Der ORH als Arbeitgeber

Der Bayerische Oberste Rechnungshof mit Sitz in München beschäftigt rund 145 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seine Organisation gliedert sich in eine Präsidial- und vier Prüfungsabteilungen. In den Prüfungsabteilungen sind jeweils mehrere Prüfungsgebiete zusammengefasst.

Die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter sind dem Obersten Rechnungshof nachgeordnete Behörden. Die staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben ihren Sitz in Regensburg, in Bayreuth, in Ansbach, in Würzburg und in Augsburg; das Rechnungsprüfungsamt Ansbach hat eine Dienststelle in Nürnberg. An den Rechnungsprüfungsämtern sind rund 130 MitarbeiterInnen tätig.

Die Prüfungsaufgaben werden jeweils für ein Geschäftsjahr in einer gemeinsamen Arbeitsplanung für den Obersten Rechnungshof und die Rechnungsprüfungsämter festgelegt. Die Prüfung umfasst nicht nur Fragen der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, sondern insbesondere auch der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie ggf. der Zielerreichung.

Als Arbeitgeber bieten wir interessante und vielseitige Aufgaben, die tiefe Einblicke in die gesamte Breite staatlichen Handelns eröffnen. Sie üben verantwortungsvolle Tätigkeiten selbständig aus und sind in leistungsstarke Teams eingebunden. Eine Vielzahl an Fortbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle und die Teilnahme an der alternierenden Telearbeit sind beispielhaft vorhandene Angebote für die persönliche Weiterentwicklung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Beim ORH wird eine Zulage für die Tätigkeit an einer obersten Dienstbehörde gewährt (sog. Ministerialzulage). Ferner bieten wir für alle Beschäftigten in unserem Geschäftsbereich arbeitgeberbezogene Vorteile. Beispielhaft seien die Gewährung des Familien- und Ortszuschlags, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, die Beantragung der Zuweisung einer Staatsbediensteten-Wohnung,  der Bezug eines vergünstigten Jobtickets oder JobBikes genannt. Verschiedene Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement runden unser Angebot ab.

Flyer Externe Finanzkontrolle

Der Freistaat Bayern hat zudem optimale Voraussetzungen für die Einstellung, Ausbildung und Qualifikation von Menschen mit Behinderung geschaffen.