Aufzeichnung von Leistungs- und Patientendaten fehleranfällig: Die Stationen erfassten diese Daten handschriftlich. Die Patientenverwaltung übertrug diese manuell in Excel-Listen und erstellte daraus Leistungsstatistiken. Diese sind Teil der Leistungsberichte des Controllings. Ob alle Leistungs- und Patientendaten korrekt erfasst wurden, konnte nicht nachvollzogen werden.

43.2.2 Controlling: Berichtswesen

Im Prüfungszeitraum erstellte das DHM auf Basis der vorhandenen Daten monatlich verschiedene Berichte wie Liquiditätsberichte und betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Erlöse-Kosten-Berichte für jede der vier Kliniken und für das Gesamtklinikum.

Monatliche Sachkostenberichte oder Kostenstellenberichte erstellte das DHM seit Juli 2019 dagegen aufgrund eines Softwarewechsels nicht mehr. Des Weiteren waren die Daten, so wie sie in der neuen Software angelegt, erfasst und dargestellt wurden, für einen transparenten Kostenausweis unzureichend. Dies zeigte sich z.B. in den Erlöse-Kosten-Berichten. Dort waren in den Infrastrukturkosten 2019 und 2021 mindestens 5 Mio. € Erlöse kostenmindernd enthalten. Zudem wurden 2020 und 2021 (die verbleibenden) Infrastrukturkosten von 63,3 Mio. € ausschließlich auf die bettenführenden Kliniken umgelegt; alle weiteren Bereiche wie z.B. Labor und Radiologie, die die Infrastruktur ebenfalls in Anspruch nehmen, blieben außen vor.

Keiner der im DHM erstellten Berichte enthielt neben dem Zahlenwerk eine Ergebnisauswertung (Erfolgskontrolle) oder Handlungsempfehlung. Eine Bewertung der Ergebnisse oblag dem Kaufmännischen Direktor bzw. den Chefärzten als Empfänger. Für den Fall von Planabweichungen (Soll-Ist-Vergleich) gab es keinen festgeschriebenen Prozess. Regelmäßige Sachkostengespräche fanden im Prüfungszeitraum nicht statt. Anlassbezogen erfolgten Gespräche des Kaufmännischen Direktors mit den Chefärzten. Ob und inwieweit aufgrund der Gespräche bzw. Berichte Maßnahmen festgelegt, durchgeführt und deren Erfolg kontrolliert wurden, war nicht festgehalten.

43.2.3 Controlling der pauschalen Fördermittel

Finanzmittel dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie gewährt wurden. Daher sind erhaltene Fördermittel und deren sachgemäße Verwendung korrekt zu erfassen und zu belegen,[6] um einen ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz sicherzustellen. Das Controlling stellt den Führungskräften auch die notwendigen Informationen bereit, um verfügbare Fördermittel, Fördermittelverbrauch sowie -bestand und deren zweckentsprechenden Einsatz beurteilen zu können.

Für Investitionen standen dem DHM unterschiedliche Finanzmittel zur Verfügung: pauschale Fördermittel des Finanzministeriums nach BayKrG für akutstationäre Zwecke sowie zweckgebundene Trägerzuschüsse des Wissenschaftsministeriums für forschungsbezogene Geräteinvestitionen[7]. Der jährliche Fördermittelverbrauch pauschaler Fördermittel gibt die Finanzierung von Investitionen für akutstationäre Zwecke wieder. Der Fördermittelbestand errechnet sich aus den tatsächlichen Beständen der Vorjahre und des aktuellen Jahres abzüglich des Fördermittelverbrauchs.

Das DHM wies die jährlich verfügbaren pauschalen Fördermittel, den jährlichen Fördermittelverbrauch sowie den Fördermittelbestand der pauschalen Fördermittel zum 31.12. in den einschlägigen Konten der testierten Jahresabschlüsse bzw. dem VN wie folgt aus:

TNr 43 Abb 19 Entwicklung der pauschalen Fördermittel (T€)
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TNr 43 Abb 20 Entwicklung des Fördermittelbestands (T€)
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Bei der Prüfung der VN 2018 bis 2020 stellte der ORH einen Fehlbestand an pauschalen Fördermitteln fest, der sich von 40,3 auf 43,8 Mio. €. kontinuierlich erhöhte. In den Jahresabschlüssen des DHM 2018 bis 2020 war der Fördermittelbestand durchgehend positiv. Die jährlichen Fördermittelverbräuche in den VN und den Abschlüssen wichen um bis zu 2,5 Mio. € voneinander ab. Die im VN erklärten Fördermittelverbräuche waren dabei immer höher.

Das DHM begründete den Fehlbestand und die Abweichungen in der Position Fördermittel damit, dass die Fördermittelverbräuche laut VN zusätzlich mit Trägerzuschüssen vorfinanzierte Beschaffungen enthielten; diese wären grundsätzlich mit pauschalen Fördermitteln zu finanzieren gewesen. Wegen nicht ausreichender pauschaler Fördermittel habe das DHM Trägerzuschüsse des Wissenschaftsministeriums zur Vorfinanzierung verwendet.

