Offene Fälle aus ORH-Berichten im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags
Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung
17 offene Fälle aus den Jahresberichten 2018 bis 2023 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) sind am 19.06.2024 vom Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt worden. Der Landtag hatte in diesen Fällen die Staatsregierung zur Umsetzung der Beschlüsse aufgefordert. Bei zehn Fällen kam der Haushaltsausschuss zum Ergebnis, dass seine früheren Beschlüsse nun im Wesentlichen befolgt wurden. In den übrigen sieben Fällen sah der Haushaltsausschuss weiteren Handlungsbedarf.
In der heutigen Haushaltsausschuss-Sitzung hat ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz deutlich gemacht, dass seit 2002 nahezu 90% der ORH-Beiträge aufgegriffen wurden. So sollen z.B. Defizite bei der Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksveräußerungen abgestellt werden. Damit werden Steuerausfallrisiken in mindestens zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr vermieden. Unter anderem waren in Papier übermittelte Veräußerungsanzeigen in 26% der Fälle im Finanzamt nicht auffindbar. Das Finanzministerium wird diese nun elektronisch bereitstellen und einen vollständigen elektronischen Workflow umsetzen - ganz im Sinne der Digitalisierung. Präsidentin Piwernetz betont: „Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern eine wichtige Kompetenz auf dem Weg hin zu effektiveren und schlankeren Prozessen und zur Entbürokratisierung.“
An anderer Stelle hat die Verwaltung bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung jedoch Nachholbedarf. Das Einsparpotenzial bei gerichtlichen Mahnverfahren wurde noch nicht gehoben. 2023 hat der ORH festgestellt, dass sich die Personalkosten pro Antrag trotz weitgehend automatisierter Antragsbearbeitung und stark rückläufiger Anträge verdoppelt haben und die Kosten für den Betrieb der Software um 189% pro Antrag gestiegen sind.
Beim Beitrag zu den steuerlichen Auswirkungen des Bezugs von Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie sollte sich das Finanzministerium auf Bundesebene weiterhin für die Erhöhung der im Einkommensteuergesetz festgelegten Freigrenze von 410 Euro für Pflichtveranlagungen einsetzen. Wegen des Bezugs von Kurzarbeitergeld in der Corona-Pandemie wurden mehrere hunderttausend Bürger steuererklärungspflichtig. Die Erhöhung dieser seit 1958 unveränderten Freigrenze würde Bürokratie abbauen und die Steuerverwaltung nicht nur vorübergehend, sondern langfristig und rechtssicher entlasten.