Prüfungsgebiet I

Zusammen mit den Rechnungsprüfungsämtern Ansbach, Augsburg und Regensburg prüft das Prüfungsgebiet I die Themenbereiche Personal und Versorgung

Aufgaben

  • Der Freistaat Bayern ist mit rund 230.000 Beamten und rund 155.000 Arbeitnehmern der größte bayerische Arbeitgeber. Das Prüfungsgebiet I prüft und berät die staatlichen Behörden unabhängig mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit des Personaleinsatzes zu verbessern.
  • Die Personalausgaben sind mit einem Anteil von rund 35% der größte Ausgabenblock des Freistaates Bayern. Globale Feststellungen zur Personalausgabenentwicklung gehen in den Jahresbericht ein bei den „Allgemeinen Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug“, Teil „Personal“.
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© ORH
  • Einzelprüfungen umfassen sämtliche Angelegenheiten des Beamten‑, Besoldungs-, Versorgungs-, Arbeits- und Tarifrechts sowie des Reisekosten-, Umzugskosten-, Trennungsgeld- und Beihilferechts sowie die Personalausgaben anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über die Bezügestellen des Landesamts für Finanzen ab­rechnen.
  • Ressortübergreifende Prüfung von Personaleinsatz und Personalbemessung in der Staatsverwaltung.
  • Prüfung der Stellenplanvorgaben bei allen Ressorts und Teilnahme an den Haushaltsverhandlungen im Finanzministerium.

23-08-05 PG 01 Grafik 3 Planstellenentwicklung

  • Fachliche und konzeptionelle Beratung und Unterstützung der anderen Prüfungsgebiete bei Prüfungen, die die vorge­nannten Bereiche betreffen.

Ziele

Durch die Prüfung soll die Ordnungsmäßigkeit der Personalverwaltung und der Bezügezahlungen sichergestellt, Verbesserungspotenzial aufgezeigt und die Auswirkungen neuer Entwicklungen z.B. in der Digitalisierung der Personalverwaltung oder der demographischen Entwicklung bewertet werden.

Wesentliche Prüfungsaspekte sind daher

  • der korrekte Vollzug insbesondere des finanziellen Dienstrechts bei Beamten und Versorgungsempfängern,
  • die Anwendung tarif- und arbeitsrechtlicher Vorschriften bei Arbeitnehmern,
  • die Personalausstattung und Personalentwicklung sowie
  • Verfahrenssicherheit der eingesetzten Personalverwaltungs- und Bezügeabrechnungsverfahren und die dazugehörige Aufbau- und Ablauforganisation.

Wo wird geprüft?

Geprüft wird vorwiegend bei folgenden Stellen:

  • personalverwaltenden Stellen in allen Ressorts
  • Bezügeabrechnungsstellen
  • Abrechnungsstellen für Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld

Die Prüfungen erfolgen sowohl in Form örtlicher Erhebungen bei den geprüften Stellen als auch im Rahmen statistischer Auswertungen.

Berichte

Beispiele für allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug und für aktuelle Entwicklungen im Bereich Personal/Stellen:

Beispiele für Beratende Äußerungen und Jahresberichtsbeiträge sind:

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