Die so vorfinanzierten Investitionen für akutstationäre Zwecke waren nach den Feststellungen des ORH entgegen den Angaben des DHM im VN nicht gekennzeichnet. Die Erläuterungen des Wirtschaftsprüfers in den Testaten zu den Jahresabschlüssen enthielten keine konkreten Angaben zu den im Vorgriff finanzierten Beschaffungen und stimmten nicht mit den Abweichungen bei den Fördermittelverbräuchen überein.

Darüber hinaus bestimmte das DHM bei den Geräteinvestitionen nicht, zu welchem Anteil das Gerät für die akutstationäre Versorgung bzw. für Forschungszwecke genutzt wurde. Eine entsprechende Kostenaufteilung ist bei nicht nur geringfügiger Mitbenutzung erforderlich.[8] Die Finanzierung der Geräte erfolgte mit den Mitteln, die jeweils zur Verfügung standen   entweder mit Trägerzuschüssen des Wissenschaftsministeriums oder mit pauschalen Fördermitteln des Finanzministeriums. Soweit nach Angaben des DHM Mittel des Wissenschaftsministeriums verwendet wurden, war aus den Unterlagen des DHM auch nicht ersichtlich, ob und inwieweit es sich dabei um eine Finanzierung im Vorgriff auf pauschale Fördermittel handelte.

43.3 Würdigung und Empfehlungen

Ein effektives Controlling ist Grundvoraussetzung für eine wirtschaftliche Geschäftsführung. Es ist ein klares Versäumnis, dass trotz wirtschaftlich schwieriger Lage beim DHM im Wesentlichen kein Controlling stattfand.

Das Datenmanagement des DHM zeigte im Prüfungszeitraum deutliche Defizite in der Softwarestruktur, Datenerfassung und -qualität, mit der Folge, dass Leistungen, Erlöse und Kosten nicht vollständig bzw. korrekt abgebildet wurden. Dadurch war es nicht möglich zu beurteilen, ob einzelne Kliniken des DHM defizitär arbeiteten oder nicht.

Die Aussagekraft der vom DHM erstellten Berichte war aufgrund mangelhafter Datenlage und -qualität limitiert. Eine fundierte und systematische Befassung mit dem vorliegenden Zahlenmaterial fand nicht statt. Ohne Bewertungen bzw. Handlungsempfehlungen waren die Berichte nach Auffassung des ORH nicht nutzbar. Aussagekräftige Controlling-Berichte sind jedoch unerlässlich, um der Geschäftsführung Informationen über den Steuerungsbedarf des DHM zur Verfügung zu stellen. Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage waren im Hinblick auf die Liquiditätshilfen in Millionenhöhe dringend angezeigt.

Die Versäumnisse des DHM beim Controlling wirken sich auch auf die Bewirtschaftung der pauschalen Fördermittel aus. Bestand und Verbrauch der pauschalen Fördermittel waren in hohem Maße intransparent. Fördermittel dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie gewährt wurden. Soweit zur kurzfristigen Vorfinanzierung von Investitionen forschungsbezogene Trägerzuschüsse des Wissenschaftsministeriums eingesetzt werden, die anderen Zwecken dienen, müssen sie baldmöglichst wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt werden. Die Ausnahme für nur geringfügige Mitbenutzung greift bei den geprüften Fällen nicht. Anhand der vorgelegten Dokumentation des DHM war weder aus den Jahresabschlüssen noch den VN ersichtlich, in welcher Höhe forschungsbezogene Trägerzuschüsse zur Vorfinanzierung akutstationärer Investitionen verwendet worden waren. Auf dieser Grundlage war eine Rückführung dieser Mittel für ihre originären forschungsbezogenen Zwecke unmöglich; sie waren somit ihrer zweckentsprechenden Verwendung entzogen. Im Übrigen ist die angegebene Vorgrifffinanzierung aus Mitteln des Wissenschaftsministeriums jedenfalls insoweit nicht nachvollziehbar, als der Bestand der pauschalen Fördermittel des Finanzministeriums im Rechnungswesen stets positiv war; somit wären noch pauschale Fördermittel für Investitionen verfügbar gewesen. Die Buchführung des DHM entspricht nicht den Grundsätzen der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit bei der Bewirtschaftung der pauschalen Fördermittel. Sie verhindert im Ergebnis außerdem die korrekte Verwendung der forschungsbezogenen Trägerzuschüsse.

In der wirtschaftlich schwierigen Lage des DHM wäre eine stringente Steuerung unverzichtbar gewesen. Mit einem aussagekräftigen Controlling wäre zu erkennen gewesen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Dies hat das DHM versäumt und in der Folge außerplanmäßige Liquiditätshilfen des Wissenschaftsministeriums erhalten.

43.4 Stellungnahme der Verwaltung und des Deutschen Herzzentrums München

Das Wissenschaftsministerium und das DHM teilen in ihren Stellungnahmen mit, dass sich das DHM einerseits den Herausforderungen gegenüber der Corona-Pandemie zu stellen gehabt habe und andererseits seit 2016 einem Personalmangel in den Sachgebieten Einkauf und Wirtschaft, Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling ausgesetzt gewesen sei. Diese Erschwernisse hätten zur Situation beigetragen, in der sich das DHM bei der Prüfung durch den ORH befunden habe.

