Beratende Äußerungen
Nach Art. 88 Abs. 2 BayHO kann der Oberste Rechnungshof den Landtag oder die Staatsregierung aufgrund seiner Prüfungserkenntnisse beraten. Auf Ersuchen des Landtags oder auf Ansuchen der Staatsregierung erstattet der Oberste Rechnungshof auch Gutachten über Fragen, deren Beantwortung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung ist (Art. 88 Abs. 3 BayHO).
Aktuelle Beratende Äußerungen
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Beratende Äußerung BLM
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist mit einem Anteil von rd. 26 Mio. € (1,8989%) jährlich aus dem Rundfunkbeitrag die finanzstärkste Landesmedienanstalt Deutschlands. Bayern erhebt als eines von nur sechs Ländern keinen Vorwegabzug für sonstige Zwecke aus diesem Anteil am Rundfunkbeitragsaufkommen. Der ORH sieht im bestehenden Finanzierungssystem und der daraus resultierenden Kapitalausstattung der BLM eine mehr als auskömmliche Finanzgrundlage.
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Beratende Äußerung U-Bahn Martinsried
Beim U-Bahn Projekt Martinsried fallen Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinander: Der Freistaat Bayern ist selbst nicht Bauherr, er hat sich jedoch vertraglich zur Übernahme der wesentlichen Kosten verpflichtet. Aus diesen Besonderheiten ergeben sich erhebliche Kostenrisiken.
Der ORH hat aus seinen Feststellungen zum U-Bahn Projekt Martinsried hierfür bzw. für Projekte, bei denen in vergleichbarer Weise Bau- und Finanzierungsverantwortung auseinanderfallen, umfangreiche Empfehlungen abgeleitet.
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Beratende Äußerung zu Tierseuchenlagen
Tierseuchen können verheerende Folgen für Tierbestände zulasten von Tierhaltern und Wirtschaft haben. Sie können sich auch erheblich auf die öffentliche Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit auswirken und Entwicklungen mit negativen Folgen für den bayerischen Staatshaushalt nach sich ziehen. Der ORH sieht für den Staat in vier Bereichen Optimierungsbedarf.
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