BÄ 2026 Schienen- und Bahnhofsinfrastruktur Deckblatt
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Mehr Effizienz und weniger Bürokratie bei Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur

ORH legt Beratende Äußerung zu den freiwilligen Leistungen Bayerns für die Infrastruktur des Bundes beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vor

Bayern hat zwischen 2020 und 2024 freiwillig jährlich mehr als 300 Mio. € für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben der Deutschen Bahn (DB) ausgegeben. Der ORH empfiehlt in seiner Beratenden Äußerung, dass Bund und DB - wie vom Grundgesetz vorgesehen - künftig die Verantwortung für Durchführung und Finanzierung dieser Vorhaben selbst tragen, ohne finanzielle Beteiligung des Freistaates. Durch eine Änderung der bisherigen Finanzierungssystematik würden unnötige Bürokratie beseitigt, die Verfahren beschleunigt und die Finanzierung der Vorhaben transparenter.

Der Bund ist laut Grundgesetz für Ausbau und Erhalt seiner Eisenbahninfrastruktur zuständig. Er finanziert Vorhaben, die von der DB umgesetzt werden, aber vielfach nur anteilig. Erwartet wird stattdessen, dass die Länder einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag leisten, um Investitionen der DB in die Eisenbahninfrastruktur zu beschleunigen oder überhaupt erst zu ermöglichen. Dieses Geld fehlt an anderer Stelle, um das Angebot an Zugverbindungen zu steigern und damit die Attraktivität des SPNV zu verbessern. Denn die Länder sind für die Verkehrsleistungen, also insbesondere das Angebot an Regional- und S-Bahnen zuständig.

Die gemeinsame Finanzierung von DB-Vorhaben durch Bund und Freistaat löst enormen Bürokratieaufwand auf Bundes- und Landesebene aus: Parallellaufende Verfahren, eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen von Bund und Freistaat sowie verschiedene Stellen, die für die Abwicklung zuständig sind, machen die Umsetzung äußerst komplex, aufwendig und intransparent. Ein wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz ist nach Überzeugung des ORH dann am besten gewährleistet, wenn Durchführungs- und Finanzverantwortung möglichst in einer Hand liegen. Der ORH empfiehlt daher, sich im Rahmen der aktuell auf Bundesebene angekündigten Reform der ÖPNV-Finanzierung dafür einzusetzen, dass der Bund künftig seiner grundgesetzlichen Zuständigkeit nachkommt. Bund und DB sollten alle Investitionen in die Schienenwege und Bahnhöfe selbst planen, bauen und finanzieren.

Bis zu einer Neuordnung der Finanzierungssystematik sollte der Freistaat zumindest keine einseitig zu seinen Lasten ausgestalteten Finanzierungsverträge mehr abschließen, in denen er wirtschaftliche Nachteile der DB ausgleicht und das Risiko von Kostensteigerungen übernimmt.

Die Beratende Äußerung können Sie hier abrufen.