Auf Betreiben des Wissenschaftsministeriums habe das DHM ein Konsolidierungskonzept mit konkreten Maßnahmen erarbeitet, um die wirtschaftliche Situation des DHM zu verbessern. Die Maßnahmen des Konsolidierungskonzepts hätten auch die Verbesserung des digitalen Datenmanagements des DHM umfasst. Die bestehende Software zur Personalverwaltung (HR-Programm) solle erweitert bzw. upgedatet werden und noch Ende 2023 zur Verfügung stehen.

Ferner sei eine Konzepterstellung für eine Umstrukturierung der Infrastrukturkosten in Bezug auf eine zielgerichtete Verteilung der Kosten und Erhöhung der Transparenz, eine Analyse der Kostenentwicklungen bei den Infrastrukturkosten und die Einführung eines Data Warehouse und damit verbunden die Etablierung einer Kostenträgerrechnung im Controlling vorgesehen. Deren Einführung sei bis zum Jahresende 2024 geplant. Mit der angestrebten Zusammenführung von DHM und MRI in ein TUM Klinikum sollen nach der Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums auch die wirtschaftliche Gesamtsituation des DHM verbessert und Synergieeffekte genutzt werden.

Das DHM bestätigt, dass Planabweichungen bei den Sachkosten nicht systematisch aufgearbeitet worden seien. Größere Abweichungen seien anlassbezogen mit Chefärzten besprochen worden. Handlungsanweisungen, welche Kostenart z.B. einzusparen wäre, hätten nicht durch die Kaufmännische Direktion ausgesprochen werden können. In einem Gespräch mit den Chefärzten werde das mögliche (Einspar-)Potenzial gemeinsam festgelegt.

Hinsichtlich der pauschalen Fördermittel weisen das Gesundheits- und das Finanzministerium darauf hin, dass bei der Förderung mit pauschalen Fördermitteln auf eine genaue Abgrenzung der unterschiedlichen Fördertatbestände und -zwecke zu achten sei. Sie verweisen auf die Ausnahme für geringfügige Mitbenutzung, ansonsten könnten nur die der akutstationären Krankenversorgung zuordenbaren Kostenanteile im VN als Fördermittelverbrauch geltend gemacht werden.

Wie das Wissenschaftsministerium mitteilt, seien die von ihm bereitgestellten Mittel in Form des Zuschusses für Forschung und Lehre sowie des Zuschusses für forschungsbedingte Geräteinvestitionen grundsätzlich nur für ihren Förderzweck einzusetzen. Dem Wissenschaftsministerium sei die vom DHM praktizierte Vorgrifffinanzierung nicht bekannt gewesen. Aus seiner Sicht sei eine kurzfristige Vorgrifffinanzierung für andere Zwecke mit den Zuschüssen für Forschung und Lehre zulässig, jedoch die spätere Verwendung dieser Mittel für Forschung und Lehre sicherzustellen.

43.5 Schlussbemerkung

Trotz wirtschaftlich schwieriger Lage des DHM fand weder ein effektives Controlling noch eine wirtschaftliche Steuerung statt. In der Folge benötigte das DHM Liquiditätshilfen des Wissenschaftsministeriums in Millionenhöhe. Vor dem Hintergrund der für 2024/2025 vom Wissenschaftsministerium beantragten weiteren Liquiditätshilfen von 12 Mio. € ist eine wirtschaftliche Steuerung erforderlich.

Bewirtschaftung, Bestand und Verbrauch der pauschalen Fördermittel des Finanzministeriums waren intransparent. Forschungsbezogene Trägerzuschüsse des Wissenschaftsministeriums konnten dadurch nicht für ihren eigentlichen Zweck verwendet werden. Die zuständigen Staatsministerien haben übereinstimmend die Notwendigkeit eines effektiven Controllings der pauschalen Fördermittel durch das DHM betont.

Das vom Wissenschaftsministerium angeführte Konsolidierungskonzept für das DHM ist ein erster wichtiger Schritt. Das DHM sollte Controllinginstrumente und -prozesse einrichten, um notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation abzuleiten und zu ergreifen. Dabei sollte der geplante Zusammenschluss zum TUM Klinikum im Blick behalten werden.



[1]     Vorbemerkung zu Kap. 15 30 Nr. 3.
[2]     Förderung nach Art. 12 BayKrG bei Kap. 13 10 Tit. 891 72-7 und 893 72-5.
[3]     Vorliegend für 2018 bis 2020, §§ 11 Abs. 1, 20 Abs. 1 Nr. 11 DVBayKrG.
[4]     Kap. 15 30 Tit. 682 01 und 891 02.
[5]     ORH-Bericht 2015 TNr. 29.
[6]     Für die pauschalen Fördermittel vgl. § 11 DVBayKrG.
[7]     Erläuterung zur Vorbemerkung 2023 Kap. 15 30 TNr. 4.
[8]     § 17 Abs. 1 DVBayKrG.