ORH-Bericht 2024 im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags
Am 12.06.2024 stand der Jahresbericht 2024 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags. Der ORH hat der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2022 wieder eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung testiert. Zugleich hat er 21 Prüfungsergebnisse und Empfehlungen vorgelegt. Auf der Tagesordnung standen u.a. die Finanzhilfen für Hochwasserschäden 2021 bei Landwirten und Fischereibetrieben. Weitgehend haben die Abgeordneten die Anregungen des ORH aufgegriffen und die Staatsregierung um Berichte gebeten.
Eingangs mahnte ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz vor dem Hintergrund sinkender Steuereinnahmen eine weiterhin solide Haushaltsführung an, bei der sich die Ausgaben wieder verstärkt an den Einnahmen orientieren. Position bezog Piwernetz zur Tilgungsregelung für Corona-Schulden und zu den jüngst beschlossenen Finanzhilfen für Hochwasserschäden.
In der heutigen Haushaltsausschuss-Sitzung hat sich Präsidentin Piwernetz dafür ausgesprochen, inhaltliche Prioritäten zu setzen. Denn die Herausforderungen wie Digitalisierung, Transformation der Wirtschaft und Umgang mit dem Klimawandel sowie seinen Folgen - wie das jüngste Hochwasser - würden nicht weniger. Gleichzeitig seien geringere Steuereinnahmen zu erwarten.
Finanzielle Handlungsspielräume könnten beispielsweise geschaffen werden, indem Ausgaben bedarfsgerechter im Haushalt veranschlagt und priorisiert werden. „Damit würden sich Gestaltungsmöglichkeiten für aktuelle Schwerpunkte ergeben - und das neben einer konsequenten und langfristig nachhaltigen Schuldentilgung“, so die ORH-Präsidentin.
Am 6. Juni hat der Landtag den Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen. Jetzt steht fest, dass die ursprünglichen haushaltsgesetzlichen Vorgaben zur Tilgung der coronabedingten Kredite aus den Jahren 2020 bis 2023 geändert wurden und die Schuldentilgung in den Jahren 2024 und 2025 deutlich reduziert werden soll. Aktuell ist für den Doppelhaushalt eine Schuldentilgung von 100 Mio. € vorgesehen; das sind 770,9 Mio. € weniger als ursprünglich geplant. Weitere Abweichungen - vor allem hinsichtlich des Tilgungszeitraums - sähe der ORH kritisch, weil auch die Schuldentilgung ein wichtiger Bestandteil eines nachhaltigen und generationengerechten Haushalts ist.
Präsidentin Piwernetz äußerte sich schließlich im Zusammenhang mit dem Jahresberichtsbeitrag „Finanzhilfen für Hochwasserschäden 2021 bei Landwirten und Fischereibetrieben“ (TNr. 53) zu den aktuellen Hochwasserhilfen: „Dieser Prüfungsbericht hat nun leider eine dramatische Aktualität erhalten. Zügige finanzielle Unterstützung und schnelle Hilfe ist auch aus Sicht des ORH nachvollziehbar. Aber auch in solchen Krisenzeiten gilt es, die elementaren Grundsätze des Haushaltsrechts, darunter den zum wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der zur Verfügung gestellten Finanzmittel, zu beachten und Mitnahmeeffekte auszuschließen.“
Im Bereich der Landwirtschaft hat der ORH breite Prüfungserfahrungen zu gewährten Nothilfen. Zumindest der Aspekt der Eigenvorsorge sollte nicht außer Betracht bleiben, insbesondere dann, wenn es die Möglichkeit einer Versicherung gibt. Im nun vorliegenden Jahresbericht hat der ORH festgestellt, dass auf die Prüfung der Versicherbarkeit der 2021 eingetretenen Schäden vollständig verzichtet wurde. Und dies, obwohl eine entsprechende Regelung in der damals geltenden Bayerischen Schadensausgleichsrichtline verankert war. Zudem fehlte die gebotene Sorgfalt im Vollzug und bei den herangezogenen Gutachtern.
Mit den nun beschlossenen Soforthilfen der Bayerischen Staatsregierung zum Hochwasser 2024 für betroffene private Haushalte, für Unternehmen und für Angehörige freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft soll die Versicherbarkeit berücksichtigt werden. Damit gehen die Entscheidungen des Ministerrats in die gleiche Richtung wie die Empfehlungen des ORH.
Der vollständige ORH-Bericht 2024 ist hier abrufbar.