Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Existenz, die Aufgaben und Kompetenzen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs finden sich in erster Linie in der Bayerischen Verfassung (BV) sowie im Rechnungshofsgesetz (RHG) und der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Sitz und Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter sind in der RPrüfSitzV geregelt.