Beratende Äußerungen
Nach Art. 88 Abs. 2 BayHO kann der Oberste Rechnungshof den Landtag oder die Staatsregierung aufgrund seiner Prüfungserkenntnisse beraten. Auf Ersuchen des Landtags oder auf Ansuchen der Staatsregierung erstattet der Oberste Rechnungshof auch Gutachten über Fragen, deren Beantwortung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung ist (Art. 88 Abs. 3 BayHO).
Aktuelle Beratende Äußerungen
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Beratende Äußerung zu Tierseuchenlagen
Tierseuchen können verheerende Folgen für Tierbestände zulasten von Tierhaltern und Wirtschaft haben. Sie können sich auch erheblich auf die öffentliche Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit auswirken und Entwicklungen mit negativen Folgen für den bayerischen Staatshaushalt nach sich ziehen. Der ORH sieht für den Staat in vier Bereichen Optimierungsbedarf.
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