
Mitnahmeeffekte und wenig Akzeptanz bei Versicherung gegen Wetterrisiken in der Landwirtschaft
ORH legt Beratende Äußerung zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in der bayerischen Landwirtschaft vor
Das Landwirtschaftsministerium fördert seit 2023 Prämien für Versicherungen gegen mehrere Wetterrisiken im Paket, wie z.B. Hagel, Frost und Trockenheit. Solche Mehrgefahrenversicherungen (MGV) wurden in den Förderjahren 2023 und 2024 mit 12 bzw. 15 Mio. € unterstützt. Die Versicherungsunternehmen gehen davon aus, dass die MGV dauerhaft subventioniert werden müssen. In seiner Beratenden Äußerung kritisiert der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) die Ausgestaltung der Förderung und warnt vor systembedingten Mitnahmeeffekten. Vor dem Hintergrund der geplanten Erhöhung der Förderung von derzeit 17 Mio. € pro Jahr auf 25 Mio. € in 2027 mahnt der ORH einen effizienten Finanzmitteleinsatz an.
Mit der MGV-Förderung sollen Landwirte selbst gegen ein breites Spektrum von Witterungsrisiken vorsorgen. Die MGV werden bisher nicht wie erwartet nachgefragt. Fördermittel fließen hauptsächlich an Landwirte, die ihre Sonderkulturen, wie z. B. Hopfen, bereits gegen Hagel versichert hatten.
Die Gründe für die geringe Akzeptanz sind Mängel bei der Ausgestaltung der Förderung. Die Förderrichtlinie regelt uneinheitlich, welche Risiken von einem MGV-Paket abgedeckt sein müssen und lässt den Landwirten kaum Wahlrechte.
- Wollen Landwirte die Förderung in Anspruch nehmen, werden sie einerseits gezwungen, sich gegen Risiken zu versichern, die sie für ihren Standort als wenig wahrscheinlich einschätzen. Andererseits können Obst, Wein, Baumschulen und Hopfen nicht gegen Trockenheit versichert werden.
- Da in den Rahmenvereinbarungen des Landwirtschaftsministeriums mit den Versicherungsunternehmen keine klaren Regelungen getroffen wurden, bieten die Versicherungsunternehmen beispielsweise beim Risiko Trockenheit deutlich voneinander abweichende Verträge an. Unterschiedliche Messzeiträume und -methoden haben zur Folge, dass die versicherten Landwirte bei derselben Niederschlagsmenge je nach Vertragsvariante Leistungen erhalten oder nicht.
- Die verpflichtende Versicherung gegen Hagel führt flächendeckend zu systembedingten Mitnahmeeffekten.
Der ORH empfiehlt, für die 2026 geplante Verlängerung der Förderrichtlinie die bisherigen Regelungen zu überprüfen und anzupassen.
Die Beratende Äußerung können Sie hier abrufen.