Information für Bürgereingaben
Informationen von außen sind für den ORH wichtige Quellen und bieten oft Anregungen für künftige Prüfungen. Deshalb ist der ORH für Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen, Unternehmen und sonstigen Organisationen stets dankbar.
Hinweise können Sie telefonisch, per E-Mail oder schriftlich (Kontaktadresse) an den ORH richten. Ihre Hinweise werden an das jeweils zuständige Kollegium weitergeleitet, das dann darüber entscheidet, ob die Anregungen vom ORH für eine Prüfung aufgegriffen werden können und ihnen in laufenden oder künftigen Prüfungen nachgegangen wird. Die Hinweise werden vertraulich behandelt, wenn Sie dies wünschen. Allerdings ist der ORH nicht verpflichtet, aufgrund der Hinweise eine Prüfung durchzuführen. Seine richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass er auch seinen Prüfungsstoff eigenständig auswählt.
Dem oft geäußerten und verständlichen Wunsch der Hinweisgeber, von den Prüfungsergebnissen unterrichtet zu werden, kann der ORH aber in der Regel nicht erfüllen. Über Prüfungsergebnisse werden aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nur die geprüften oder sonst betroffenen staatlichen Stellen sowie in bestimmten Fällen der Bayerische Landtag informiert.
Bitte beachten Sie auch, dass für die überörtliche Prüfung der Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke und sonstige kommunale Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen wie z.B. Zweckverbände) der Bayerische Kommunale Prüfungsverband oder die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen bei den Landratsämtern zuständig sind.
Für die Prüfung der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger, deren Verbände und sonstiger Vereinigungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung (z.B. Kassenärztliche Vereinigung) ist das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Bundesbehörden werden vom Bundesrechnungshof geprüft.