Prüfungsgebiet IV

Polizeimotorrad; Rettungswagen Digitalfunkgeräte, Paragraphenlawine
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Das Prüfungsgebiet IV des Bayerischen Obersten Rechnungshofs prüft insbesondere die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie des Staatsministeriums der Justiz. Geprüft werden auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, die von den genannten Staatsministerien beaufsichtigt werden, wie zum Beispiel das Bayerische Rote Kreuz.

Polizei

Geprüft werden hier das Staatsministerium des Innern, die Landespolizei, die Bereitschaftspolizei, das Landeskriminalamt (LKA) und das Polizeiverwaltungsamt (PVA) mit den jeweils nachgeordneten Dienststellen. Zum Bereich der Landespolizei gehört die Schutz-, Verkehrs-, Kriminal- und Grenzpolizei einschließlich der Dienststellen mit ihren speziellen Aufgaben.

Prüfungen aus diesem Bereich:

Allgemeine innere Verwaltung

Geprüft werden hier das Staatsministerium des Innern, die Regierungen, die Landratsämter und teilweise auch Kommunen. Dabei stehen neben den hauptsächlichen Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung insbesondere die Aufgaben des staatlichen Feuerwehrwesens, des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes sowie des Ausländerwesens auf dem Prüfstand. Nicht zuletzt wird auch die staatliche Sportförderung hier einbezogen.

Prüfungen aus diesem Bereich:

Justiz und die Fachgerichte

Im Bereich Justiz und Fachgerichte werden insbesondere das Staatsministerium der Justiz, die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Justizvollzugsanstalten geprüft. Darüber hinaus gehören auch die Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichte zum Aufgabenbereich.

Prüfungen aus diesem Bereich:

teilweise auch die der Aufsicht der genannten Staatsministerien unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Prüfungen aus diesem Bereich:

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