Beratungsvorlage offene Fälle
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Offene Fälle im Haushaltsausschuss

Tempo bei der Transparenz bei Förderungen angemahnt

In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Landtags standen die offenen Fälle (sog. Altfälle) aus den Jahresberichten 2013 bis 2024 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) auf der Tagesordnung. In 15 Fällen sehen die Abgeordneten weiteren Handlungsbedarf. Bei 26 Fällen sind sich Haushaltsauschuss und ORH einig, dass die Staatsregierung die Beschlüsse nun im Wesentlichen umgesetzt hat.

Den Beitrag „Transparenz im Zuwendungswesen“ aus dem ORH-Bericht 2024 hat Präsidentin Piwernetz besonders aufgegriffen. Der ORH hatte bemängelt, dass sich die Transparenz seit 25 Jahren nicht wesentlich verbessert hat. Eine valide Übersicht zum eingesetzten Mittelvolumen bei Förderungen existiert nicht. Die Abgeordneten fordern die Staatsregierung erneut auf, eine zentrale und verpflichtend zu nutzende Förderdatenbank einzurichten.

ORH-Präsidentin Piwernetz dazu: „Eine Plattform, auf der sämtliche Förderverfahren digitalisiert und standardisiert abgewickelt werden können, verknüpft mit einer Datenbank, die die Eckdaten aller bestehenden Förderungen zusammenfasst, ist dringend notwendig. Erst ein solcher Gesamtüberblick würde es ermöglichen, passgenaue Maßnahmen zur Vereinfachung im Zuwendungsrecht zu treffen bzw. deren Auswirkungen belastbar zu bewerten. Zudem muss am Anfang jeder Diskussion über Bürokratieabbau eine Aufgabenkritik stehen - gerade im Förderwesen. Es sollte also zunächst immer geprüft werden, welche Förderungen notwendig sind, ob Förderrichtlinien zusammengeführt und der Fördervollzug vereinfacht werden kann. Jeder neue Förderbereich schafft zusätzlichen Verwaltungsaufwand.“

Etliche Fälle, in denen die Abgeordneten die Staatsregierung zum Handeln auffordern, befassen sich mit der Digitalisierung, darunter bspw. der Beitrag zum Spendenabzug. So soll sich das Finanzministerium weiter für die Einführung einer elektronischen Übermittlung von Zuwendungsbestätigungen einsetzen. Aus ORH-Sicht können mit der Digitalisierung des Spendenverfahrens Aufwand und Bürokratie erheblich reduziert werden - bei Verwaltung, Zuwendungsempfängern und Zuwendenden.

Um massive Defizite in der Steuerverwaltung und hohe Risiken für Steuerausfälle ging es in zwei weiteren Fällen, in denen der Haushaltsausschuss Maßnahmen von der Staatsregierung fordert: Besteuerung professioneller Social-Media-Akteure und Besteuerung des Handels mit Kryptowährungen.

Auch in diesen Fällen sieht der Haushaltsauschuss weiteren Handlungsbedarf:

Fälle mit Kenntnisnahmen des Haushaltsausschusses: