Beratende Äußerungen
Nach Art. 88 Abs. 2 BayHO kann der Oberste Rechnungshof den Landtag oder die Staatsregierung aufgrund seiner Prüfungserkenntnisse beraten. Auf Ersuchen des Landtags oder auf Ansuchen der Staatsregierung erstattet der Oberste Rechnungshof auch Gutachten über Fragen, deren Beantwortung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung ist (Art. 88 Abs. 3 BayHO).
Aktuelle Beratende Äußerungen
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BÄ Schienen- und Bahnhofsinfrastruktur
© ORH Nach dem Grundgesetz ist der Bund verantwortlich für Bau, Ausbau und Erhalt seiner Eisenbahninfrastruktur (Schienenwege und Bahnhöfe). Aufgabe der Länder ist es, ein ausreichendes Verkehrsangebot sicherzustellen. Größter Eigentümer und Betreiber der Eisenbahninfrastruktur in Deutschland ist die Deutsche Bahn AG (DB).
Trotz dieser klaren Aufgabenzuweisung trägt der Bund die Kosten vieler Vorhaben der DB nur zum Teil. Bayern hat zwischen 2020 und 2024 jährlich mehr als 300 Mio. € freiwillig für die Verbesserung der Schienenwege und Bahnhöfe des Bundes übernommen. Diese Mittel fehlen dem Freistaat für seine eigentlichen Aufgaben, wie die Bestellung von Verkehrsleistungen.
Obwohl die DB für Planung und Durchführung der Vorhaben zuständig ist, übernimmt der Freistaat teilweise auch das Risiko für Kostensteigerungen und gleicht der DB wirtschaftliche Nachteile aus. Weil Durchführungs- und Finanzverantwortung nicht in einer Hand liegen, fehlen wirksame Anreize für die DB zu Kostendisziplin und Termintreue.
Zudem erzeugen solche Mischfinanzierungen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Abschluss und Abwicklung von Finanzierungsverträgen, das Erarbeiten der rechtlichen Grundlagen für die Förderung, die Durchführung parallellaufender Förderverfahren auf Bundes- und Landesebene sowie die Projektbegleitung durch den Freistaat.
Bayern sollte sich im Rahmen der auf Bundesebene angekündigten Reformen und auch vor dem Hintergrund des 500 Mrd. €-Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität dafür einsetzen, dass der Bund seine Bahninfrastruktur künftig - wie vom Grundgesetz vorgesehen - vollständig selbst finanziert. Bund und DB sollten sowohl die Verantwortung für Finanzierung als auch Durchführung der Vorhaben selbst tragen. Dies würde den „Förderdschungel“ bei der Infrastrukturfinanzierung der DB lichten, unnötige Bürokratie beseitigen und die Verfahren beschleunigen.
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BÄ Mehrgefahrenversicherungen
© ORH Das Landwirtschaftsministerium fördert seit 2023 Prämien für Versicherungen gegen mehrere Wetterrisiken im Paket, wie z.B. Hagel, Frost und Trockenheit.
Die Ausgestaltung der Förderung zeigt Verbesserungsbedarf. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Mitnahmeeffekte bei der Förderung von Versicherungsprämien für das Risiko Hagel.
Für die Unterstützung dieser Mehrgefahrenversicherungen plant das Landwirtschaftsministerium eine Ausdehnung der Förderung von derzeit 17 Mio. € pro Jahr (2023 bis 2025) auf 25 Mio. € in 2027. Die Versicherungsunternehmen gehen von einer dauerhaften staatlichen Subventionierung aus.
Der ORH mahnt an, einen effizienten Finanzmitteleinsatz sicherzustellen. Er empfiehlt, für die 2026 geplante Verlängerung der Förderrichtlinie die bisherigen Regelungen zu überprüfen und anzupassen.
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Beratende Äußerung BLM
© ORH Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist mit einem Anteil von rd. 26 Mio. € (1,8989%) jährlich aus dem Rundfunkbeitrag die finanzstärkste Landesmedienanstalt Deutschlands. Bayern erhebt als eines von nur sechs Ländern keinen Vorwegabzug für sonstige Zwecke aus diesem Anteil am Rundfunkbeitragsaufkommen. Der ORH sieht im bestehenden Finanzierungssystem und der daraus resultierenden Kapitalausstattung der BLM eine mehr als auskömmliche Finanzgrundlage.
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Beratende Äußerung U-Bahn Martinsried
© ORH Beim U-Bahn Projekt Martinsried fallen Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinander: Der Freistaat Bayern ist selbst nicht Bauherr, er hat sich jedoch vertraglich zur Übernahme der wesentlichen Kosten verpflichtet. Aus diesen Besonderheiten ergeben sich erhebliche Kostenrisiken.
Der ORH hat aus seinen Feststellungen zum U-Bahn Projekt Martinsried hierfür bzw. für Projekte, bei denen in vergleichbarer Weise Bau- und Finanzierungsverantwortung auseinanderfallen, umfangreiche Empfehlungen abgeleitet.
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Beratende Äußerung zu Tierseuchenlagen
© ORH Tierseuchen können verheerende Folgen für Tierbestände zulasten von Tierhaltern und Wirtschaft haben. Sie können sich auch erheblich auf die öffentliche Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit auswirken und Entwicklungen mit negativen Folgen für den bayerischen Staatshaushalt nach sich ziehen. Der ORH sieht für den Staat in vier Bereichen Optimierungsbedarf.
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