Finanzierung überprüfen und Einsparmöglichkeiten nutzen

ORH legt Beratende Äußerung zur Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vor

Mit einem Anteil von 26 Mio. € jährlich aus dem Rundfunkbeitrag ist die BLM die finanzstärkste Landesmedienanstalt Deutschlands. Sie ist nach Ansicht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) seit vielen Jahren strukturell überfinanziert. In seiner Beratenden Äußerung empfiehlt der ORH daher, das bestehende Finanzierungssystem zu überdenken und die Aufgaben der BLM zu überprüfen. Bei der Höhe der Gehälter sollte sich die BLM generell am öffentlichen Dienst orientieren.

Die Hauptertragsquelle der BLM ist der gesetzlich festgeschriebene Anteil von 1,89% des Rundfunkbeitrags. Sie ist die einzige Landesmedienanstalt in Deutschland, die diesen Anteil vollständig erhält. Die Eigenkapitalquote von knapp 70% und die hohe Liquidität zeigen, dass die BLM strukturell überfinanziert ist. Regelungen anderer Länder sehen vor, dass ihren Landesmedienanstalten entweder nur ein Prozentsatz des Anteils zugewiesen wird (Vorwegabzug) oder dass überschüssige Mittel an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zurückfließen. Die Staatskanzlei sollte sich für vergleichbare Regelungen zum Vorwegabzug oder zu Rückflüssen einsetzen.

Die Gehälter bei der BLM liegen sowohl im tariflichen wie im außertariflichen (AT) Bereich deutlich über denen des öffentlichen Dienstes in Bayern. Im AT-Bereich sind sieben Stellen (inkl. Präsident und Geschäftsführer) mit vergleichbar B 6 und höher dotiert - und dies bei einem Personalkörper von weniger als 100 Stellen. Beispielsweise lag das Gehalt eines früheren Präsidenten im Jahr 2020 bei 320.000 €, mit einer Steigerung von 36,8% von 2015 bis 2020. Der ORH empfiehlt eine Orientierung der AT-Vergütung am öffentlichen Sektor, wie dies bei allen anderen Landesmedienanstalten im Prüfungszeitraum der Fall war und auch bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig vorgesehen ist. Hier sieht der ORH den Verwaltungsrat der BLM in der Pflicht, die angesichts des sehr hohen Gehaltsniveaus vorhandenen Einsparmöglichkeiten zu nutzen.

Gerade angesichts der derzeitigen Diskussion zur Stärkung der Gremien bei den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sollten Verwaltungsrat und Medienrat der BLM die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei ihren Entscheidungen stärker in den Mittelpunkt stellen. Hierzu zählt insbesondere, die Aufgaben der BLM zu überprüfen. Forschungs- und Projektförderungen sowie Eventveranstaltungen sollten auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß reduziert werden. Eine bundesweite Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten nach dem Federführungsprinzip wäre zeitgemäß und würde Kosten sparen.

Die BLM ist eine durch Gesetz errichtete rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Laut Art. 111a Abs. 2 Satz 1 BV darf Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden. Die BLM ist daher neben dem Bayerischen Rundfunk der einzige Rundfunkveranstalter Bayerns. Sie ist gem. Art. 2 Abs. 1 BayMG öffentlich-rechtlicher Träger der privaten Rundfunkangebote in Bayern und organisiert die Beiträge der privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter in Bayern.

Die Beratende Äußerung können Sie hier abrufen.