Beschäftigte

Mitglieder des Obersten Rechnungshofs

Zum Mitglied des Obersten Rechnungshofs kann nur ernannt werden, wer die Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes besitzt und über die erforderliche Verwaltungserfahrung verfügt. Der Präsident, der Vizepräsident und die Hälfte der weiteren Mitglieder des Rechnungshofs müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Der Präsident wird vom Bayerischen Landtag gewählt. Der Vizepräsident und die weiteren Mitglieder werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Ministerpräsidenten ernannt. Derzeit hat der ORH 17 Mitglieder.

Die besondere Stellung des Obersten Rechnungshofs kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass dessen Mitglieder richterlich unabhängig sind.

Prüfungsbeamte

Zur Bewältigung der vielfältigen Prüfungsaufgaben des ORH werden derzeit rd. 200 Prüfungsbeamte des gehobenen und höheren Dienstes eingesetzt (90 im ORH und 110 bei den Staatl. Rechnungsprüfungsämtern). Es sind Beamte mit in der Regel langjähriger und vielseitiger Berufserfahrung. Sie kommen aus allen Bereichen der Staatsverwaltung, z.T. auch aus der Kommunalverwaltung. So stammen die „nicht technischen“ Prüfer aus der Steuerverwaltung, der Allgemeinen Finanzverwaltung, der Allgemeinen Inneren Verwaltung, der Justiz und der Sozialverwaltung. Die „technischen“ Prüfer kommen aus den Bereichen Hochbau, Maschinenbau, Elektrotechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Straßen- und Brückenbau, Wasserwirtschaft, Technischer Umweltschutz, Naturschutz, Land­schaftspflege sowie Landwirtschaft und Forsten.

Die Prüfungsbeamten werden von der Präsidentin ernannt und sind grundsätzlich einem bestimmten Prüfungsgebiet zugeordnet.

Mitarbeiter in der Präsidialabteilung

Die Präsidialabteilung wird von der Präsidentin geleitet. Etwa 30 Beamte und Arbeitnehmer sind hier für die Bereiche Personal, Haushalt, Fortbildung, IuK und innerer Dienst (Registratur, Bücherei, Sekretariate, Haus- und Botendienst) nicht nur für den ORH selbst, sondern in den Kernbereichen auch für die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter zuständig.